Der zentrale "Killerspiel-Verbots" Thread

Forum für Diskussionen um die gesellschaftliche Aspekte des Videospielens in Politik, Wirtschaft und Kultur.
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SAL
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Post by SAL »

Hell Yeah,Beck is back... and we're all fucked!

Neues von Beckstein könnte man es ja auch nennen:


Update 29.04.2007 13:31 Uhr: Nachdem das Expertengespräch des vergangenen Donnerstags zum Ergebnis hatte, dass sich die Koalitionsvertreter und die geladenen Experten, mit Ausnahme von Prof. Dr. Christian Pfeiffer, gegen eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes und gegen ein Verbot von Gewaltspielen aussprachen, scheint dies den Kritikern der so genannten „Killerspiele“ nicht zu genügen. Allen voran springt nun wieder Günther Beckstein in die Presche, der vor wenigen Monaten bereits den Gesetzesentwurf aus Bayern zur Verschärfung des § 131 StGB forcierte.

Bayerns Innenminister verwies in Anbetracht des für ihn ungenügenden Ergebnisses der Expertenrunde darauf, dass das Verbot von „Killerspielen“ bereits im Koalitionsvertrag der Regierung festgeschrieben sei:
Günther Beckstein:

„Das Verbot von Killerspielen ist Bestandteil des Koalitionsvertrags. Dessen Inhalt kann nicht von einzelnen Koalitionsvertretern nach einem einzigen Expertengespräch ausgehebelt werden. Ich lege großen Wert darauf, dass der Koalitionsvertrag auch in diesem Punkt eingehalten wird.“

In der Tat heißt es in dem entsprechenden Passus des Koaltionsvertrages: (VI. Familienfreundliche Gesellschaft – 6.3 Aufwachsen ohne Gewalt)
Koalitionsvertrag:

Die Neuregelungen im Jugendschutz werden schnellstmöglich – und deutlich vor dem für März 2008 verabredeten Zeitpunkt – evaluiert, um notwendige Konsequenzen rechtzeitig ziehen zu können. Wir wollen hierzu unverzüglich in einen zielorientierten Dialog mit den Ländern eintreten. Folgende Eckpunkte sollen vorrangig erörtert werden:

* Wirksamkeit des Konstrukts „Regulierte Selbstkontrolle“
* Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen/Alterskennzeichnung von Computerspielen
* Verlässliche Kontroll- und Sicherheitsstandards für Videoverleihautomaten
* Verbot von „Killerspielen“

Unverständlich scheint dieser Angriff auf die Expertenrunde dennoch: Während im Koalitionsvertrag festgelegt ist, dass ein Verbot erörtert werden solle, wurde eben dieses nach der Ablehnung des Gesetzesentwurfes aus Bayern vor gut zwei Monaten im „Unterausschuss Neue Medien“ getan. Es drängt sich viel eher der Verdacht auf, dass diskutiert werden soll, bis sich ein für Kritiker geeignetes Ergebnis ergibt.
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Vicarocha
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Post by Vicarocha »

Die Pfeiffe hat wieder zugeschlagen:
http://www.4players.de/4players.php/dis ... 64889.html

Ich erspare mir einen ausufernden Kommentar, da ich zu Pfeiffer bereits das relevanteste geschrieben habe. Für eine Analyse verweise ich einfach mal auf meinen umfassenden Blogeintrag (dann krieg ich wenigstens ein paar mehr Klicks hehehe):
http://vicarocha.wordpress.com/2007/04/ ... expertise/
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Herr Ingenieur
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Post by Herr Ingenieur »

Nachdem Pfeiffer im Bundestag Ende April eine herbe Niederlage erlitten hat, schlägt er nun mittels offenen Briefes (pdf) zurück. Gleichzeit gibt es ein Pro und Contra Duell mit ihm auf welt.de.
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gesteckteziele
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Post by gesteckteziele »

Herr Ingenieur wrote:Nachdem Pfeiffer im Bundestag Ende April eine herbe Niederlage erlitten hat, schlägt er nun mittels offenen Briefes (pdf) zurück. Gleichzeit gibt es ein Pro und Contra Duell mit ihm auf welt.de.
Dieser Kerl hält wohl Polemik für eine wissenschaftliche Methode... :roll:

Da hat ja jeder Pickel auf Vicarocha's Popo mehr akademische Reife!
(Was jetzt nicht heißen soll das ich Vicarocha's Popo kenne, noch das ich ihm Pickel auf dem selben unterstelle. ) :wink:

EDIT:
Wenn der Kerl schon Computerspiele mit Zigaretten vergleicht...
...ist ihm eigentlich schon aufgefallen das Tabakkonsum NICHT verboten ist! Nur der Zugang für Minderjährige ist eingeschränkt und es wird Aufklärung betrieben um über die möglichen Gefahren zu informieren (genauso verhält es sich mit Alkohol).
Aber er fordert viel drastischere und überzogene Maßnahmen bei Computerspielen, obwohl die möglichen schädlichen Folgen bei weitem nicht so eindeutig belegt sind wie Herr Pfeiffer gerne behauptet... :?

Ach, der Kerl ist einfach so ein schrecklicher Idiot... kann den Niemand in ein dunkel Büro einsperren und ihm Akten stempeln lassen? So ein Beamtenposten ist doch eh was feines... :tee:
mfg
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Post by Vicarocha »

*Auf Hintern starr*... hmmm... meine Freundin meint immer, ich hätte keinen Hintern ;-).

Na, ich habe ja schon alles zum Herrn Pfeiffer geschrieben... aber:
Der Vergleich mit Zigaretten (oder anderen, physische Wirkungen hervorrufenden Mitteln, gewöhnlich werden hier diverse Drogen, Alkohol oder gar Zucker angeführt), die in erster Linie physisch wirken, ist bei derartigen mediengewaltgegnern sehr beliebt, aber einfach unredlich, um es einfach auszudrücken. Zigaretten enthalten Wirkungsstoffe, deren Wirkung auf den menschlichen Corpus physisch nachweisbar ist, mittels recht eindeutiger Methoden und Techniken. Dies ist bei der Wirkung von Medien einfach nicht gegeben, da es sich hie rum rein psychische Wirkungen handelt, die man eben nicht so eifnach messen kann (auch wenn das z.B. ein gewisser Herr Spitzer - Pfeiffers "medizinischer Sekundant" - behauptet und entsprechend gescholten wird).

Bezeichnend ist auch. auf welche "Wissenschaftler" sich Pfeiffer bezieht, u.a. Bushman und Anderson. Sagen wir es höflich: Die beiden sind die PFeiffer und Spitzer der USA. So viel zur Qualität der Ressourcen, aus denen Pfeiffer schöpft. Interessant wird das vor allem, wenn Pfeifer auf Michael Kunczik verweist, den er doch mal genauer hätte lesen sollen (und der übrigens 2006 seine neueste auflage von Gewalt und Medien zusammen mit Astrid Zipfel vorlegte, Pfeiffer ist da mit 2004 also nicht mal mehjr auf dem aktuellsten Stand, eine Schande für einen selbsternannten "Experten"). Kunczik ist imho tatsächlich eine koryphäe auf dem Gebiet, allerdings findet sich gerade bei ihm eine sehr explizite Kritik an der unredlichen Methodik und Technik eines Bushman und Anderson, die gewiss nicht kritiklos zitiert werden können (insbesondere Anderson ist seit Jahren auf einem Feldzug alà Pfeiffer, "forscht" eigenständig in diese Richtung und hat ein umfeld aus Sprößlingen seiner Lehrqualität entstehen lassen, die auf dem gleichen Gebiet forschen, mit durchweg dem Gönner gefälligen Ergebnissen... auf die er sich dann zwecks quantitativer Erhöhung seiner Literaturlisten berufen kann).

Pfeiffer hätte kunczik ohnehin genauer lesen sollen. Pfeiffer pervertiert den möglichen Einfluss audio-visueller Medien, macht sie zum DEM entscheidenden Faktor für reale Gewalt. Richtig ist wohl nur, dass unter recht obskuren Umständen die sog. Neuen medien einen kleinen Teil dazu beitragen, ich führe mal was umfassender aus:

Ich zitiere mal wieder aus meiner MA-Arbeit (hoffe, die bald mal online stellen zu können), verzichte aber diesmal auf die punktgerechte Nennung aller Quellen (oder legt da jemand von eucht wert drauf?):

Insgesamt gilt, dass allenfalls Tendenzen für ein Wirkungsrisiko vermutbar sind: „Ein solches trifft insbesondere auf ‚gefährdungsgeeignete’ Subgruppen zu, die aufgrund ihrer
entwicklungsbedingten Situation und Möglichkeiten Medien anders rezipieren als z.B. Nutzer aus intakten sozialen Milieus.“ Insgesamt scheint es „so zu sein, dass Gewaltdarstellungen auf die Mehrheit der Betrachter keine oder nur schwache Effekte haben, aber bei bestimmten
Problemgruppen womöglich starke Wirkungen zeigen“ (Anmerkung: „Solche Resultate nehmen zwar das Problem der Mediengewalt ernst, versuchen das Thema jedoch auch nicht überspitzt darzustellen und unheilvolle Situationen zu diagnostizieren.“) könnten.
Diese Vermutung basiert auf einem Vergleich der Medienwirkungsstudien miteinander (ca. 5000 - 6000 Studien international), also den Meta-Analysen. So stellte M. Kunczik bereits 2000 fest:

„Angesichts der vorangegangenen Überlegungen sowie des Tatbestandes, dass [die Medien] ja nur ein Faktor neben vielen die Persönlichkeitsentwicklung beeinflussenden Faktoren ist, wäre in
Feldstudien ein Muster von relativ schwachen positiven Korrelationskoeffizienten zwischen dem Konsum von [Mediengewalt] und der späteren Aggressivität zu erwarten. Betrachtet man die in den verschiedenen Ländern durchgeführten Studien, dann ergibt sich genau dieses Muster, obwohl die auch qualitativ sehr unterschiedlichen Studien in doch recht verschiedenen Umwelten durchgeführt worden sind. Neben dem Problem der interkulturellen Vergleichbarkeit gibt es noch
weitere methodische Probleme, die bei diesem Verfahren des Vergleichs von Studien nicht beachtet werden. So ist neben der Messung der Aggression auch die Operationalisierung des Konsums von Mediengewalt […] sehr problematisch. Während die einzelnen Korrelationskoeffizienten jeweils für sich nicht kausal interpretierbar sind, deutet das
Gesamtmuster der Befunde auf einen Einfluss [der Medien] auf spätere Aggressivität hin. Die in den Feldstudien erhaltenen Resultate entsprechen auch von der Stärke her den Erwartungen, die aufgrund lerntheoretischer Überlegungen gehegt werden. Die Koeffizienten variieren ungefähr
zwischen 0,1 und 0,2 d. h. etwa zwischen 1 % und 4 % des späteren aggressiven Verhaltens werden in den Feldstudien durch den vorherigen Konsum von [Mediengewalt] erklärt. Allerdings hat sich die Konvention durchgesetzt, Korrelationskoeffizienten, deren Stärke geringer als 0,2 ist,
als unbedeutend und uninterpretierbar nicht weiter zu beachten. Der Einwand, dass die erhaltenen Koeffizienten zu schwach sind, berücksichtigt nicht, dass eine im Schnitt recht schwache
Beziehung für alle Probanden eines Samples für einige Probanden bzw. Subpopulationen eine durchaus starke Beziehung bedeuten kann.“

Anmerkungen: Michael Kunczik bezieht seine Aussage jedoch explizit auf das Fernsehen (bzw. den Filmbereich). Michael Kunczik hat für diese Vermutung sämtliche Feldstudien systematisch gesichtet, zzgl. der Befunde
aus Laborstudien und liefert somit die wohl umfassendste Metaanalyse in diesem Forschungsbereich: „Aufgrund von Metaanalysen aller etwa 5.000 Forschungsergebnisse, die im Rahmen der Gewaltwirkungsforschung durchgeführt worden sind, sieht Michael Kunczik sehr schwache Hinweise darauf, dass die Darstellung von Gewalt eine aggressionssteigernde Wirkung hat. Sie sind so schwach, dass sie eigentlich nicht zu interpretieren wären. Er deutet das so: Heranwachsende können im Regelfall mediale Gewaltdarstellungen ausreichend verarbeiten, so dass es nicht zu Gefährdungen kommt. Korrespondiert allerdings die Gewaltdarstellung mit individuellen oder sozialen Grunderfahrungen des Rezipienten (Dispositionen), so kann die ohnehin vorhandene Gewaltbereitschaft verstärkt werden. Ähnlich sehen das auch
Selg und Groebel, die von einem Wirkungsrisiko sprechen.“ Doch der Verdacht ist akut, dass bei der Sichtung der Befundlage durch Michael Kunczik auch diejenigen Studien integriert wurden, die er selbst als für wissenschaftlich ungenügend klargestellt hat (er also somit seinen eigenen Kritikpunkten Meta-Analysen gegenüber erlegen ist). Damit relativiert sich der Aussagegehalt dieser Wirkungsvermutung erheblich.
Anzumerken ist weiterhin: Vier Jahre später konstatierten Michael Kunczik und Astrid Zipfel diesen Prozentsatz bei höchstens 9 % (statt 1 - 4 %),
dennoch „unterstreicht dieses Resultat, dass Mediengewalt nur einen von vielen Faktoren beim Zustandekommen von Aggression darstellt. Dabei sollte jedoch nicht aus den Augen verloren werden, dass es sich bei dem Ergebnis um einen Durchschnittswert handelt und die Wirkung von Mediengewalt bei bestimmten Medieninhalten bzw. bei bestimmten besonders gefährdeten Personengruppen stärker ausfallen kann“

Diese Wirkungsvermutung ist jedoch explizit (Zitat M. Kunczik, bereits 1998:) „methodologisch nicht einwandfrei begründet“ [Michael Kunczik selbst ist sich also der Schwächen der eigenen Position bewusst,
versucht sie jedoch auch nicht übermäßig zum Faktum zu deklarieren.], denn „das zentrale Problem [ist], dass schlechte und methodisch
problematische Studien in ihrer Aussagekraft nicht dadurch besser werden, dass man sie in eine Meta-Analyse einbezieht. […] Das Gesamtergebnis mag bestimmte Schlussfolgerungen über den Forschungsstand zum untersuchten Thema suggerieren, viele Artefakte bzw. unzutreffende Befunde addieren sich deshalb aber noch lange nicht zu einem zutreffenden Ergebnis." Dennoch besteht auf zuvor dargestellter Basis größtenteils „dahingehend Konsens, dass Mediengewalt negative Effekte (insbesondere hinsichtlich des Aufbaus bzw. der Stabilisierung violenter Persönlichkeitsstrukturen) haben kann“ („Zumindest läßt sich nicht beweisen, daß es keinen Zusammenhang gibt. Deshalb geht
die Forschung von einem Wirkungsrisiko aus.“ Genauer wäre jedoch die Formulierung, dass die Wirkungsforschung diesen Nichtzusammenhang nicht beweisen kann.), was jedoch zu bezweifeln ist, da adäquate Langzeitstudien bislang gänzlich fehlen [Michael Kunczik selbst auch klarstellt. Nur Einzelfälle der Studien deklarieren sich als Langzeitstudien - sind dann aber bislang aufgrund gravierender Mängel gänzlich relativierbar - der Studiengroßteil besteht aus Studien zu kurzfristigen Wirkungen (welche sich selbst jedoch häufig ohne jedwede Fundierung Aussagegehalt über Langzeitwirkungen attestieren). D.h.: Es gibt keine
verlässlichen Aussagen zu Langzweitwirkungen, also auch dieses hier postulierte Wirkungsrisiko ist allenfalls auf kurzfristige Wirkungen anwendbar, wenn überhaupt. Anzumerken ist zudem, dass selbst passable
Langzeitstudien höchstens Tendenzen nachweisen könnten, jedoch ausdrücklich keine „Ursache-Wirkung-Konstellationen“, „denn mit der Länge des Untersuchungszeitraums wächst auch die Wahrscheinlichkeit, dass (von den Forschern nicht ausreichend berücksichtigte) intervenierende Variablen eine Rolle spielen und den Zusammenhang zwischen Mediengewalt und Gewaltverhalten beeinflussen.“].

Zudem wären diese nur kurzfristigen, zweifelhaften Effekte auch bei Zutreffen besagter Wirkungsvermutung insgesamt relativierbar: Zum einen ob ihrer geringen Signifikanz, zum anderen sind diese Effekte z.B. aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit fragwürdig, dass eine nach dem Einfluss von Mediengewaltdarstellungen gemessene Steigerungen von Gewalt/Aggression bei den Probanden oftmals höchstens sog. arousal-Effekte sind: Simplifiziert ausgedrückt kurzfristige empathische Reaktionen, also allgemeine Erregungen aus dem gesamten Spektrum
emotionaler Befindlichkeiten (Bspw. Wut, Empörung, Scham, Kummer, Abscheu oder auch deren positivere Pendants.), die durch alle Arten von Medieninhalten (auch ohne Gewaltdarstellungen) hervorgerufen werden können, in ihrer physiologischen Symptomatik jedoch als identisch gelten und bei einer Messung derselben nicht eindeutig voneinander differenziert werden können. Eine derart gemessene (vermeintliche) Steigerung von
Gewalt/Aggression könnte also auch durchaus die Steigerung einer völlig gegenteiligen Befindlichkeit sein.

