Der zentrale "Killerspiel-Verbots" Thread
Habs auch gerade gelesen.
Die wollens jetzt wohl wirklich wissen.
Sollte so etwas durchkommen,dann können doch gleich die meisten Videotheken gleich mit zu machen. Nicht mal mehr Indizierte Filme? Wo leben wir denn?
Am besten wir verbrennen sie gleich auf einem riesen haufen und machen es offiziell,damit jeder sehen kann das wir nicht länger in einer Demokratie leben.
Die wollens jetzt wohl wirklich wissen.
Sollte so etwas durchkommen,dann können doch gleich die meisten Videotheken gleich mit zu machen. Nicht mal mehr Indizierte Filme? Wo leben wir denn?
Am besten wir verbrennen sie gleich auf einem riesen haufen und machen es offiziell,damit jeder sehen kann das wir nicht länger in einer Demokratie leben.
- Soul Collector
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^^
Damit kommt er nich durch
Warum? Die Wollen die Eu ratspräsidentschaft ausnutzen damit ihr "Zensurgesetz" EU weit gilt. Das nenn ich mal Größenwahnsinnig^^ Zudem wollen sie auch noch Bilder im Internet Zensieren die "Gewalt" Zeigen, China zieh dich warm an wir holen auf! Ich denk der Bundesrat oder Köhler wird den Wahnsinn stoppen wenn nicht dann halt die EU. Ich meine unsere Ratspräsidentschaft kann doch nicht allen Vorschreiben was sie zu Kaufen haben dürfen oder sehen dürfen
Damit kommt er nich durch
Warum? Die Wollen die Eu ratspräsidentschaft ausnutzen damit ihr "Zensurgesetz" EU weit gilt. Das nenn ich mal Größenwahnsinnig^^ Zudem wollen sie auch noch Bilder im Internet Zensieren die "Gewalt" Zeigen, China zieh dich warm an wir holen auf! Ich denk der Bundesrat oder Köhler wird den Wahnsinn stoppen wenn nicht dann halt die EU. Ich meine unsere Ratspräsidentschaft kann doch nicht allen Vorschreiben was sie zu Kaufen haben dürfen oder sehen dürfen
- Herr Ingenieur
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Hallo Leuts,
mir ist gerade beim Frühstücken ne coole Idee gekommen.Wenn man schon nicht die Medien hinter sich hat,warum nicht selbst Medial aktiv werden ? Ich denke, das die Killerspielpetition noch ein bischen Zulauf gebrauchen könnte
Wie wärs mit nem kleinen Youtube-Video mit Statement und Angabe der Medialog Webseite?!Einfach ein kurzes Banner mit nem kurzen Protesttext Am besten irgendwie mit "Killerspiel Protest Petetition" oder " Killerspiele verbieten" benennen,damit möglichst viele das Video finden.Dazu noch ein paar Streuvideos, das heißt gleiches Bannervideo aber z.B. benannt als
"böses GTA Spiel","böses Counterstrike Spiel" oder so in dieser Richtung.
Ich weiß nur nicht, ob man so Werbung machen darf Kennt sich jemand mit der juristischen Lage hierbei aus?!Darf man so ein Video mit Webseitenangabe machen?!
vG
Mäxchen
mir ist gerade beim Frühstücken ne coole Idee gekommen.Wenn man schon nicht die Medien hinter sich hat,warum nicht selbst Medial aktiv werden ? Ich denke, das die Killerspielpetition noch ein bischen Zulauf gebrauchen könnte
Wie wärs mit nem kleinen Youtube-Video mit Statement und Angabe der Medialog Webseite?!Einfach ein kurzes Banner mit nem kurzen Protesttext Am besten irgendwie mit "Killerspiel Protest Petetition" oder " Killerspiele verbieten" benennen,damit möglichst viele das Video finden.Dazu noch ein paar Streuvideos, das heißt gleiches Bannervideo aber z.B. benannt als
"böses GTA Spiel","böses Counterstrike Spiel" oder so in dieser Richtung.
Ich weiß nur nicht, ob man so Werbung machen darf Kennt sich jemand mit der juristischen Lage hierbei aus?!Darf man so ein Video mit Webseitenangabe machen?!
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Mäxchen
- Vicarocha
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Ja.Herr Ingenieur wrote:Die Rettung?
Beim EU-Ratstreffen der Innen- und Justizminister am 04./05.12.06 war eine europaweite Regelung des Jugendmedienschutzes bereits Randthema, mit dem Ziel einer allgemeinen Verschärfung für Computerspiele - gewisse fiktive Mediengewaltdarstellungen sollten tendenziell Heranwachsenden unter 16 Jahren verwehrt bleiben, jedoch unter Liberalisierungsfolgen für den deutschen Markt. Letztlich konnten sich die Justiz- und Innenminister jedoch nicht auf gemeinsame Aktionen zur Jugendschutzverschärfung einigen. Dennoch ist Anfang 2007 eine Konferenz mit Industrievertretern und Experten angedacht, um Maßnahmen auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene zu ergreifen. Im Sommer diesen Jahres soll das Forum für eine EU-Kinderrechtsstrategie genutzt werden, um das Thema abermals aufzugreifen und zu vertiefen.
Man sollte auch noch erwähnen, dass Franco Frattini eher auf deutlichere (einheitliche, womöglich verbindliche und rigider erteilte) Alterskennzeichnung (und eine Sensibilisierung, explizit nicht auf Verbote) plädiert. Verbindliche Altersklassifikationen wären eine Verschärfung für den Rest der EU-Mitglieder, hier wird aber auf die allgemeine Altershöchstgrenze von 16 Jahren gezielt etc.
Gemäß dem Fall es kommt zur Verabschiedung eines pan-europäischen Jugendmedienschutzs gilt:
Selbst wenn sich ein europäischer Jugendmedienschutz auf einem mittleren Niveau einpendeln würde (gemessen am Durchschnitt aller EU-Jugendschutzsysteme), welcher für einige EU-Mitgliedsstaaten durchaus eine (geringfügige) Verschärfung bedeutet, hätte eine Harmonisierung immer noch eine deutliche Liberalisierung des deutschen Jugendmedienschutzes zur Folge: Allerdings wird es dort auch nur einen kleinen gemeinsamen Nenner geben. Dies würde nach den europäischen Entscheidungsmechanismen eine Spirale des Jugendschutzes nach unten auf den kleinsten gemeinsamen Nenner und auf das niedrigste Niveau eines Landes in Europa bedeuten, zumindest besteht diese Möglichkeit.
Fazit: Ein pan-europäischer Jugendmedienschutz wird nie das Niveau einer extremen Außenseiterposition wie der Deutschlands annehmen.
Man kann aber davon ausgehen, dass ein Totalverbot hierzulande die entsprechenden EU-Prozesse beschleunigen würde (Stichwort: Freier Warenverkehr... habe ich hier bereits ausgeführt).
Ich halte eine Art PEGI-Konzept für die ganze EU für denkbar, immerhin wird das überall genutzt:
Im April 2003 wurde PEGI in 16 europäischen Ländern eingeführt, darunter sämtliche der damals 15 EU-Mitglieder - mit Ausnahme Deutschlands. Aktuell nutzen 26 europäische Länder PEGI, davon sind 24 EU-Mitlieder - von insgesamt 27 EU-Mitgliedsstaaten. D.h.: Außer in Deutschland ist PEGI lediglich in den neuesten EU-Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien noch nicht eingeführt. In letzteren beiden Fällen ist eine zeitige Einführung jedoch wahrscheinlich. Ergo: Deutschland verweigert sich konsequent einem EU-übergreifenden europäischen Jugendmedienschutzsystem, ist also ein ausgesprochener Außenseiter.
Das wird auf Dauer nicht haltbar sein, mit den PEGI-Klassifikationen bzw. dem ganzen System scheint man ja im Rest der EU zufrieden zu sein (Sonderregelungen haben da nur Portugal und Großbritannien).
Das nur mal als kurzer Problemanriss...
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- Herr Ingenieur
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Oder doch nicht? Habe gerade folgenden Artikelbei gamona entdeckt und der stimmt micht nicht mehr so optimistisch.Vicarocha wrote:Ja.Herr Ingenieur wrote:Die Rettung?
Die Vereinheitlichung zielt allerdings vor allem auf die europaweite Vergabe und Durchsetzung der Altersfreigaben, dabei soll jedes Land jedoch (weiterhin) unabhängig entscheiden dürfen, welche Freigabe ein Spiel bekommt.
- Vicarocha
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Na, noch hat die EU da gar keine Gesetzgebungskompetenz...
Aber egal: Unter welchem Punkt sollte diese "Vernheitlichung" laufen? Der Jugendschutz passt da nicht ganz, der ist nämlich noch nicht harmonisiert.
Es kann maximal zu Empfehlungen o.ä. kommen. Aber eine Veränderung in der Form, wie sie diese Quelle jetzt nennt, ist schlichtweg absurd und bringt nichts. Dann gibts halt im Rest der EU für einen entsprechenden Titel eine Klassifikation identisch zu unserer Klassifikation "Freigegeben ohne Altersbeschränkung" und hier deutlich höhere Klassifikationen. Das aktuelle Problem besteht dann weiterhin: Der freie Warenverkehr würde sogar noch akuter gefährdet (und eine erfolgreiche Klage somit unumgänglich) wenn jetzt alle 27 EU-Mitgliedsstaaten unterschiedliche, verbindliche Freigaben hätten. Eine Harmonisierung beschleunigt.
Mal abgesehen davon fordern laut Quelle auch nur 3 Staaten solch absurde Dinge (die dann auch zu höchst unterschiedlichen Klassifikationen kommen), die EU hat aber nun mal mehr Mitglieder...
Da gibts nur die Alternative einer paneuropäischen Klassifikation.. und wie gesagt, die fällt deutlich unter deutschem Niveau aus. Das wirft dann auch interessante Fragen über die Zukunft von Indizierungen (und Beshclagnahmungen) auf etc.
Aber diese ganzen Aktionen, der Vorstoß des EU-Justizkommissars und ein mögliches Verbot in Deutschland könnte hier alsbald zu einer Harmonisierung führen. Darauf will ich ja hinaus:
Summa summarum: „Freigabe-Entscheidungen könnten […] in Zukunft eine Angelegenheit werden, die auf EU-Standards beruht. Eine […] Möglichkeit bestünde darin, die Freigabe-Entscheidungen […] einer Selbstkontrolle zu übergeben. Beide Möglichkeiten hätten zur Folge, die nationale Souveränität jemand anderem zu übertragen. Was sollen dann – wenn überhaupt – die Kriterien sein? Wer trifft dann die Entscheidungen? Und: Auf welcher rechtlichen Grundlage sollen diese getroffen werden?“ U.a. diese Fragen gälte es zu klären, zzgl. insbesondere folgender Faktoren: „neben dem Alter die Frage, was inhaltlich überhaupt schädlich ist, die Einschätzung der Schadens- und Risikointensität und schließlich die Lösungsmöglichkeiten.“ Der „Versuch, hier den Ansatz einer gemeinsamen Ordnung zu erreichen“ scheint höchstens für den Filmbereich problematisch, ist jedoch relativierbar - für Computerspiele wäre gar schlichtweg PEGI denkbar. Insgesamt erscheint die Problemlage also lösbar. Einer Harmonisierung des Jugendmedienschutzes ist dabei jedoch insgesamt der Verlust einer deutschen Sonderstellung inhärent
Und ganz btw:
Tatsächlich hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Koblenz dem EuGH im September 2006 die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, inwiefern verbindliche Altersklassifikationen nationaler Selbstkontrollgremien mit EU-Recht vereinbar sind, insbesondere hinsichtlich des freien Warenverkehrs. Im speziell behandelten Fall werden dabei Versandhandelsbeschränkungen dahingehend fokussiert, ob sie für den Jugendschutz geeignet und erforderlich sind u./o. ob auf Grundlage des Verhältnismäßigkeitsprinzips mildere Mittel adäquater sind, explizit die Anerkennung der Altersklassifikation anderer EU-Mitgliedsstaaten. Letzteres hätte zwangsläufig effektiv das Ende des deutschen Jugendmedienschutzes zur Folge und würde einen Harmonisierungsprozess des Jugendmedienschutzes begünstigen. Ein Urteil (bzw. Entscheidungstermin) steht noch aus.
Hmmm, so... genug aus meiner Arbeit zitiert ...
Die Frage ist nicht, ob der deutsche Jugendschutz fallen wird, die Frage ist wann.... selbst wenn es kurzfristig hoch geht (Verbote, die verfassungsmäßig jedoch keinen Bestand haben... aber in der BRD hat das ja nicht sooo viel zu sagen).
Aber egal: Unter welchem Punkt sollte diese "Vernheitlichung" laufen? Der Jugendschutz passt da nicht ganz, der ist nämlich noch nicht harmonisiert.
Es kann maximal zu Empfehlungen o.ä. kommen. Aber eine Veränderung in der Form, wie sie diese Quelle jetzt nennt, ist schlichtweg absurd und bringt nichts. Dann gibts halt im Rest der EU für einen entsprechenden Titel eine Klassifikation identisch zu unserer Klassifikation "Freigegeben ohne Altersbeschränkung" und hier deutlich höhere Klassifikationen. Das aktuelle Problem besteht dann weiterhin: Der freie Warenverkehr würde sogar noch akuter gefährdet (und eine erfolgreiche Klage somit unumgänglich) wenn jetzt alle 27 EU-Mitgliedsstaaten unterschiedliche, verbindliche Freigaben hätten. Eine Harmonisierung beschleunigt.
Mal abgesehen davon fordern laut Quelle auch nur 3 Staaten solch absurde Dinge (die dann auch zu höchst unterschiedlichen Klassifikationen kommen), die EU hat aber nun mal mehr Mitglieder...
Da gibts nur die Alternative einer paneuropäischen Klassifikation.. und wie gesagt, die fällt deutlich unter deutschem Niveau aus. Das wirft dann auch interessante Fragen über die Zukunft von Indizierungen (und Beshclagnahmungen) auf etc.