Anmerkung:
Dies ist insbesondere bei Computerspielen relevant, deren Spielverlauf oftmals ein Wechselspiel zwischen sog. flow und Frust darstellt: „Sehr viele Äußerungen beinhalten (teilweise massive) Unlusterfahrungen, die mit Verlusten der Kontrolle des Spiels verbunden sind. […] Es beginnt mit Gefühlen der Aufregungen und Unruhe, wenn man es nicht geschafft hat, wenn man einfach nicht weiterkommt, wenn es nicht gelingt, die Spielfigur
angemessen zu führen […]. […] Jungen geraten nicht selten bei Misserfolgen im Spiel in eine Frustrations-Aggressions-Spirale. Trotz andauernder Bemühungen will es ihnen einfach nicht gelingen, Kontrolle über das Spiel auszuüben. Dies führt zu immer heftiger werdenden aggressiven Gefühlen […]. […] Spieler mit größeren Spielerfahrungen, die die Wirkungen der Frustrations-Aggressions-Spirale an sich selbst erfahren haben, können verschiedene Techniken entwickeln, um ein Anschwellen der Ärgerreaktionen zu vermeiden […].“ Dies ist prinzipiell völlig unabhängig von eventuellen Gewaltdarstellungen, wird jedoch gemessen und diesen Darstellungen zugeschrieben: „Natürlich machen Computerspiele aggressiv. Das geben sogar alle Hersteller von Computerspielen freimütig zu. Aber, so fahren sie dann mit einem wichtigen Einwand fort, jedes Spiel mache aggressiv, wenn man verliert. Stimmt. Im Grunde lösen beim Spieler nicht brutale oder Gewalt
verherrlichene Szenen Wutausbrüche aus, sondern nur das Scheitern.“ In
Laborexperimenten können z.B. auch ein abrupter Spielabbruch u./o untypisch kurze Spielzeiten frustrierend wirken. Zudem ist Gewalt ein Imersionsfaktor: So tritt häufig „das Problem auf, dass sich das violente und das nicht violente Spiel noch in anderen Eigenschaften außer dem Gewaltgehalt unterscheiden. So sind nicht violente Spiele gewöhnlich auch weniger interessant bzw. aufregend. Unterschiede zwischen den Experimentalgruppen können daher nicht eindeutig auf den Gewaltgehalt des Computerspiels zurückgeführt werden, sondern z. B. auf ein unterschiedlich hohes Erregungsniveau. Auch ist es möglich, dass
nicht violente Spiele als so langweilig empfunden werden (v. a. von erfahrenen Spielern), dass sie Frustration und/oder Ärger auslösen und das Ergebnis dadurch verzerren […].“ Fazit: „Auch die erhöhten Aggressivitätsdispositionen, die einige empirische Studien nach dem Spielen von Gewalt darstellenden Computerspielen gemessen haben, können nicht als Hinweis auf eine sozialpsychologische Gefährdung durch Computerspiele interpretiert werden: Ähnliche kurzfristige Dispositionsverschiebungen lassen sich auch nach dem Spiel einer jeden wettkampfmäßig ausgetragenen Mannschaftssportart - sowohl bei Spielern
als auch bei Zuschauern - beobachten. Vergleichsstudien über die Aggressivität steigernden Potenziale unterschiedlicher Spieltypen (Kampf- und Mannschaftssportarten, Brettspiele, Computerspiele u. a.) sowie
unterschiedlicher Mediengattungen (Roman, Spielfilm, Popmusik, Comic, Computerspiel u. a.) sind bisher nicht durchgeführt worden. Der Schluss auf die besonders problematische Wirkung der so genannten ‚Killerspiele’ ist daher nicht gerechtfertigt.“ Ähnliches gilt auch im Filmbereich.

Der angedeutete Subpopulations- bzw. Problemgruppenansatz erscheint dennoch beachtenswert, da überhaupt erst hier die fraglichen prozentualen Anteile aggressiven (kurzfristigen) Verhaltens Relevanz erhalten könnten. Die Problemgruppe lässt sich anhand von Forschungsindizien im Film-/Fernsehbereich folgendermaßen definieren:

„Auswirkungen von Mediengewalt auf reales Aggressionsverhalten sind am ehesten bei jüngeren, männlichen, sozial benachteiligten Vielsehern zu erwarten, die bereits eine violente Persönlichkeit besitzen, in violenten Familien mit hohem Fernseh(gewalt)konsum aufwachsen, in der Schule viel Gewalt erfahren und violenten bzw. delinquenten Peer-Groups angehören. Dies gilt insbesondere, wenn sie violente Medieninhalte konsumieren, in denen Gewalt in einem realistischen und/oder
humorvollen Kontext präsentiert wird, gerechtfertigt erscheint, von attraktiven, erfolgreichen, dem Rezipienten möglicherweise ähnlichen Protagonisten mit hohem Identifikationspotenzial ausgeht,
nicht bestraft wird und dem Opfer keinen sichtbaren Schaden zufügt (‚saubere Gewalt’). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Faktoren nicht unabhängig voneinander sind, sondern interagieren können. So hängt z.B. die Wahrnehmung von Gewalt von Personeneigenschaften ab, ein violentes soziales Umfeld kann den wahrgenommenen Realismus von Gewalt beeinflussen, eine aggressive Persönlichkeitsstruktur kann das Resultat entsprechender sozialer Verhältnisse und des Konsums violenter Medieninhalte sein usw.“

Für Problemgruppen im Computerspielbereich werden diese Faktoren noch durch weitere ergänzt, wobei nachfolgende Faktoren durchaus auch komplementär für den Filmbereich genutzt werden können: Hier wird die These eines negativen Wirkungspotential von medialen
Gewaltinhalten ebenfalls bei jüngeren Vielspielern zwischen konkret- bis formaloperationalem Stadium vertreten, welche violente Spiele präferieren und deren Spielverhalten nicht durch Erziehungsberechtigte o.ä. reguliert wird (sowohl hinsichtlich Qualität als auch Quantität der Rezeption und des Medieninhaltes). Zusätzlich definiert sich diese
Problemgruppe durch eine defizitäre Gefühlsregulierung, die durch geringe soziale Problemlösungsfähigkeiten ergänzt wird, sowie eine erhöhte Reizbarkeit bzw. verringerte Frustrationstoleranz und eine generell feindselige Persönlichkeit, welche bereits durch frühere
aggressive Verhaltensweisen auffällig geworden sind und in einer gewalttätigen Umgebung aufwachsen.

Ergo: „Vor allem bei Menschen mit einer hohen Gewaltbereitschaft in einem sozialen Umfeld, in dem Gewalt als normales und erlaubtes Mittel der Durchsetzung von Interessen oder der Lösung von Konflikten angesehen wird, besteht ein erhöhtes Wirkungsrisiko." Aber für beide Bereiche muss konstatiert werden, dass angesichts der anderen Faktoren die Medienfaktoren nur (zwanghaft) konstruiert wirken, d.h.: Das Risiko für reale Gewalt hängt maßgeblich von anderen Faktoren ab und besteht unabhängig von Medienfaktoren. Verdeutlicht wird dies auch durch unklare Definitionsrahmen der Medienfaktoren - das Problemfeld der Mediengewalt wurde bereits erläutert (naja... in der MA-Arbeit, nicht hier hehe), doch was sind z.B. Vielseher/-spieler? Neben gravierenden Definitionsmängeln [das der Definition immanente Zeitmaß der vermeintlich übergewöhnlichen Mediennutzung variiert enorm,
bspw. von über dreieinhalb bis über sieben Stunden, bis hin zu nur knapp über zwei Stunden, wobei gerade die geringeren Maße unrealistisch sind - an der realen durchschnittlichen Mediennutzung gemessen (tatsächlich wäre dort bereits eine Definition als Wenigsseher/-spieler denkbar) - und eher eine implizite Annahme (der Definierenden) verdeutlichen,
Mediennutzung sei per se negativ. Es ist außerdem unbekannt, wann bei der Quantität der Mediennutzung ein „ein pathologisches Ausmaß erreicht ist“, bzw. ob es ein solches Ausmaß überhaupt geben kann (oder
dieses nicht wieder nur Definitionsresultat einer normativen Perspektive ist).] ist diese Rezipientengruppe zudem zu heterogen für eine Generalisierung [d.h.: Es „findet sich ein zwar dürrer aber doch bunter Strauß an sich ergänzenden aber auch sich widersprechenden
Ergebnissen. Längschnittuntersuchungen fehlen leider völlig; auch von einer konsequenten theoretischen […] Einbettung der Forschungsresultate kann keine Rede sein.“ Ausserdem verändert sich der Untersuchungsgegenstand rasant. Ergo: „Es gibt nicht den Vielspieler [oder Vielseher], sondern recht unterschiedliche Menschen mit ebenso unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten.“]

Abschließend festzustellen ist insgesamt, dass problematische Medienwirkungsmodelle erst bei individuellen Ausnahmen (zumeist
pathologischen Individuen) auch in entsprechenden Problem-/Risikogruppen annähernde Plausibilität erhalten.

Das könnte man noch ausfürhen.. aber ich glaube, dass reicht vorerst ;-)...
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Post by Clarky »

Ich finde den Vortrag von Herrn Schattmann wirklich sehr gut! Ich denke, der könnte hier den Einen oder Anderen interessieren. :roll: Ein schöner Überblick über die Entwicklung einer kaum enden wollenden Diskussion.
http://www1.fh-koeln.de/spielraum/start/downloads/
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Post by Vicarocha »

Es ist mal wieder so weit:
Wieder wurde sich für ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von "Killerspielen" eingesetzt, welche es jedoch nach wie vor genau so wenig gibt, wie die an gleich angegebener Stelle genannten "gewalttätigen Spiele" (Spieler können gewalttätig sein, aber nicht Spiele, da geht nur gewalthaltig). Diesmal war es die innenministerkonferenz (IMK), Teilnehmende waren also die Innenminister von Bund und Ländern. Um es kurz zu machen: Man hat sich - ausser beim Innenminister NRWs - die Perspektive der Teilnehmenden Verfassungsfeinde Beckstein und Schünemann zu eigen gemacht, vertritt ihre Position nun quasi geschlossen im Wortlaut, einem Wortlaut von vor einem Jahr... dabei ist es egal, das der Expertenausschuss des Bundestages (und somit der Bundestag quasi selbst), genauso wie die Bundesregierung, die einzelnen Parteien auf Bundesebende und der Großteil der Bundesländer dem ganzen bereits vor Monaten eine Absage erteilt haben. Egal ist es auch, dass schon das JuSchVerbG der CSU, in dem sie eben so ein Verbot durchsetzen wollten, gerade erst im Februar auf Eis gelegt wurde und man nun de facto exakt das gleiche fordert: Es wird kaum produktiv, noch mal das gleiche zu fordern, während ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren bereits in der "wir wollen es nicht" - Warteschleife hängt. Das kostet mal wieder nur Steuergelder und Arbeitskapazität.