Aber diese ganzen Aktionen, der Vorstoß des EU-Justizkommissars und ein mögliches Verbot in Deutschland könnte hier alsbald zu einer Harmonisierung führen. Darauf will ich ja hinaus:
Summa summarum: „Freigabe-Entscheidungen könnten […] in Zukunft eine Angelegenheit werden, die auf EU-Standards beruht. Eine […] Möglichkeit bestünde darin, die Freigabe-Entscheidungen […] einer Selbstkontrolle zu übergeben. Beide Möglichkeiten hätten zur Folge, die nationale Souveränität jemand anderem zu übertragen. Was sollen dann – wenn überhaupt – die Kriterien sein? Wer trifft dann die Entscheidungen? Und: Auf welcher rechtlichen Grundlage sollen diese getroffen werden?“ U.a. diese Fragen gälte es zu klären, zzgl. insbesondere folgender Faktoren: „neben dem Alter die Frage, was inhaltlich überhaupt schädlich ist, die Einschätzung der Schadens- und Risikointensität und schließlich die Lösungsmöglichkeiten.“ Der „Versuch, hier den Ansatz einer gemeinsamen Ordnung zu erreichen“ scheint höchstens für den Filmbereich problematisch, ist jedoch relativierbar - für Computerspiele wäre gar schlichtweg PEGI denkbar. Insgesamt erscheint die Problemlage also lösbar. Einer Harmonisierung des Jugendmedienschutzes ist dabei jedoch insgesamt der Verlust einer deutschen Sonderstellung inhärent
Und ganz btw:
Tatsächlich hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Koblenz dem EuGH im September 2006 die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, inwiefern verbindliche Altersklassifikationen nationaler Selbstkontrollgremien mit EU-Recht vereinbar sind, insbesondere hinsichtlich des freien Warenverkehrs. Im speziell behandelten Fall werden dabei Versandhandelsbeschränkungen dahingehend fokussiert, ob sie für den Jugendschutz geeignet und erforderlich sind u./o. ob auf Grundlage des Verhältnismäßigkeitsprinzips mildere Mittel adäquater sind, explizit die Anerkennung der Altersklassifikation anderer EU-Mitgliedsstaaten. Letzteres hätte zwangsläufig effektiv das Ende des deutschen Jugendmedienschutzes zur Folge und würde einen Harmonisierungsprozess des Jugendmedienschutzes begünstigen. Ein Urteil (bzw. Entscheidungstermin) steht noch aus.
Hmmm, so... genug aus meiner Arbeit zitiert ...
Die Frage ist nicht, ob der deutsche Jugendschutz fallen wird, die Frage ist wann.... selbst wenn es kurzfristig hoch geht (Verbote, die verfassungsmäßig jedoch keinen Bestand haben... aber in der BRD hat das ja nicht sooo viel zu sagen).
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- Herr Ingenieur
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Anfrage eines Privatsenders (vermutlich Taff => Pro 7) an die PC Games Redaktion:
PC Games15.01.2007 15:16 Uhr - Gestern: Raubüberfall + Mord an einem Ehepaar in Meckpomm. Täter: zwei 17jährige Knallköpfe (s. Link).
Soeben: Anruf eines Privatsenders. "Was steckt eigentlich hinter diesem Spellforce...wir haben da einen heißen Tipp bekommen...ein Freund sagt, die zwei hätten das gerne gespielt...da läuft man doch auch mit einem Schwert rum..."
Kein Kommentar. Sie vielleicht?
(Petra Fröhlich)
- Herr Ingenieur
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Die Bildzeitung hat nach knallharter Recherche den Schuldigen ermittelt. Der Auslöser war Final Fantasy VII.
BILD erfuhr aus Ermittlerkreisen: Die als freundlich bekannten Gymnasiasten haben das Computerspiel „Final Fantasy VII“ nachgespielt. Darin kämpfen auf einem fiktiven Planeten „Gut gegen Böse“.
Die Idole der Jungen: „Sephiroth“, der mit seinem Langschwert unschuldige Bewohner tötet. Und „Reno“, der den Anführer der Guten killen soll. Die Computerfest-platten der Täter wurden beschlagnahmt. Am Tatabend sollen sich die Killer mit den Spielnamen angeredet haben. Wollten sie sein wie ihre Vorbilder, ohne Gnade töten, wie sie es schon hundertmal
am PC geübt hatten?
Okay... OH-MEIN-GOTT! Ernsthaft jetzt, DAMIT ist der Vogel abgeschossenHerr Ingenieur wrote:Die Bildzeitung hat nach knallharter Recherche den Schuldigen ermittelt. Der Auslöser war Final Fantasy VII.BILD erfuhr aus Ermittlerkreisen: Die als freundlich bekannten Gymnasiasten haben das Computerspiel „Final Fantasy VII“ nachgespielt. Darin kämpfen auf einem fiktiven Planeten „Gut gegen Böse“.
Die Idole der Jungen: „Sephiroth“, der mit seinem Langschwert unschuldige Bewohner tötet. Und „Reno“, der den Anführer der Guten killen soll. Die Computerfest-platten der Täter wurden beschlagnahmt. Am Tatabend sollen sich die Killer mit den Spielnamen angeredet haben. Wollten sie sein wie ihre Vorbilder, ohne Gnade töten, wie sie es schon hundertmal
am PC geübt hatten?
"Bis heute warte ich auf das Ende,
ich fürcht es wird noch dauern lang
und wage kaum daran zu glauben -
ein End von Hasses freiem Gang"
ich fürcht es wird noch dauern lang
und wage kaum daran zu glauben -
ein End von Hasses freiem Gang"
Was soll "schwarze Liste" heißen
Indiziert oder was
http://www.freenet.de/freenet/nachricht ... ddfda.html
Müssen wir jetzt alle die Zypries wählen damit wir nicht
in den Knast wandern
http://www.pcaction.de/?menu=0101&article_id=545840
Indiziert oder was
http://www.freenet.de/freenet/nachricht ... ddfda.html
Müssen wir jetzt alle die Zypries wählen damit wir nicht
in den Knast wandern
http://www.pcaction.de/?menu=0101&article_id=545840
nur nochmal zum gemeinschaftlichen lachen/weinen:
http://www.youtube.com/watch?v=wP_2L_Psz_0
1. ff ist böse...klar...selten so viel gore und unmenschlichkeit in einem game versammelt gesehen...
mal im ernst...als schlechter prolog für equilibrium hätte ich solche tv berichte inziniert...aber wenn sowas stumpf-grund-dämliches im tv kommt (so in echt) dann macht mir das ein bischen angst...
2. naaa wer hat genau zugehört...es wurden wieder die worte "killerspiele" (oder zumindest brutale spiele) und kinderpornos in einem bericht gepackt...
<=== gleicher maßen
http://www.youtube.com/watch?v=wP_2L_Psz_0
1. ff ist böse...klar...selten so viel gore und unmenschlichkeit in einem game versammelt gesehen...
mal im ernst...als schlechter prolog für equilibrium hätte ich solche tv berichte inziniert...aber wenn sowas stumpf-grund-dämliches im tv kommt (so in echt) dann macht mir das ein bischen angst...
2. naaa wer hat genau zugehört...es wurden wieder die worte "killerspiele" (oder zumindest brutale spiele) und kinderpornos in einem bericht gepackt...
<=== gleicher maßen
Naw nich locken, ist zu witzig...
Das deutsche Volk ist dumm,
(zum Glück zähle ich als Ossi nicht zum dt. Volk)
und folgt blind allem was die Politiker/Bild einem vorkauen...
Ich hab sogar nen 9:36min. langen Blödheitsbeweis:
http://www.youtube.com/watch?v=jfsGHAftARs
Das deutsche Volk ist dumm,
(zum Glück zähle ich als Ossi nicht zum dt. Volk)
und folgt blind allem was die Politiker/Bild einem vorkauen...
Ich hab sogar nen 9:36min. langen Blödheitsbeweis:
http://www.youtube.com/watch?v=jfsGHAftARs
- DooMinator
- チタンの拳
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- zombie-flesheater
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- Location: Neo Kobe
Der Comic "Little Gamers" nimmt ebenfalls Stellung zum Vorfall:
http://www.little-gamers.com/comics/00001520.jpg
Ich finds zu geil...
http://www.little-gamers.com/comics/00001520.jpg
Ich finds zu geil...
"Bis heute warte ich auf das Ende,
ich fürcht es wird noch dauern lang
und wage kaum daran zu glauben -
ein End von Hasses freiem Gang"
ich fürcht es wird noch dauern lang
und wage kaum daran zu glauben -
ein End von Hasses freiem Gang"
Jim wrote:Der Comic "Little Gamers" nimmt ebenfalls Stellung zum Vorfall:
http://www.little-gamers.com/comics/00001520.jpg
Ich finds zu geil...
Da bist nicht der einzigste
- gesteckteziele
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- Joined: Thursday, 23. March 2006, 20:53
- Location: Wien
Entwarnung, Leute!!!
Computerspiele sind aus dem Schussfeld, jetzt sind die Gebrüder Grimm dran:
„Rumpelstilzchen gab mir den Befehl“
Computerspiele sind aus dem Schussfeld, jetzt sind die Gebrüder Grimm dran:
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mfg
gesteckteziele
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Nietzsche Poster Child: 10% bonus to experience, more critical failures
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- zombie-flesheater
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- Location: Neo Kobe
Das OBI-Hoernchen! Ich schmeiss mich weg!gesteckteziele wrote:Entwarnung, Leute!!!
Computerspiele sind aus dem Schussfeld, jetzt sind die Gebrüder Grimm dran:
„Rumpelstilzchen gab mir den Befehl“
- Herr Ingenieur
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- Joined: Wednesday, 7. September 2005, 16:13
- Location: Bopfingen
Sehr guter Artikel über den wissenschaftlichen Stand bezüglich Videospiele und Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen:
http://www.tagesspiegel.de/wissen-forsc ... 026672.asp
http://www.tagesspiegel.de/wissen-forsc ... 026672.asp
Und ich mache mir enrsthafte Sorgen....mein Vater ist Stammkunde bei Obi....ich mus los...schlimmeres verhindern.zombie-flesheater wrote:Das OBI-Hoernchen! Ich schmeiss mich weg!gesteckteziele wrote:Entwarnung, Leute!!!
Computerspiele sind aus dem Schussfeld, jetzt sind die Gebrüder Grimm dran:
„Rumpelstilzchen gab mir den Befehl“
SPUTNIK INC. - Proved by Life
"Prime95 ist so aussagekräftig wie ein überfahrenes Kaninchen aus dem ein Schamane die Zukunft liest." Zitat Sputnik.
Zitat Ozzy O auf SB.com: "Avatar - Im Tal der Schlümpfe". Zitat Ende.
Meine Schätzchen:
https://www.dropbox.com/sh/hkz8zrtt2z14 ... Y3Ska?dl=0
Hinweis: Die Bilder entsprechen nie dem aktuellen Stand.
"Prime95 ist so aussagekräftig wie ein überfahrenes Kaninchen aus dem ein Schamane die Zukunft liest." Zitat Sputnik.
Zitat Ozzy O auf SB.com: "Avatar - Im Tal der Schlümpfe". Zitat Ende.
Meine Schätzchen:
https://www.dropbox.com/sh/hkz8zrtt2z14 ... Y3Ska?dl=0
Hinweis: Die Bilder entsprechen nie dem aktuellen Stand.
habe ich erwähnt das meinerzhagen nicht mal all zu weit entfehrnt von mir ist?
aber ich kenne den typen nicht, nicht wirklich...habe ihn und rumpelstilzchen immer nur flüchtig gesehen, wenn wir bei der wöchentlichen götzenanbetung im wald, dem 2 meter großen, in stein gemeißelten obihörnchen gehuldigt haben...
spaß bei seite...so nah wohne ich da auch nicht dran
aber ich kenne den typen nicht, nicht wirklich...habe ihn und rumpelstilzchen immer nur flüchtig gesehen, wenn wir bei der wöchentlichen götzenanbetung im wald, dem 2 meter großen, in stein gemeißelten obihörnchen gehuldigt haben...
spaß bei seite...so nah wohne ich da auch nicht dran
- RipvanWinkle
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- Joined: Monday, 30. January 2006, 22:12
Schon gehört? Die beiden Buben aus Tessin, die diese Familie abgeschlachtet haben, waren zwar doch wohl keine Killerspielzocker, dafür aber bekenennde Fans der Final Fantasy Reihe- und im Ernst, ratet mal was sich die Presse nun für Theorien aus den Fingern saugt? Von "Schüler wollten Seele der Opfer in sich aufnehmen" bis "Schüler sahen sich als Kämpfer gegen das Böse" sind wieder Tür und Tor für alle Anschuldigungen geöffnet.
Was gibt´s sonst noch neues? Mit "Freiwillige Ausreise" hat die Sprachakademie wieder so einen typischen politisch-korrekten Ausdruck gewählt. Natürlich reisen illegale Immigranten nicht freiwillig aus- aber die Spiele killen ja auch nicht selber.
Was gibt´s sonst noch neues? Mit "Freiwillige Ausreise" hat die Sprachakademie wieder so einen typischen politisch-korrekten Ausdruck gewählt. Natürlich reisen illegale Immigranten nicht freiwillig aus- aber die Spiele killen ja auch nicht selber.
- Herr Ingenieur
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- Joined: Wednesday, 7. September 2005, 16:13
- Location: Bopfingen
Endlich kommt auch die Gamestar mal in die Gänge und fordert ihre Leser auf sich an an einer Briefaktion zu beteiligen.
Brief an die Abgeordneten
Diese Aktion finde sehr sinnvoll und ist sicher besser und wirkungsvoller als irgendeine Unterschriftenliste (die aber immer noch besser als nichts ist).
Also am besten etwas umschreiben und an euren zuständigen MdB oder MdL schicken!
Brief an die Abgeordneten
Diese Aktion finde sehr sinnvoll und ist sicher besser und wirkungsvoller als irgendeine Unterschriftenliste (die aber immer noch besser als nichts ist).
Also am besten etwas umschreiben und an euren zuständigen MdB oder MdL schicken!
- PaulBearer
- WikiSlave
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- Joined: Friday, 26. August 2005, 00:55
- Location: Vorarlberg, Österreich
- Herr Ingenieur
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Wer die bayerischen Verbesserungsvorschläge im Detail nachlesen will, kann es jetzt hiertun.
- Soul Collector
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- Ich habe immer den Längsten
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- Joined: Friday, 26. August 2005, 12:36
- Location: 52477 Alsdorf
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Da steht nirgendwo, der Bundesrat habe diesen Entwurf beschlossen/angenommen. Die Bayerische Staatsregierung hat diesen Entwurf abgesegnet und beim Bundesrat eingereicht. Eine Beschäftigung des bundesrates mit diesem Thema ist (wenn es nach dem Entwurf geht) für die 830. Sitzung des Bundesrates am am 16. Februar 2007 angedacht...
Und meine Fresse, ist der Entwurf heftig...
Der dürfte aufgrund diverser verfassungsrechtlicher Bedenken zwar genauso scheitern wie die letzten 4 gleichen Versuche seit 1992, aber wenn sowas jemals durchkommen würde, könnte willkürlich alles nicht nur indiziert, sondern beshclagnahmt werden...
Hing die ganze Nacht drüber und habs ausgeschlachtet, muss jetzt damit weiter machen ^^...
Und meine Fresse, ist der Entwurf heftig...
Der dürfte aufgrund diverser verfassungsrechtlicher Bedenken zwar genauso scheitern wie die letzten 4 gleichen Versuche seit 1992, aber wenn sowas jemals durchkommen würde, könnte willkürlich alles nicht nur indiziert, sondern beshclagnahmt werden...
Hing die ganze Nacht drüber und habs ausgeschlachtet, muss jetzt damit weiter machen ^^...
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Wußte ich es doch,wir blicken eben mehr durch
http://www.gamestar.de/news/vermischtes ... tudie.html
http://www.gamestar.de/news/vermischtes ... tudie.html
Ich zitiere:
Seit in Deutschland mehrere Jugendliche mehr oder weniger erfolgreich an Schulen um sich geschossen haben, übertreffen sich vor allem konservative Politiker gegenseitig mit Verbotsforderungen, die sogenannte "Killerspiel" betreffen, in denen Gewaltdarstellung und -anwendung zum Spielgeschehen gehört.