Das alles zeugt davon, dass die Innenminister mal wieder nciht so ganz wissen, wovon sie reden, was ich mal wieder auf den Einfluss erwähnter Einzelpersonen zurückführe (Schünemann bedient sich nun übrigens fleissig der "Studie" Pfeiffers, die nicht nur wissenschaftlich ausgedruckt dämlich ist, sondern nach wie vor nicht wirklich vorliegt). Das die Teilnehmer der IMK keine Ahnung haben, wird aber shcon klar, wenn sie eine Evaluation des deutschen Jugendmedienschutzes fordern... etwas, was bereits seit Herbst letzten Jahres hochoffiziell mit Regierungsauftrag durch die Friedrich-Ebert-Stiftung vollzogen wird und für das Ergebnisse im Herbst diesen Jahres erwartet werden. Aber hey, man kann sowas auf der IMK schon mal übersehen, genauso wie man die aktuelle Gesetzeslage übersieht, den europäischen Vergleich, die Medienwirkungsforschung, generell Argumente oder den gesunden Menschenverstand.

Aber keine Panik: Nicht nur das die IMK gar keine Gesetze erlassen darf (die können wollen was sie.. äh... wollen, zu sagen haben die immer noch nichts) und so ziemlich alles in der Politik gegen sie ist (ausser der CSU... und lustigerweise der NPD , die den gleichen Kurs fährt, aber die hat da eh nichts zu sagen), es ist nicht mal das Ressort der Innenminister, sondern der Jugend- bzw. Familienminister. Das ist in etwa so, als ob Ulla Schmidt und ihre kolleginnen auf Landesebene das beschliessen würden: Nicht ihr Aufgabenbereich, Thema verfehlt, ohne Relevanz. Aber eines sollte das allen zeigen: Es gibt mindestens 14 Leute mehr in Deutschland, die keinen Plan von der Materie haben, sich aber profilieren wollen (von Beckstein und Schünemann kennen wir das ja schon, kommen noch die restlichen 14 Innenminister hinzu, davon ziehen wir einen - NRW - ab und fügen stattdessen den budnesinnenminster hinzu, tadaaa fertig... plus deren ganze Anhänge natürlich).

So, zur Quelle:
- http://www.ftd.de/politik/deutschland/: ... 07489.html
- http://www.ksta.de/html/artikel/1179817112287.shtml
usw.

Noch was zur Erheiterung danach:
http://gamestar.de/aktuell/blog/blog/20 ... -schiesen/
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BloodRayne
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Post by BloodRayne »

Das Beste ist ja immer das geforderte Herstellungsverbot. Dabei kommen 90% dieser Spiele wenn nicht mehr, aus Ländern auf die man wenig bis gar keinen Einfluss hat, also USA oder Russland und ehemaliger Ostblock. Selbst mit Hilfe der EU ist es absurd von denen zu verlangen, irgendwas nicht mehr herzustellen.
Das ist so lächerlich, wie wenn man hier ein Gesetz verabschieden würde, was den Amis zukünftig die Waffenherstellung untersagt.
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Post by Vicarocha »

Vorerst Entwarnung... irgendwie (bin gerade aufgestanden, hab' keinen Bock all zu viel zu tippen): http://www.golem.de/0706/52624.html

Denn sie wissen nicht, was sie tun...
Jaja, dass kommt dabei raus,wenn Menschen über Dinge "entscheiden", von denen sie keinen blassen Schimmer haben.........
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SAL
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Post by SAL »

Vicarocha wrote:Vorerst Entwarnung...
(bin gerade aufgestanden, hab' keinen Bock all zu viel zu tippen)
Wuahahahaha!
:megalol:

Und ich ahne was uns dann noch blüht...

Ob der Satz da oben jetzt zum Thema selber ist, oder
zu Vic's (wix? :lol: ) lustigem Satz war darf jeder selber entscheiden-.
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Herr Ingenieur
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Post by Herr Ingenieur »

Futurezoneberichtet über das gerade stattgefundene Treffen der EU-Justizminister.
Europol soll "Kinder im Internet schützen"
EU-Justizkommissar Franco Frattini hat vorgeschlagen, Europol auf den Handel mit Gewalt verherrlichenden Computerspielen anzusetzen.
Die Europäische Union will entschlossener gegen Gewaltvideos und Gewalt verherrlichende Computerspiele vorgehen. Dabei könnte künftig auch die europäische Polizeibehörde Europol zum Zug kommen, schlug EU-Justizkommissar Franco Frattini am Mittwoch bei einem Treffen der europäischen Justizminister in Luxemburg vor. Eine Schwarze Liste verbotener oder indizierter Spiele sei hingegen nicht in Sicht: Nur Deutschland habe in einer EU-weiten Umfrage eine Auflistung vorgelegt. Aus allen anderen Staaten fehlten solche Angaben.

Einschlägige Regeln im Strafrecht
Die Ratsvorsitzende und deutsche Ressortchefin Brigitte Zypries sagte, fast alle Mitgliedsstaaten hätten eine Altersregelung für Videospiele. Einschlägige Regeln im Strafrecht, zum Jugendschutz und zu Verbot oder Zulassung seien aber - soweit vorhanden - höchst unterschiedlich. Alle Länder seien indes "gewillt, gegen diese Art von Gewalt- und Killerspielen vorzugehen", sagte Zypries.

Der portugiesische Ressortchef Alberto Costa, der am 1. Juli den Vorsitz des Justizministerrates übernimmt, kündigte weitere Schritte auf diesem Gebiet an. Kinder und Jugendliche müssten geschützt werden. Frattini meinte, Gesetze müssten und könnten dafür nicht angepasst werden. Die EU könne aber ihre Zusammenarbeit verbessern: "Warum sollte man Europol nicht die zusätzliche Aufgabe geben, Kinder im Internet zu schützen?" fragte Frattini.
Da das alles nicht so gut klingt, mal einen ziemlich guten Bericht, in dem auch Pfeiffer sein Fett weg kriegt:
Quelle: heise.de
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Post by DooMinator »

Ressortchef Alberto Costa wrote:"Warum sollte man Europol nicht die zusätzliche Aufgabe geben, Kinder im Internet zu schützen?"
Und wo ist das Problem? Es ging dabei um JUGENDSCHUTZ. Dieser ist ja auch durchaus wichtig und richtig. Generelle Verbote erreicht eh niemand - bei dieser Lobby, die mittlerweile fast der Waffenlobby Konkurrenz machen kann...

Ich hab kein Problem damit, dass nen 14-jähriger nicht Manhunt spielen soll...

Und wie gesagt, generelle Verbote kriegt niemand durch... Da wird sich unnötig Gedanken gemacht...

Und als Frau Zypries bei uns an der Uni war, hielt sie alle Vorschriften des Jugendschutztes für ausreichend... Auch bei der anschließenden Podiumsdiskussion verteidigte sie akut die USK und die BPJM...

:roll:

Langsam kann ich's echt nicht mehr lesen...
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Post by BloodRayne »

DooMinator wrote: JUGENDSCHUTZ
Gerade hierzulande hätte das längst mal Unwort des Jahres sein/werden müssen. Soviel lächerliche, verlogene, völlig bekloppte und realitätsfremde Scheiße wie unter diesem Begriff verbreitet wird, geht auf keine Kuhhaut mehr.
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Post by DooMinator »

BloodRayne wrote:
DooMinator wrote: JUGENDSCHUTZ
Gerade hierzulande hätte das längst mal Unwort des Jahres sein/werden müssen. Soviel lächerliche, verlogene, völlig bekloppte und realitätsfremde Scheiße wie unter diesem Begriff verbreitet wird, geht auf keine Kuhhaut mehr.
:?:

Sicherlich findet man nicht jede Regelung toll. Aber dennoch ist Jugendschutz wichtig. Auch wenn manche es nicht begreifen, aber Kinder muss man auch erziehen...
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BloodRayne
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Post by BloodRayne »

DooMinator wrote:Aber dennoch ist Jugendschutz wichtig.
Bestreitet auch keiner. Nur verstehe ich darunter etwas anderes, als Computerspiele zu verbieten.
Denen erstmal eine Zukunft geben, die sich lohnt und nicht nur Werte unserer verkommen Gesellschaft vorgaukeln, die sowieso nur noch in Schnulzenfilmen existieren, sondern richtige Werte erstmal wieder schaffen und vorleben.
Jedem Politiker der das Wort Jugendschutz heute ins Maul nimmt, gehört auf selbiges erstmal ordentlich gedroschen.
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Vicarocha
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Post by Vicarocha »