Bisher war vor allem aus Bayern zwar viel zu hören, was mögliche Maßnahmen angeht, doch erst jetzt liegt ein Gesetzesentwurf vor, der unter anderem eine Änderung des §131 des Strafgesetzbuches vorsieht. Der Freistaat Bayern bezeichnet das dem Bundesrat vorzulegende Papier "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes".
Zu den Änderungen, die Bayern für den §131a des Strafgesetzbuchs durchsetzen will, gehören unter anderem folgende Aussagen:
# Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.
Außerdem will man mit dem neuen Gesetzesentwurf auch Maßnahmen gegen Sportarten wie Paintball durchsetzen. Dazu heißt es in §118 in Zukunft nach Auffassung der bayrischen Landesregierung:
# Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
# Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.
Hinzu kommt, dass man den Umgang mit Erziehungsberechtigten ändern will. Durften bisher die Eltern selbst entscheiden, was die Kinder zu sehen bekamen, will man dieses Recht nun einschränken. Dazu heißt es im Entwurf der Bayern, dass es kein zu rechtfertigendes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte gibt, Kindern und Jugendlichen "exzessive Gewaltdarstellungen" zugänglich zu machen. Das sogenannte Erzieherprivileg soll deshalb ersatzlos gestrichen werden.
Darüber hinaus will man auch die Arbeit der Unabhängigen Selbstkontrolle der Spielewirtschaft verändern. Der gesamte Gesetzesentwurf steht über die Webseite des Bundesrates als PDF-Datei zum Download bereit. Sollte der Bundesrat den Änderungen zustimmen, ist mit Sicherheit mit Klagen zu rechnen, da man die Abschaffungs des Erzieherprivilegs als Einschränkung der Grundrechte auslegen könnte.
Seit in Deutschland mehrere Jugendliche mehr oder weniger erfolgreich an Schulen um sich geschossen haben, übertreffen sich vor allem konservative Politiker gegenseitig mit Verbotsforderungen, die sogenannte "Killerspiel" betreffen, in denen Gewaltdarstellung und -anwendung zum Spielgeschehen gehört.
Bisher war vor allem aus Bayern zwar viel zu hören, was mögliche Maßnahmen angeht, doch erst jetzt liegt ein Gesetzesentwurf vor, der unter anderem eine Änderung des §131 des Strafgesetzbuches vorsieht. Der Freistaat Bayern bezeichnet das dem Bundesrat vorzulegende Papier "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes".
Zu den Änderungen, die Bayern für den §131a des Strafgesetzbuchs durchsetzen will, gehören unter anderem folgende Aussagen:
# Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.
Außerdem will man mit dem neuen Gesetzesentwurf auch Maßnahmen gegen Sportarten wie Paintball durchsetzen. Dazu heißt es in §118 in Zukunft nach Auffassung der bayrischen Landesregierung:
# Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
# Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.
Hinzu kommt, dass man den Umgang mit Erziehungsberechtigten ändern will. Durften bisher die Eltern selbst entscheiden, was die Kinder zu sehen bekamen, will man dieses Recht nun einschränken. Dazu heißt es im Entwurf der Bayern, dass es kein zu rechtfertigendes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte gibt, Kindern und Jugendlichen "exzessive Gewaltdarstellungen" zugänglich zu machen. Das sogenannte Erzieherprivileg soll deshalb ersatzlos gestrichen werden.
Darüber hinaus will man auch die Arbeit der Unabhängigen Selbstkontrolle der Spielewirtschaft verändern. Der gesamte Gesetzesentwurf steht über die Webseite des Bundesrates als PDF-Datei zum Download bereit. Sollte der Bundesrat den Änderungen zustimmen, ist mit Sicherheit mit Klagen zu rechnen, da man die Abschaffungs des Erzieherprivilegs als Einschränkung der Grundrechte auslegen könnte.
- Vicarocha
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Nicht nur das...
Dieser Entwurf (JuSchVerbG) verstößt zudem gegen:
- den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz,
- das Bestimmtheitsgebot,
Bereinigt man diese Mängel bringt es keinen (strafrechtlichen) Mehrwert mehr (ansonsten wäre der "Mehrwert" die Möglichkeit, ohne Kriterien quasi ALLES nicht nur indizieren, sondern beschlagnahmen zu können), ist unnötig bürokratisiert und vor allem:
Der aktuelle deutsche Jugendmedienschutz zeugt von und erfordert eine Abwägung verschiedener verfassungsmäßiger Rechtsgüter, bietet dabei entsprechende Schranken und Ausnahmeregelungen gegenüber Zensurmaßnahmen - diese entfallen beim JuSchVerbG fast komplett.
D.h: Die Grundrechte werden durch diesen Entwurf ausgehebelt (das ist zwar aktuell auch möglich, aber in jedem Einzelfall müssen z.B. die Grundrechte Erwachsener gegenüber dem Jugendschutz abgewogen werden).
Außerdem hebelt sich der Entwurf von selbst aus...
Der angedachte § 14a JuSchG lautet unter Abs. 2 Art. 12:
„Eine Einrichtung ist als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle im Sinne dieses Gesetzes anzuerkennen, wenn […] 12. gewährleistet ist, dass eine Freigabe nur dann erfolgt, wenn das Medium üblicherweise nicht nachträglich verändert werden kann […].“
Effektiv führt dies zu einer kategorischen Nichtanerkennung der Einrichtungen, da eine Unveränderbarkeit schlichtweg nicht zu gewährleisten ist. Nur mal als Beispiel für den groben Unfug, den die Bayern da fabriziert haben...
Der Entwurf hat keine großen Chancen, geltendes Recht zu werden... seit 1992 haben die Bayern das bereits 4 Mal vergeblich versucht, derartige Totalverbote durchzusetzen... es hat nie geklappt (aus gutem Grund).
Dieser Entwurf (JuSchVerbG) verstößt zudem gegen:
- den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz,
- das Bestimmtheitsgebot,
Bereinigt man diese Mängel bringt es keinen (strafrechtlichen) Mehrwert mehr (ansonsten wäre der "Mehrwert" die Möglichkeit, ohne Kriterien quasi ALLES nicht nur indizieren, sondern beschlagnahmen zu können), ist unnötig bürokratisiert und vor allem:
Der aktuelle deutsche Jugendmedienschutz zeugt von und erfordert eine Abwägung verschiedener verfassungsmäßiger Rechtsgüter, bietet dabei entsprechende Schranken und Ausnahmeregelungen gegenüber Zensurmaßnahmen - diese entfallen beim JuSchVerbG fast komplett.
D.h: Die Grundrechte werden durch diesen Entwurf ausgehebelt (das ist zwar aktuell auch möglich, aber in jedem Einzelfall müssen z.B. die Grundrechte Erwachsener gegenüber dem Jugendschutz abgewogen werden).
Außerdem hebelt sich der Entwurf von selbst aus...
Der angedachte § 14a JuSchG lautet unter Abs. 2 Art. 12:
„Eine Einrichtung ist als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle im Sinne dieses Gesetzes anzuerkennen, wenn […] 12. gewährleistet ist, dass eine Freigabe nur dann erfolgt, wenn das Medium üblicherweise nicht nachträglich verändert werden kann […].“
Effektiv führt dies zu einer kategorischen Nichtanerkennung der Einrichtungen, da eine Unveränderbarkeit schlichtweg nicht zu gewährleisten ist. Nur mal als Beispiel für den groben Unfug, den die Bayern da fabriziert haben...
Der Entwurf hat keine großen Chancen, geltendes Recht zu werden... seit 1992 haben die Bayern das bereits 4 Mal vergeblich versucht, derartige Totalverbote durchzusetzen... es hat nie geklappt (aus gutem Grund).
Last edited by Vicarocha on Friday, 9. February 2007, 20:43, edited 1 time in total.
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- Motoko
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Ich muss jetzt mal fragen, ob ich das alles richtig verstanden habe:
Das heißt, das einzige was noch straffrei für einen Erwachsenen bleibt, ist der Besitz
und die Weitergabe im Sinne von Verschenken an einen Volljährigen. Also ich habe ein Spiel,
welches ich einem anderen Erwachsenen schenke und somit den Besitzer wechselt.
Der Erwerb ist dann in Deutschland nicht mehr möglich, weil ja niemand diese Spiele
verbreiten/öffentlich zugänglich machen darf (Punkt 1 und 2). Und Punkt 1 und 2 bezieht sich
ja nicht nur auf Personen unter achtzehn Jahren.
Das Einführen wäre ja dann nur strafbar, wenn ich das Spiel verbreiten oder öffentlich
zugänglich machen wollte. Aber wenn ich mitm Auto in eines unserer Nachbarländer fahre
und mit dort ein Spiel kaufe, dann darf ich das mit nach DE nehmen und behalten?
Wenn ich aber zwei mal das selbe Spiel im Gepäck habe bedeuted das, dass ich es vorrätig halte
um es im Sinne der Nummern 1-3 zu verwenden?:roll:
Das heißt, das einzige was noch straffrei für einen Erwachsenen bleibt, ist der Besitz
und die Weitergabe im Sinne von Verschenken an einen Volljährigen. Also ich habe ein Spiel,
welches ich einem anderen Erwachsenen schenke und somit den Besitzer wechselt.
Der Erwerb ist dann in Deutschland nicht mehr möglich, weil ja niemand diese Spiele
verbreiten/öffentlich zugänglich machen darf (Punkt 1 und 2). Und Punkt 1 und 2 bezieht sich
ja nicht nur auf Personen unter achtzehn Jahren.
Das Einführen wäre ja dann nur strafbar, wenn ich das Spiel verbreiten oder öffentlich
zugänglich machen wollte. Aber wenn ich mitm Auto in eines unserer Nachbarländer fahre
und mit dort ein Spiel kaufe, dann darf ich das mit nach DE nehmen und behalten?
Wenn ich aber zwei mal das selbe Spiel im Gepäck habe bedeuted das, dass ich es vorrätig halte
um es im Sinne der Nummern 1-3 zu verwenden?:roll:
- Vicarocha
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Ja, genau das bedeutet es.
Es ist fast inhaltsgleich mti den gegenwärtigen Bestimmungen des § 131 StGB und fördert die gleichen Beschlagnahmungskonsequenzen... außer das jetzt quasi alles beschagnahmt werden könnte und das Elternprivileg wegfällt...
Und ja, wenn du 2 mal das gleiche Spiel hast, könnte man dir das dann negativ auslegen.
Es ist fast inhaltsgleich mti den gegenwärtigen Bestimmungen des § 131 StGB und fördert die gleichen Beschlagnahmungskonsequenzen... außer das jetzt quasi alles beschagnahmt werden könnte und das Elternprivileg wegfällt...
Und ja, wenn du 2 mal das gleiche Spiel hast, könnte man dir das dann negativ auslegen.
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jetzt stellt Euch mal die armen Kids von morgen vor... Cowboy und Indianer ist ausgefallen... bis zum vollendeten 17. Lebensjahr ist es verboten virtuell Gewalt auszuüben... aber mit 18 geht man zu Bundeswehr, "spielt" Krieg und lernt auf echte Menschen zu schießen?!
Ist echt ein Witz, dieser Gesetzentwurf... aber so schaffts Stoiber sicher nochmal in die Medien! ...bevor er ganz abgesägt wird!
Ist echt ein Witz, dieser Gesetzentwurf... aber so schaffts Stoiber sicher nochmal in die Medien! ...bevor er ganz abgesägt wird!
Korrigiere mich, wenn ich was Falsches sage, aber soweit ich weiß, soll auch der Besitz verboten werden.Vicarocha wrote:Ja, genau das bedeutet es.
Es ist fast inhaltsgleich mti den gegenwärtigen Bestimmungen des § 131 StGB und fördert die gleichen Beschlagnahmungskonsequenzen... außer das jetzt quasi alles beschagnahmt werden könnte und das Elternprivileg wegfällt...
Und ja, wenn du 2 mal das gleiche Spiel hast, könnte man dir das dann negativ auslegen.
Wobei denn die Frage bleibt, ob die Bayern da die Möglichkeit einer nachträglichen Strafbarmachung bedacht haben: Wenn Spiel X verboten wird, sind automatisch alle, die das Spiel dann schon besitzen, zu belangen.
@Flesh:
Genau diese Kinderspiele hat Bayern ausgeklammert aus dem Gesetzesentwurf, steht ausdrücklich so drin. Damit wären wir wieder bei Prof. Glogauer, wem der Name noch was sagt - der hat vor ein paar Jahren den Untergang der altdeutschen Spielkultur beklagt, die naturverbunden und im Einklang mit den jahreszeiten gepflegt wurde (oder so ähnlich).
Haben Speckstein, Fascho-Ede und Co. denn schon mal über einen transatlantischen Schulterschluss mit Amerikas Staranwalt Jack Thompson nachgedacht? Der gebärdet sich ja ähnlich realitätsfremd...
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- Vicarocha
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Gut, dann korrigiere ich dich mal ...Korrigiere mich, wenn ich was Falsches sage, aber soweit ich weiß, soll auch der Besitz verboten werden.
Wobei denn die Frage bleibt, ob die Bayern da die Möglichkeit einer nachträglichen Strafbarmachung bedacht haben: Wenn Spiel X verboten wird, sind automatisch alle, die das Spiel dann schon besitzen, zu belangen.
Nein, der private Besitz (und das Spielen natürlich) soll nach diesem Entwurf explizit NICHT strafbar sein (das auch so explizit in den Ausführungen zum Gesetzesentwurf). Die angedachte Strafbarkeit basiert auf einem Entwurf, den Uwe Schünemann (CDU / Innenminister von Niedersachsen) wild fabulierte, diese Idee wurde von der CSU aber offensichtlich nicht übernommen. Da müßten wir wohl auf einen niedersächsichen Entwurf warten.. der aber nach Ablehnung dieses Entwurfs wohl auch nicht mehr zu Stande kommt (anfangs wollten sich Bayern und Niedersachsen ja noch gegenseitig absprechen und einen gemeinsamen Entwurf vorlegen... war wohl nichts, die CSU muss in diesen Zeiten wohl erst mal wieder den starken Mann markieren.......... und ich frage mich immer wieder: Wer bitte wählt die, dass halte ich für unnachvollziehbar und könnte mich jetzt auch zu Beleidigungen der Wählerschaft hinreissen lassen, aber ich spar es mir lol.)...
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Das Schlimme ist ja eigentlich das die ganze Republik sich von dieser Regionalpartei (und mehr und was anderes ist die CSU ja nicht) schikanieren lässt. Nicht das die große Schwester, gerade was diese Thema betrifft, viel besser wäre, aber gegen die schießt ja König Edmund und seine Hofnarren auch ständig und regelmäßig.Vicarocha wrote:Wer bitte wählt die...