Sooo...
Mal ein paar kleinere Kommentare und Anmerkungen:
Eine Schwarze Liste verbotener oder indizierter Spiele sei hingegen nicht in Sicht: Nur Deutschland habe in einer EU-weiten Umfrage eine Auflistung vorgelegt. Aus allen anderen Staaten fehlten solche Angaben.
Das prognostizierte ich bereits in meiner Magisterarbeit (in der ich feststellte, dass diese Lsite Deckungsgleich mit dem deutschen Index ausfallen würde, da nur Deutschland einen Beitrag leistet und die schwarze Liste somit bedeutungslos wird), respektive als ich das erste Mal Informationen über dieses Vorhaben erhielt. Aber das ist keine Leistung von mir, da es sich eigentlich um eine sich selbst erfüllende Prognose handelte, weil schlichtweg kein anderes Land ausser der BRD einen Index o.ä. führt, der hätte vorgelegt werden können. Kein anderes Land indiziert Spiele oder hat überhaupt eine Möglichkeit dazu. Von Beschlagnahmungen mal ganz zu schweigen, wovon es selbst in Deutschland in Bezug auf Gewaltdarstellungen unter Berufung auf § 131 StGB nur als konkrete Fälle Manhunt und diverse Mortal Kombat Teile gibt. Zusammengefasst: Deutschland gibt sich mal wieder der Lächerlichkeit preis. Das war bereits beim Vorschlag der Erstellung der Liste der Fall, weil es zeigte, dass die verantwortlichen Personen dahinter offensichtlich keine Ahnung von den unterschiedlichen Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten haben. Wie gesagt... einfach lächerlich.
Die Ratsvorsitzende und deutsche Ressortchefin Brigitte Zypries sagte, fast alle Mitgliedsstaaten hätten eine Altersregelung für Videospiele. Einschlägige Regeln im Strafrecht, zum Jugendschutz und zu Verbot oder Zulassung seien aber - soweit vorhanden - höchst unterschiedlich. Alle Länder seien indes "gewillt, gegen diese Art von Gewalt- und Killerspielen vorzugehen", sagte Zypries.
Ja... ein interessanter Punkt: Von 27 Ländern nutzen 15 offiziell PEGI (darunter auch der Sonderfall Großbritannien), welches nur empfehlenden Charakter hat (und nicht mit dem Strafrecht der entsprechenden Länder zusammenhängt), die anderen Mitgliedstaaten haben erst garkeine entsprechenden Regelungen, nutzen höchstens u.U. inoffiziell ebenfalls PEGI. Das Thema ist ausserhalb der BRD einfach quasi irrelevant, von Ausnahmeeskapaden abgesehen. Und btw zum Strafrecht läßt sich anmerken, dass ausser der BRD hat auch kein Mitgliedstaat in seinem Strafrecht Verbote von Gewaltdarstellungen auflistet, solange sie fiktive Kontexte betreffen (z.B. Comuterspiele), d.h.: Neben dem deutschen StGB beinhalten nur wenige Strafgesetzbücher europäischer Länder eigenständige Tatbestände bezüglich der medialen Verbreitung von Gewaltdarstellungen. Namentlich sind dies lediglich die Schweiz (sowieso kein EU-Mitglied), Schweden und Finnland. Und davon abgesehen stufe ich den § 131 StGB ohnehin in Anwendung auf fiktive Gewaltdarstellungen als nicht verfassungskonform ein...
Wenn also alle Länder indes "gewillt [seien], gegen diese Art von Gewalt- und Killerspielen vorzugehen", sind das nur Lippenbekenntnisse, die die aktuelle Situation nicht ändern. Ganz davon abgesehen, dass die Altershöchstgrenze in den meisten ländern nicht verbindlich ist und ohnehin bei ab 16 Jahren liegt (und ältere richtigerweise nicht mehr als die zu schützende Jugend verkannt werden): Da konkrete Umsetzungen wohl wider Länderintern ausfallen und jeder meint, diesen Vorsatz bereits adäquat umzusetzen, selbst diejenigen, die jedem ihrer Bürger, unabhängig vom Alter, alle Gewaltdarstellungen zumuten, sollten diese danach verlangen. Nur Deutschland natürlich nicht, dass den weltweit härtesten jugendschutz hat, aber immer noch meint, ihn Verschärfen zu müssen. Wenn also Frau Zypries sagt, alle EU-Mitglieder wollten "gegen diese Art von Gewalt- und Killerspielen vorzugehen" ist das bestandlos, weil nciht mal klar sein soll, was "diese Art" sein soll, da die Perspektiven der einzelnen EU-Mitglieder nicht utnerschiedlicher sein könnten. Frau Zypries Aussage lautet: Jeder denkt, etwas anderes sei schlimm, was A für schlimm hält, findet B nicht schlimm und umgekehrt, wobei sich A und B jeweils mit sich selbst nicht mal einig sind,w as sie selsbt für schlimm halten, aber schlimmes wollen wir alle verbieten...

Wenn es also ganz am Anfang heisst, die
Europäische Union will entschlossener gegen Gewaltvideos und Gewalt verherrlichende Computerspiele vorgehen
, dann ist das schlichtweg Quatsch (schon weil Gewaltverherrlichung erstens ein recht arbiträrer Begriff ist, genauso wie der bereits normativ verzerrte Begriff Gewaltvideo, zum anderen, weil es diesen im weitesten Sinne Tatbestand gar nicht ausserhalb der BRD gibt). Und davon abgesehen, wenn sich ein gesamteuropäischer jugendmedienschutz abzeichnen würde, dann höchsten auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner oder dem Mittelwert (letzteres ist seeehr unwahrscheinlich)... und beides liegt deutlich unter dem Niveau deutsche Restriktionen. Wo wir auch wieder bei so 'nem Punkt wären: Frattini (den ich auch gerne den EU-Becki, bzw. das EU-Schünemännlein nenne) ist zwar 'ne Klasse für sich und hat ebenfalls keine Ahnung von der Materie (wie er eindrucksvoll bewieß, indem er seinen eigenen Kreuzzug als durch das PS2-Spiel Rule of Rose motiviert darstellte und dem Spiel Inhalte vorwarf, die es gar nicht enthält etc.), arbeitet auf eigene Faust und an der eigentlich dafür zuständigen EU-Kommission für Medien etc. vorbei (wofür er von deren Vorsitzender bereits öffentlich gerückt wurde) usw., aber er wird auch fortlaufend falsch zitiert (jetzt nicht in diesem Fall, aber insgesamt): Es wird imemr behauptet, er setze sich auch für Verbote von (unsäglicher Begiff folgt:) Killerspielen ein, aber das stimmt nicht. Frattini forderte lediglich verbindliche Altersfreigaben in allen EU-Mitgliedstaaten, mit einer Altershöchstgrenze von ab 16 Jahren, wie sie üblich ist. Für fast alle EU-Mitgliedstaaten wäre das durchaus eine drastische Verschärfung ihres länderinternen jugendmedienschutzes, wie erwähnt fallen seine Forderungen aber somit deutlich unter das Restriktionsniveau in der BRD.
Das muss man sich erst ein mal wirklich bewußt machen... andere EU-Länder sträuben sich schon bei einer (gar nicht mal so verbindlichen, eher überhaupt vorhandenen) Altershöchstgrenze von ab 16 Jahren und die BRD hält ihr System zeitgleich für zu lasch, will EU-weit regider agieren... bizarr... einfach bizarr...

Und btw: Zu Pfeiffer muss ich nichts mehr schreiben, ich habe alles bereits oben geschrieben, dass der nicht ernst genommenw erden kann weiß man nicht erst seit dem Telepolis-Artikel...

Und noch mal btw: Ich sehe das ähnlich wie BloodRayne:
Unter Jugendschutz verstehe ich nicht, Zensur für Heranwachsende. Man soltle vielelicht sogar mal drüber nachdenken, dass unter Jugendschutz auch fällt, Heranwachsende vor willkürlicher Zensur zu schützen. Und unter Jugendschutz verstehe ich noch viel weniger Maßnahmen, die ausschließlich Erwachsene treffen (mal abgesehen davon, dass das nicht verfassungskonform und explizit durch das BVerfG verboten wurde), wie Indizierungen und Beschlagnahmungen. Außerdem: Wo keine Gefahr ist, da muss auch nicht geschützt werden. Und Schutz kann nicht aus Ignoranz bestehen, sondern muss aus Verstehen ebstehen, sprich: Medienkompetenz statt Giftschrankmentalität.

Ich hab kein Problem damit, dass 'n 14-jähriger Manhunt spielen darf...
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Post by DooMinator »

Vic wrote:Und noch mal btw: Ich sehe das ähnlich wie BloodRayne:
Unter Jugendschutz verstehe ich nicht, Zensur für Heranwachsende. Man soltle vielelicht sogar mal drüber nachdenken, dass unter Jugendschutz auch fällt, Heranwachsende vor willkürlicher Zensur zu schützen. Und unter Jugendschutz verstehe ich noch viel weniger Maßnahmen, die ausschließlich Erwachsene treffen (mal abgesehen davon, dass das nicht verfassungskonform und explizit durch das BVerfG verboten wurde), wie Indizierungen und Beschlagnahmungen. Außerdem: Wo keine Gefahr ist, da muss auch nicht geschützt werden. Und Schutz kann nicht aus Ignoranz bestehen, sondern muss aus Verstehen ebstehen, sprich: Medienkompetenz statt Giftschrankmentalität.