Ich frag mich warum die sich das gefallen lassen, anstatt wie seinerzeit der dicke Kohl dem Strauss ja angedroht hat, mit der CDU nach Bayern zu gehen. Dann wäre deren Ende vermutlich ganz schnell besiegelt und sie könnten vielleicht noch in paar Dörfern da unten ihr Unwesen treiben.
Also rein von der Stimmung zur Zeit in Bayern, zumindest was ich so mitkriege, kann ich mir nicht vorstellen, dass die CSU bei der nächsten Wahl wieder so einen Erdrutschsieg feiern wird. Vielleicht wird sie sogar gezwungen sein wieder mal eine große Koalition zu bilden wie schon einmal. Seitens aller Studenten zumindest kann ich mir kaum ne große Befürwortung vorstellen. Denn, obwohl versprochen wurde die Finanzierung der Universitäten nach Einführung der Studiengebühren nicht zu senken, ist dieses schon längst geschehen. So wurden zum Beispiel die Mittel für die Unibibs im Vorfeld der Einführung der Studienbeiträge stark gekürzt und Sonderzulagen gestrichen. Was letzten Endes soviel heißt, dass die Finanzierung hierfür voll auf den Studenten umgelegt wird, was eine gnadenlose Frechheit ist. Ich weiß jetzt nicht genau wie das in anderen Bundesländern aussieht, aber als bis vor gar nicht mal so langer Zeit der schwarzen Seite Angehöriger war dies der so berühmte Tropfen der das Fass zum überlaufen gebracht hat. In Zukunft wird nur noch Gelb gewählt. Mit dem sozialen linken Zeugs kann ich nämlich auch nicht zu viel anfangen. Aber die Mitte-Jungs wissen Bildung und Forschung wenigstens noch zu schätzen und hatten auch größtenteils in der Killerspiel-Debatte nen kühlen Kopf bewahrt.
Für Frieden kämpfen ist wie für Jungfräulichkeit vögeln!
Und weiter gehts:
__________________________________________
Jugendschutz
Gewaltspiele: Familienministerium wird Gesetze deutlich verschärfen
Der Jugendschutz soll deutlich verschärft werden. Das Familienministerium unter der Leitung von Ursula von der Leyen und ihr Kollege aus Nordhein-Westfalen Armin Laschet, der innerhalb der Bundesländer die USK betreut, haben jetzt ein Sofort-Programm vorgestellt, das die derzeit geltenden Regelungen gehörig auf den Kopf stellt.
Folgende Änderungen werden auf den Verbraucher zukommen: Alle ‚gewaltbeherrschten’ Medien sollen für Kinder und Jugendliche verboten werden. Dies entspricht der heutigen Indizierung. Werbung wäre dann verboten. Die betrofffenen Spiele landen wie Pornos in der Schmuddelecke.
Die Definition, was als 'gewaltbeherrschtes' Spiel gilt, wird in den neuen Jugendschutzgesetzen deutlich erweitert: "Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index", sagt von der Leyen.
Damit Eltern besser sehen können, was zu ihren Sprößlingen passt, sollen die Warnhinweise sich in Form und Größe an Zigaretten-Gesundheitshinweisen orientieren. Auch die USK wäre von dieser Neuregelung betroffen: Die Kriterien für ihre Arbeit sollen deutlicher formuliert werden. Außerdem plant Laschet mehr Personaleinsatz bei der USK.
Detaillierte Gesetzestexte liegen uns noch nicht vor. Die wären aber wichtig: Das Zitat der Familienministerin über die Definition der Gewaltspiele lässt viele Deutungen zu. Selbst ein World of Warcraft wäre demnach jugendgefährdend. Den vollständigen Plan der Familienminister geben wir im O-Ton auf Seite 2 des Artikels wieder.
Plan der Familienminister
Das Sofortprogramm besteht aus vier Säulen:
1. Verschärfung des Jugendschutzgesetzes
*
Extrem gewaltbeherrschte Trägermedien (z. B. Computerspiele, Videos, DVD) sind in Zukunft per Gesetz automatisch für Kinder und Jugendliche verboten. Sie müssen nicht erst Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durchlaufen. Diese Medien sind dann mit einem weit reichenden Abgabe- und Werbeverbot belegt und dürfen nur in gesonderten Geschäften und an Erwachsene verkauft werden. Die Schwelle, ab der das automatische Verbot greift, wird gesenkt. Es reicht in Zukunft schon, wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird, auch ohne das Gewalt verherrlicht wird (§ 15 Abs. 2 JuSchG). "Dies ist ein klares Signal für Hersteller und Händler. Der Gesetzgeber sagt sehr deutlich: Diese Medien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Ein Händler, der solche Spiele an Kinder und Jugendliche unter 18 verkauft, macht sich strafbar", so von der Leyen.
*
Auch die Indizierungskriterien der BPjM werden erweitert (§18 Abs. 1 JuSchG). Die Kriterien sind richtungsweisend für die Bundesprüfstelle, um Medien als jugendgefährdend einzustufen. Künftig werden auch folgende Spiele indiziert: "Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index", sagt von der Leyen.
2. Verbesserung des gesetzlichen Vollzugs
*
*Die Größe der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf den Verpackungen der Bildträger wird plakativ wie die Hinweise zu Gesundheitsgefahren auf Zigarettenpackungen gesetzlich festgelegt (§ 12 Abs. 2 JuSchG). "Die Hinweise können gar nicht groß genug sein. Sie sind heute fast nur mit der Lupe zu lesen, das bringt gar nichts", ist von der Leyen überzeugt.
*
Gesetzliche Zulassung von Testkäufen durch die zuständigen Behörden, damit diese besser kontrollieren können - Änderung des § 28 Abs. 4 JuSchG. "Wir müssen die schwarzen Schafe unter den Händlern erwischen, wenn sie leichtfertig verbotenerweise Spiele an unsere jugendlichen Testkäufer verkaufen", sagt von der Leyen.
*
Initiative zur Umrüstung von Kassensystemen, damit das Verkaufspersonal durch akustische oder optische Warnhinweise auf die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote hingewiesen wird. "Wenn die Spiele dann über die Ladentheke gehen, ist es nicht mehr zu überhören, dass es sich um ein Spiel handelt, das nicht an Jugendliche unter 18 verkauft werden darf", erklärt Bundesministerin von der Leyen.
3. Qualitätssicherung der Jugendschutzentscheidungen
*
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle soll transparenter und effektiver gestaltet werden. "Zudem möchte ich die Länder dafür gewinnen, dass sie kurzfristig ihr personelles Engagement bei der USK verstärken. Wir werden dann mehr Personal für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung haben", so Laschet.
*
Die Kriterien für die Alterskennzeichen sollen konkreter gefasst werden. Dies beinhaltet auch die Abgrenzung zu den Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).
*
Durch die Mitwirkung von Vertretern der BPjM an den Prüfungen der USK soll sichergestellt werden, dass die Indizierungskriterien verstärkt in die Entscheidungen einfließen.
4. Kommunikation
*
Die USK wird eine offensive Informationspolitik zu Entscheidungen der Alterskennzeichnung starten. "Dann wissen Händler und Eltern leichter, welche Spiele für Kinder in welchem Alter erlaubt sind", sagt Laschet.
*
Es wird eine Initiative der Jugendministerkonferenz, Kulturministerkonferenz und des Bundesfamilienministeriums für einen "Tag des Jugendmedienschutzes" im Zusammenhang mit einer "Woche des Jugendschutzes" gemeinsam mit den Kommunen angestrebt. "An diesem Tag soll der Jugendmedienschutz verstärkt an Schulen im Unterricht thematisiert werden", so Laschet.