Ich hab kein Problem damit, dass 'n 14-jähriger Manhunt spielen darf...
Ich bin auch kein Befürworter des Index, im Gegenteil...
Ich sagte auch nie,dass ich die dt. Regelungen toll finde, sondern, dass ich den Jugendschutz für wichtig halte. Was andere mit ihren Kindern machen, ist mir relativ schnuppe. Wie gesagt, ich würde nicht wollen, dass meine Kinder Pornos gucken und sich Braindead reinziehen - zumindest nicht, bis ich finde, sie sind reif genug dafür...
Daher halte ich Altersfreigaben für richtig - Eltern, die ihren Kindern nen verantwortungsbewussten Umgang mit Spielen beibringen, können dann gern auch nem 14 Manhunt geben, um beim Beispiel zu bleiben...
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Post by Herr Ingenieur »

Im cinefactsforum hat gerade ein User alle von Pfeiffer geprüften Spiele veröffentlicht. Da das wohl alle interessiert kopiere ich es einfach mal hier rein:
62 gesteste Spiele mit USK-Kennzeichnung:

1. Altered Beast (PS2) / USK 18 / zweifelhaft
2. Army Men: Major Malfuntion (PS2) / USK 12 / KFN 16
3. Battlefield Vietnam (PC) / USK 16 / Keine Kennzeichnug **
4. Battelfiled 2: Modern Combat (XBox 360) / USK 16 / KFN 18
5. Battlefield 2 (PC) USK 16 / zweifelhaft
6. Black (PS2) / USK 18 / KFN 18
7. Backyard Wrestling 2: There goes the Neighborhood (XBox) USK 16 / Keine Kennzeichnug **
8. Call of Duty 2 (PC) / USK 18 / KFN 18
9. Conflict: Vietnam (PC) / USK 16 / Keine Kennzeichnug **
10. Colosseum: Road to Freedom (PS2) / USK 16 / KFN 16
11. Counter Strike: Source (PC) / USK 16 / KFN 18
12. Crime Life - Gang Wars (PC) / USK 18 / zweifelhaft
13. Dead or Alive 4 (XBox 360) / USK 16 / KFN 16
14. Doom 3 (PC) / USK 18 / Keine Kennzeichnung
15. Eragon (PS2) / USK 16 / KFN 16
16. Far Cry (PC ) / USK 18 / KFN 18
17. Far Cry Instincts Predator (XBox 360) / USK 18 / KFN 18
18. F.E.A.R. (PC) / USK 18 / KFN 18
19. Fight Club (XBox) / USK 18 / zweifelhaft
20. Final Fight Streetwise (PS2) / USK 18 / zweifelhaft
21. Half Life 2 (PC) USK 18 / zweifelhaft
22. Halo 2 (XBox) / USK 16 / KFN 16
23. GTA: San Andreas (PC) / USK 16 / Keine Kennzeichnung **
24. GTA: Liberty City Stories (PS2) / USK 16 / Keine Kennzeichnug **
25. GUN (PC) / USK 16 / keine Einstuffung **
26. Hitman: Blood Money (PC) / USK 18 / Keine Kennzeichnung
27. Hyper Street Fighter 2 (PS2) / USK 16 / KFN 16 (-> 12)
28. Max Payne 2 (PC) / USK 18 / zweifelhaft
29. Metroid Prime 2 (Game Cube) / USK 12 / KFN 16
30. Mercenaries (PS2) / USK 18 / KFN 18
31. Metal Gear Solid 3 - Snake Eater (PS2) / USK 16 / KFN 18
32. Mortal Kombat: Deception (XBox) / USK 18 / zweifelhaft
33. Mortal Kombat: Shaolin Monks (XBox) / USK 18 / zweifelhaft
34. Ninja Gaiden Black (XBox) / USK 18 / KFN 18
35. OceanCity Nemesis (PC) USK 12 / KFN 16
36. Operation Flashpoint - Elite (XBox) / USK 16 / KFN 18
37. Operation Sandstorm (PC) USK 12 KFN 16
38. Operation Winback 2: Project Poseidon (XBox) / USK 18 / KFN 18
39. Der Pate PC / USK 18 / Keine Kennzeichnung
40. Perfect Dark Zero (XBox 360) / USK 18 / KFN 18
41. Peters Jackson's King Kong (PC) / USK 12 / KFN 16
42. Prey (PC) / USK 18 / Keine Kennzeichnung
43. PSI-OPS the Mindgate Conspiracy (PC) / USK 18 / Keine Kennzeichnung
44. Quake 4 (PC) / USK 16 / zweifelhaft
45. Raze's Hell (XBox) / USK 18 / KFN 18
46. Resident Evil Outbreak File 2 (PS2) / USK 16 / zweifelhaft
47. Resident Evil 4 (PS2) / USK 18 / zweifelhaft
48. Star Wars Battlefront 2 (PC) / USK 16 / KFN 16
49. Second Sight (PS2) / USK 16 / zweifelhaft
50. Serious Sam Next Encounter (Game Cube) / USK 16 / KFN 16
51. Serious Sam 2 (PC) / USK 16 / zweifelhaft
52. Silent Line: Armored Core (PS2) / USK 12 / KFN 16
53. SNK vs Capcom: Chaos (XBox) / USK 12 / KFN 12
54. Soldier of Fortune 2 / (XBox) / USK 18 /Keine Kennzeichnung
55. Soul Calibur 3 (PS2) / USK 12 / zweifelhaft
56. Spartan: Total Warrior (XBox) / USK 18 / zweifelhaft
57. Street Fighter: Alpha Anthology (PS2) / USK 12 / USK 16
58. Tekken 5 (PS2) / USK 16 / KFN 16
59. Terminator 3 - Redemption (XBox) / USK 12 / USK 16
60. Unreal Tourment 2004 (PC) / USK 16 / KFN 16
61. Urban Reign (PS2) / USK 16 / KFN 18
62. Way of the Samurai 2 (PS2) / USK 16 / zweifelhaft

* Angemessen = z. B. USK 16 / KFN 16
* Zweifelhaft = USK 16 / zweifelhaft
* Unangemessen = USK 12 / KFN 16 oder USK 16 / KFN 18 (Alterseinstufung hätte mindestens eine Stufe höher ausfallen müssen)
* ** Spiele ab 16, bei denen nicht nur eine Einstufung "Keine Jugendfreigabe (USK 18), sondern "Keine Kennzeichnung" in Frage kommt

Keine Kennzeichnung:

1. Beat Down (XBox)
2. Dead Rising (XBox 360)
3. Far Cry (engl. Version, PC)
4. Hellforces (engl. Version, PC)
5. Mortal Kombat: Armageddon (PS2)
6. Quake 4 (engl. für EU, PC)

USK nicht vorgelegt:

1. 50 Cent Bulletproof (EU-Version, XBox)
2. F.E.A.R (engl. für EU, PC)
3. Mortal Kombat: Shaolin Monks (???, XBox)
4. Shellshock Nam 67 PC

Nicht alle Spiele wurden komplett durchgespielt (z. B. Hitman - Blood Money). Man hat es auch nicht geschaft 90 Spiele - wie vorgesehen - zu prüfen. Diese Maßnahme wurde mit der Zeitüberschreitung der bisherigen getesten Spiele und daraus verbundenen Kosten begründet. Das Projekt kann man als Fehlschlag bzw. als gescheitert ansehen. Der Betrieb der USK würde also bei dem verwendeten Prüfsystem des KFN in der Praxis zusammenbrechen. Im Fazit und Ausblick des Berichts unterscheiden sich vollkommen die Standpunkte, die z. B. Professor Dr. Pfeiffer in der Öffentlichkeit als KFN-Direktor vertrittt.

*
(...) Kommt man zu der Einschätzung, dass die Alterseinstufung bzw. die Vergabe von Kennzeichen derzeit im Bereich der gewalthaltigen Spiele insgesamt zu lax gehandhabt wird, stellt sich allerdings die wichtige Frage, was damit gewonnen wäre, in einer größeren Gruppe von Spielen die Einstufung um eine "Einheit" nach oben rücken. Zwei Probleme erscheinen besonders virulent: Zum Einen kann davon ausgegangen werden, dass eine hohe Alterseinstufung in bestimmten Kreisen von Jugendlichen als "Adelstitel" wirkt, zum anderen ist zu befürchten, dass das recht scharfe Instrument der Indizierung an Wirkung und Akzeptanz verlieren könnte, würde es massenhaft genutzt. Ziel einer (Ver)-Schärfung der Kriterien kann also nicht sein, massenhafte Indizierungen zu erezugen, sondern nur, in einigen besonders wichtigen Punkten die Grenzen deutlicher als bisher zu merkieren. (...) (Quelle: Forschungsbericht Nr. 101; Seite 71)
BloodRayne
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Post by BloodRayne »

Oha das alte SOF 2 haben sie auch getestet. :)
Bei dem frag ich mich allerdings auch, wie das tatsächlich uncut auf der Xbox eine Freigabe kriegen konnte, wenn man das Theater um die PC-Version bedenkt und welche dagegen (99% sehen da von der Gewaltdarstellung ja recht alt aus gegen SOF 2) keine Freigabe bekommen haben und/oder indiziert sind.
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zombie-flesheater
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Post by zombie-flesheater »

Psi-Ops ist auch dabei LOL
Kann es sein, dass sich Herr Pfeifer Inspiration fuer einige Titel bei SB.com geholt hat? :shock:
SAL
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Post by SAL »

Nicht alle Spiele wurden komplett durchgespielt (z. B. Hitman - Blood Money). Man hat es auch nicht geschaft 90 Spiele - wie vorgesehen - zu prüfen.
Die hätten vielleicht mal fähigere Prüfer (me!) nehmen sollen
dann hätten die das auch locker geschafft.
Diese Maßnahme wurde mit der Zeitüberschreitung der bisherigen getesten Spiele und daraus verbundenen Kosten begründet.
Ja und wer trägt die Kosten?
Das Projekt kann man als Fehlschlag bzw. als gescheitert ansehen.
Wussten wir das nicht schon von Anfang an?
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Vicarocha
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Post by Vicarocha »

Danke für die Liste. Muss mir den Forschungsbericht des KFN im Rahmen meiner Dissertation eh noch genauer antun. Aber prinzipiell bestätigt sich,w as ich bereits vorher prophezeite und was sich nun so auch z.B. im hier zuvor verlinkten Artikel auf Telepolis findet:

Das der aktuelle Jugendmedienschutz unzureichend sei, war hier bereits Prämisse. Auch ein immenses negatives Medienwirkungspotential wurde hier a priori vorausgesetzt/impliziert, ohne adäquaten eigenständigen Ansatz einer Medienwirkungsforschung - stattdessen bezog sich C. Pfeiffer wohl auf fragwürdige Forschungsergebnisse seiner eigenen Studie (s. Telepolis) zur (umbenannten) „Medienverwahrlosung“ Heranwachsender. Ein relevanter Erkenntnisgewinn der aktuellen Studie ist (bereits methodisch) fragwürdig: Es wurde bereits festgestellt, da sich u.a. Altersklassifikationen per se nicht objektivieren lassen. Letztlich werden somit also lediglich den subjektiven, jedoch durch plurale Gremien erarbeiteten und somit zumindest auf Objektivität zielenden Prüfergebnissen der USK diejenigen des KFN vorgehalten - maßgeblich basierend auf moralisch/ethischen Maximen C. Pfeiffers (obwohl ihm ja zumidnest bei der Endauswertung selbst seine mitarbeiter massiv widersprachen, was schon Bände spricht). Zudem disqualifiziert ihn seine langanhaltende Kampagne gegen die USK als voreingenommen. Fazit: Hier sollte ex post facto einer ex ante intendierten Verschärfungsabsicht die wissenschaftliche Legitimation geliefert werden. Das Forschungsergebnis schien bereits im Vorfeld festzustehen, ebenso die Konsequenzen (auf PFeiffers Seite): Herstellungs- und Verbreitungsverbote, sowie die Verstaatlichung der freiwilligen Selbstkontrolle (resp. eine Abschaffung der Co-Regulierung) seien unumgänglich. Tatsächlich fordern diese Konsequenzen bereits existentes, sind also unnötig: Gewaltverherrlichende Medien werden ohnehin (theoretisch) beschlagnahmt und die freiwillige Selbstkontrolle ist bereits de facto (halb-)staatlich.

Und sowieso:
C. Pfeiffer kritisiert die Prüfkriterien der USK, denn man müsse die Entscheidung mehr auf die Gewaltspitzen, die Exzesse im Spiel gründen. Den ‚ganzheitlichen Ansatz’ der USK findet er da falsch, da er Gewalt gegebenenfalls relativieren würde. D.h.: Der Forschungsansatz des KfN sieht eine dekontextualisierte Analyse der Gewaltdarstellungen vor, liefert also bereits vom Ansatz her keine adäquate Behandlung der Mediengewaltproblematik. Eine etwaige negative Wirkung rückt also zunehmend aus dem Studienfokus und wird von noch subjektiveren moralisch/ethischen Kriterien verdrängt, von unwissenschaftlicher "Leichenzählerei", die nur etwas über die subjektive Wahrnehmung von Gewalt im entsprechenden Spiel durch die Forschenden aussagt.

Die moralisch/ethische Verzerrung seiner Perspektive wird nachfolgend präzisiert: C. Pfeiffer postuliert bspw. die Existenz von Spielen, „die vom Gewaltexzess her beispielsweise in die Nähe kommen von einem Pornofilm, bei dem real ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt wird und der Film anschließend für 4000 Euro ins Internet wandert.“ Er bestätigt auch auf erneutes Nachfragen, diverse Computerspiele auf einem Niveau mit Kinderpornographie zu lokalisieren - merkt jedoch an, dass diese bereits jetzt nach § 131 StGB strafbar seien. Rückschließend sind für ihn also auch aktuell dementsprechend beschlagnahmte Titel (Manhunt und div. Mortal Kombat Teile) quasi kinderpornographisch (jedoch ist davon auszugehen, dass ihm diese expliziten Titel nicht oder jetzt nur kaum bekannt sind). Der gesamte Vergleich per se ist jedoch als absurd abzulehnen (und wird um so absurder, wenn man sich die Spiele anguckt). Er präzisiert: „Eine Gesellschaft, die so ein Spiel freigibt für den Markt, ist krank. Zutiefst krank. Hier wird das Ausüben von Verbrechen belohnt. Ausgeschlossen. Für mich: Glatt ausgeschlossen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dies der Einstieg in einen Werteverlust ist. […] Spiele, die derart unmoralische, ethisch nicht akzeptable Verhaltensweisen prämieren, würden bei mir alle vom Markt verschwinden.“ Deutlich wird er zudem bei Nachfrage zu seinen eigenen Computerspielgewohnheiten: „Ich spiele nie! Doch, ich habe ‚Counterstrike’ gespielt und all das gesehen, was der Jugendliche aus Erfurt gespielt hatte. Es war ziemlich zum Kotzen.“ Letzteres ist insbesondere interessant, da C. Pfeiffer in seiner Kritik an die USK anmerkt: „Meiner Meinung nach muss ein Gutachter das Spiel selbst zu einem großen Teil gespielt haben.“ - ansonsten könne keine adäquate Beurteilung stattfinden. Das das KFN diverse Spiele nicht mal gescheit durchspielte, spricht jetzt um so mehr für sich... Zusammengefasst verdeutlicht dies den pornographischen Blick des antipathisch prädispositionierten Blick eines Medieninkompetenten, den C. Pfeiffer darstellt.

Sowieso: C. Pfeiffer war im Laufe des Jahres 2006 mehrfach massenmedial präsent (unmittelbar nach dem sog Amoklauf von Emsdetten nahezu täglich) und stellte dabei die immer gleichen diffamierenden Mutmaßungen über die Arbeitsweise der USK an, ohne jemals Einsicht in oder Teilhabe an einem ihrer Prüfverfahren gehabt zu haben: „Wir vermuten, dass sich die ehrenamtlichen Gutachter zu stark auf die Inhaltsbeschreibung der Testspieler verlassen […]. Eine zweite Hypothese ist, dass die Regeln zu unklar sind“, so C. Pfeiffer damals. Explizit unterstellt er ihr eine Blockierung der BPjM (fordert damit auch eine höhere Indizierungsquote) durch zu niedrige oder überhaupt erteilte Altersklassifikationen, was er mit einer angeblichen Industrienähe und Voreingenommenheit der Spieltester begründet - dabei griff er auch explizit Marek Klingenstein, den Cheftester der USK an: „Dass jemand, der nach eigenem Bekunden ein Fan der Computerspiele-Szene ist, selbst als Anwalt der Industrie auftrat, wenn es darum ging, Spiele vor der BPjM zu verteidigen, dass so jemand zum Cheftester und Ausbilder der übrigen Tester bestellt wird, das finde ich befremdlich. Wenn ich dann im […] lesen muss, dass Herr Klingelstein das, was wir kritisch sagen oder was Rainer Fromm kritisch sagt, für ‚Schwachsinn’ hält, dann meine ich: Herr Klingelstein setzt sich nicht genügend mit den Folgen von Computerspielen auseinander. Weil er so involviert ist, weil das sein Hobby ist, sein Beruf. Daher ist er in meinen Augen eine zu problematische Person, um Teil der Organisation zu sein, die die Inhalte feststellt und sie dann ja an die Gutachter weitergibt.“
USK-Leiterin Christine Schulz (seit 06.02.06) dementierte: „Denn wer ist es denn, der über die Freigabe entscheidet? Das sind die Gutachter und der ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden. Die entscheiden mit einfacher Mehrheit in den Gremien. Kein Tester und kein USK-Mitarbeiter hat je eine Altersfreigabe entschieden. Liegt der Vorwurf der Tester darin, dass sie Spieler sind? Aber die müssen doch spielen können, um ihren Job zu erfüllen. Auch Herr Pfeiffers Tester können spielen. Natürlich ist die Industrie auch im Beirat vertreten, ja. Das sind zwei Personen von achtzehn. Die sitzen da mit Vertretern der deutschen Bischofskonferenz, von Jugendverbänden, der Kultusministerkonferenz, der Bundesprüfstelle und so weiter. Die geben insgesamt mit Mehrheit den Grundsätzen und der Prüfordnung sowie allen Änderungen in den Paragraphen ihren Stempel. Wie wir also industrienah arbeiten sollen, war mir ein Rätsel. […] Da kann ich nur sagen: Ich will niemals jemand anderen haben auf diesem Posten. Weil er auf seine Weise versteht, was die Industrie produziert. Und er war niemals, will ich jetzt gleich dazu sagen, im Auftrag der Industrie bei der Bundesprüfstelle. Er war im Auftrag der USK dort, um die BPjM beim Vorführen der Titel zu unterstützen, da die BPjM nicht vom Anbieter vorführen lassen möchte.“ Sie führte weiter aus: „Kein Tester und kein Gutachter der USK, die ja durch die Länder benannt werden, darf in der Hard- oder Softwareindustrie beschäftigt sein. Aber zu sagen, dass sich niemand auf eine Stelle hier bewerben darf, der aus der Industrie kommt? Natürlich muss man die Leute genau unter die Lupe nehmen, aber es kann doch kein Ausschlusskriterium sein, wenn man sich mit der Materie auskennt. So redet man aber nun mal, wenn man in den Bahnen von ‚Hassindustrie’ und ‚perverse Gamesindustrie’ denkt. […] Deswegen noch mal zur Industrienähe: Dass hier niemand sitzt, der tatsächlich meint, dass man bei einem Spiel Täter ist und Menschen ermorden muss, ja, das ist unsere Absicht. Wer hier selbst in seiner Betrachtung schon Spiel und Realität nicht auseinander halten kann, sollte über das Medium auch nicht urteilen.“

Deutlicher geht es kaum.
Ja und wer trägt die Kosten?
Bezahlt wurde diese "Studie" durch das KFN selbst. Hinzu kam eine Förderung durch die Thyssen-Stiftung. Der Forschungsauftrag selbst wurde durch die Innenministerkonferenz der Unionsparteien erteilt, direkt über Uwe Schünemann (daher meine ex post facto und ex ante ausführungen da oben), möglicherweise gingen also auch Gelder des Bundeslandes Niedersachsens mit ein, was nicht neu für das KFN wäre.