*
Eltern sollen besser informiert werden. Zudem sollen die Beratungsangebote für Eltern durch Wirtschaft, Länder und Bund verbessert werden. Dazu werden die Servicetelefone von USK und BPjM ausgebaut.
*
Ende 2007/Anfang 2008 soll eine Europäische Fachkonferenz unter dem Titel "Quo Vadis Jugendmedienschutz?" stattfinden. Ziel ist es, Eckpunkte für die Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens zwischen Schutzerfordernis, Selbstbestimmung und internationalen Regelungen zu definieren.
Mein Kommentar dazu:
http://img484.imageshack.us/img484/7356/projekt16tn.jpg
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Jugendschutz
Gewaltspiele: Familienministerium wird Gesetze deutlich verschärfen
Der Jugendschutz soll deutlich verschärft werden. Das Familienministerium unter der Leitung von Ursula von der Leyen und ihr Kollege aus Nordhein-Westfalen Armin Laschet, der innerhalb der Bundesländer die USK betreut, haben jetzt ein Sofort-Programm vorgestellt, das die derzeit geltenden Regelungen gehörig auf den Kopf stellt.
Folgende Änderungen werden auf den Verbraucher zukommen: Alle ‚gewaltbeherrschten’ Medien sollen für Kinder und Jugendliche verboten werden. Dies entspricht der heutigen Indizierung. Werbung wäre dann verboten. Die betrofffenen Spiele landen wie Pornos in der Schmuddelecke.
Die Definition, was als 'gewaltbeherrschtes' Spiel gilt, wird in den neuen Jugendschutzgesetzen deutlich erweitert: "Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index", sagt von der Leyen.
Damit Eltern besser sehen können, was zu ihren Sprößlingen passt, sollen die Warnhinweise sich in Form und Größe an Zigaretten-Gesundheitshinweisen orientieren. Auch die USK wäre von dieser Neuregelung betroffen: Die Kriterien für ihre Arbeit sollen deutlicher formuliert werden. Außerdem plant Laschet mehr Personaleinsatz bei der USK.
Detaillierte Gesetzestexte liegen uns noch nicht vor. Die wären aber wichtig: Das Zitat der Familienministerin über die Definition der Gewaltspiele lässt viele Deutungen zu. Selbst ein World of Warcraft wäre demnach jugendgefährdend. Den vollständigen Plan der Familienminister geben wir im O-Ton auf Seite 2 des Artikels wieder.
Plan der Familienminister
Das Sofortprogramm besteht aus vier Säulen:
1. Verschärfung des Jugendschutzgesetzes
*
Extrem gewaltbeherrschte Trägermedien (z. B. Computerspiele, Videos, DVD) sind in Zukunft per Gesetz automatisch für Kinder und Jugendliche verboten. Sie müssen nicht erst Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durchlaufen. Diese Medien sind dann mit einem weit reichenden Abgabe- und Werbeverbot belegt und dürfen nur in gesonderten Geschäften und an Erwachsene verkauft werden. Die Schwelle, ab der das automatische Verbot greift, wird gesenkt. Es reicht in Zukunft schon, wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird, auch ohne das Gewalt verherrlicht wird (§ 15 Abs. 2 JuSchG). "Dies ist ein klares Signal für Hersteller und Händler. Der Gesetzgeber sagt sehr deutlich: Diese Medien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Ein Händler, der solche Spiele an Kinder und Jugendliche unter 18 verkauft, macht sich strafbar", so von der Leyen.
*
Auch die Indizierungskriterien der BPjM werden erweitert (§18 Abs. 1 JuSchG). Die Kriterien sind richtungsweisend für die Bundesprüfstelle, um Medien als jugendgefährdend einzustufen. Künftig werden auch folgende Spiele indiziert: "Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index", sagt von der Leyen.
2. Verbesserung des gesetzlichen Vollzugs
*
*Die Größe der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf den Verpackungen der Bildträger wird plakativ wie die Hinweise zu Gesundheitsgefahren auf Zigarettenpackungen gesetzlich festgelegt (§ 12 Abs. 2 JuSchG). "Die Hinweise können gar nicht groß genug sein. Sie sind heute fast nur mit der Lupe zu lesen, das bringt gar nichts", ist von der Leyen überzeugt.
*
Gesetzliche Zulassung von Testkäufen durch die zuständigen Behörden, damit diese besser kontrollieren können - Änderung des § 28 Abs. 4 JuSchG. "Wir müssen die schwarzen Schafe unter den Händlern erwischen, wenn sie leichtfertig verbotenerweise Spiele an unsere jugendlichen Testkäufer verkaufen", sagt von der Leyen.
*
Initiative zur Umrüstung von Kassensystemen, damit das Verkaufspersonal durch akustische oder optische Warnhinweise auf die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote hingewiesen wird. "Wenn die Spiele dann über die Ladentheke gehen, ist es nicht mehr zu überhören, dass es sich um ein Spiel handelt, das nicht an Jugendliche unter 18 verkauft werden darf", erklärt Bundesministerin von der Leyen.
3. Qualitätssicherung der Jugendschutzentscheidungen
*
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle soll transparenter und effektiver gestaltet werden. "Zudem möchte ich die Länder dafür gewinnen, dass sie kurzfristig ihr personelles Engagement bei der USK verstärken. Wir werden dann mehr Personal für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung haben", so Laschet.
*
Die Kriterien für die Alterskennzeichen sollen konkreter gefasst werden. Dies beinhaltet auch die Abgrenzung zu den Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).
*
Durch die Mitwirkung von Vertretern der BPjM an den Prüfungen der USK soll sichergestellt werden, dass die Indizierungskriterien verstärkt in die Entscheidungen einfließen.
4. Kommunikation
*
Die USK wird eine offensive Informationspolitik zu Entscheidungen der Alterskennzeichnung starten. "Dann wissen Händler und Eltern leichter, welche Spiele für Kinder in welchem Alter erlaubt sind", sagt Laschet.
*
Es wird eine Initiative der Jugendministerkonferenz, Kulturministerkonferenz und des Bundesfamilienministeriums für einen "Tag des Jugendmedienschutzes" im Zusammenhang mit einer "Woche des Jugendschutzes" gemeinsam mit den Kommunen angestrebt. "An diesem Tag soll der Jugendmedienschutz verstärkt an Schulen im Unterricht thematisiert werden", so Laschet.
*
Eltern sollen besser informiert werden. Zudem sollen die Beratungsangebote für Eltern durch Wirtschaft, Länder und Bund verbessert werden. Dazu werden die Servicetelefone von USK und BPjM ausgebaut.
*
Ende 2007/Anfang 2008 soll eine Europäische Fachkonferenz unter dem Titel "Quo Vadis Jugendmedienschutz?" stattfinden. Ziel ist es, Eckpunkte für die Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens zwischen Schutzerfordernis, Selbstbestimmung und internationalen Regelungen zu definieren.
Mein Kommentar dazu:
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(Die Frau braucht ne Brille)"Die Hinweise können gar nicht groß genug sein. Sie sind heute fast nur mit der Lupe zu lesen, das bringt gar nichts"
Dann fällt ja auch die Problematik der nicht so schönen deutschen Cover weg, weil wahrscheinlich nur ein großer Warnhinweis drauf ist
und oben rechts steht ganz klein der Name des Spiel. Sieht bestimmt toll aus.
Das finde ich witzig! Aber solche Spiele sollen doch eh nur in der Schmuddelecke in Spezialgeschäften verkauft werden.Initiative zur Umrüstung von Kassensystemen, damit das Verkaufspersonal durch akustische oder optische Warnhinweise auf die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote hingewiesen wird.
Da bekommt das Personal ja einen Hörsturz, wenn dauernd ein Alarm ausgelöst wird.