Edit: Vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, dass die Stichprobe der geprüften SPiele ja nicht ein mal zufällig war, somit nicht nur den Repräsentationsanspruch DEUTLICH minimiert, sondern eigentlich auch in diesem Fall wie so vieles gar nicht wirklich wissenschaftlich ist.

Edit die 2.:
Daher halte ich Altersfreigaben für richtig - Eltern, die ihren Kindern nen verantwortungsbewussten Umgang mit Spielen beibringen, können dann gern auch nem 14 Manhunt geben, um beim Beispiel zu bleiben...
Solange damit eine Förderung der Medienkompetenz einhergeht, habe ich auch nichts gegen Altersempfehlungen. Nur leider sind die auch nicht wissenschaftlich herleitbar, sondern recht willkürlich. Darum plädiere ich für eine laschere Einstufungspraxis zum einen, zum anderen für eine weitere Einstufungsstufen im unteren Segment unter 16 Jahren (weil die entwicklungssprünge von einem 6- zu einem 12-jährigen einfach zu enorm sind) und für eine Altershöchstgrenze ab 16 Jahren (wie sie in ganz Europa mit wenigen Ausnahmen die Regel ist, weil der Unterschied zwischen 16- und 18-jährigen dahingehend marginal ist). Man muss sich ausserdem Fragen, inwiefern sie verbindlich sein müssen oder lieber nur empfehlenden Charakter haben sollten. Aber mit oben genannten Bedingungen sind auch verbindliche Empfehlungen in Ordnung, da sie dann nciht in Zensur ausarten. Folglich auch für eine Abschaffung von Indizierungen, die eh nur Erwachsene treffen und von Beschlagnahmungen fiktiver Gewaltdarstellungen, da sich dies nur indirekt über den jugendmedienschutz legitimieren liesse, laut BVerFG jedoch Jugendschutzmaßnahmen nur so weit gehen dürfen, wie sie zur Erfüllung ihres Sinn und Zwecks plausibel erscheinen, ohne Erwachsene negativ zu tangieren.. und Beschlagnahmungen treffen ebenfalls ausschließlich Erwachsene.
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Post by Herr Ingenieur »

Die Chancen das ein strengeres Jugendschutzgesetz und ein Killerspielverbot kommt sind gestiegen. So kommt das von der Bundesregierung beaufrage Hans-Bredow-Institut zu einem ähnlichen Fazit wie der unsägliche Pfeiffer mit seinem KFN.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/91625
HBI kritisiert Altersfreigaben für Videospiele Meldung vorlesen
Das Hamburger Hans-Bredow-Institut hat in einer bislang unveröffentlichten Studie für das Familienministerium die Altersempfehlungen für Computer- und Videospiele der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) untersucht. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, kritisiert das HBI nicht nachvollziehbare Kriterien der USK-Kennzeichnungen. Sie seien von sehr "unterschiedlicher Struktur, Differenziertheit und Qualität". So wünscht sich das HBI, dass zukünftig auch das Sucht- und Angstpotenzial eines Spiels in die Bewertungen mit einfließen. Die Altersempfehlungen der USK richteten sich an "medienkompetente Jugendliche" und ließen gefährdete und unreife Altersgenossen außer Acht.

Anders als etwa Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen fordert das HBI aber nicht die Abschaffung der USK, sondern deren weiteren Ausbau. Um die Kennzeichnungsmängel zu beseitigen, müsste die Zahl der Prüfer erhöht und ihre Auswahl, Schulung und Kontrolle verbessert werden.

Mangelhaft sei auch die Zusammenarbeit mit der Bundsprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), was dazu führe, dass jugendgefährdende Titel erst lange nach dem Verkaufsstart indiziert oder verboten würden. Außerdem werde bisher die Durchsetzung von Verboten und Indizierungen kaum geprüft, weil sich weder Ordnungsämter noch Polizei oder Staatsanwaltschaften zuständig fühlten.

In der Vergangenheit hatten Publisher allerdings häufig auf die Veröffentlichung von Spielen in Deutschland verzichtet, wenn die USK eine Einstufung verweigerte. So verzichtete Microsoft Deutschland auf den Verkauf des Spiels Gears of War für die Xbox 360. Man respektiere die Arbeit der USK und wolle keine Titel veröffentlichen, die keine USK-Einstufung bekämen und von einer Indizierung durch die BPjM bedroht seien, hieß es bei Microsoft.
Mein Kommentar dazu: :kotz:
Für Deutschland gibt es nur eine Rettung und zwar das Pegi System zu übernehmen!
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Naja, das ist nur ein aus aktuellem Anlass vorgezogenes Zwischenergebnis der Gesamtevaluation des Jugendmedienschutzes der BRD durch das HBI, die im Oktober enden soll, womit die Endergebnisse so für September denkbar sind. Übrigens sind da doch noch gravierende Unterschiede zur Einschätzung eines C. PFeiffers vorhanden. Aber das amcht das ganze nicht besser...

Generell muss man sagen, dass das HBI zwar die recht unkonkreten Prüfkriterien der USK bemängeln kann, aber eine Konkretisierung auch nicht wirklich ratsam ist. Und natürlich sind die Altersklassifikationen nicht objektiv nachvollziehbar, es sind rein subjektive Ergebnisse. Darum kann das HBI auch gar nicht wirklich beurteilen, ob die Freigaben der USK adäquat sind, da es keine objektiven Freigaben gibt. Die Forscher können nur die subjektiven Freigabend er USK mit ihrer eigenen subjektiven PErspektive vergleichen... das hat aber nun mal nichts an Aussagekraft.

Das Sucht- und Angstpotentiale mit in die Klassifikation einfliessen sollen ist übrigens ausgemachter Schwachsinn, da es nicht mal bestätigte Potentiale gibt, sondern nur vage Vermutungen ohne empirische Grundlage. man will also zur ohnehin unfundierten Bewerteung einer Gefährdung durch Gewaltdarstellungen noch solch einen unfug hinzufügen, das prüfverfahren noch willkürlicher gestalten. Darum geht es doch eigentlich nur: Die Prüfer tun ihre Meinung kund, tauschen Mutmaßungen aus, wie ein Spiel wirken könnte und vergeben auf dieser Basis Altersklassifikationen....

Außerdem ist es unsäglich, dass kritisiert wird, dass sich die Altersempfehlungen der USK an "medienkompetente Jugendliche" richten, also an den durchschnittlichen Rezipienten, wobei ichd iese Einschätzung übrigens nciht teile.Tatsächlich orientiert sich ja der Jugendmedienschutz an diesen besonders gefährdeten Ausnahmefällen, alleine dadruch legitimiert er sich. Dabei sit nicht mal bekannt, ob diese Gefährdung real existiert, wer eigentlich gefährdet ist und wie viele es dann wären. Fest steht eigentlich nur, das Medieninhalte ingesamt als Gefährdungsfaktor per se relativierbar sind. Zu solchen Schlüssen kommen schon die offiziellen Bezugsquellen der Bundesrepublik und entsprechender Insititution für Erkenntnisse zur Medienforschung, explizit z.B. ddurch die Werke Michael Kuncziks, auf den auch imemr wieder offiziell verwiesen wird... den man aber anscheinend nicht liest, da seine Ergebnisse den kosnequenzen des dt. Jugendmedienschutzes widersprechen.

Und die Zusammenarbeit der USK mit der BPjM zu bemängeln ist ebenso absurd, immerhin sind Vertreter der BPjM aktiv ind er USK vertreten. Mal abgesehen davon, werden generell Titel mit verweigerter Altersklassifikation nach deren Release an die BPjM weitergeleitet (davor ist explizit durch das bundesverfassungsgericht untersagt worden)... wenn die dann so lange braucht, um einen Titel zu indizieren, ist das deren "Problem".

Naja, wir leben in Absurdistan.

usw. usf.
Im endeffekt muss ichs agen, dass ich enttäuscht vom HBI bin, dass letzte jahr vorgestellte Evaluationsvorhaben war eigentlich sehr umfangreich und schien kompetent durchdacht zu sein... das da jetzt so ein Mist rauskommt.

Aber der Forschungsbericht des HBI kann im Herbst durchaus Konsquenzen haben, weil offiziell das Schlüsselelement ist, an dem sich etwaige Veränderungen des jugendmedienschutzes zu orientieren haben. Wenn man kritiklos diese Ergebnisse annimmt und Kosnequenzen zieht, könnten zB demnächst die Altersklassifikationen deutlich restrikitver gehandhabt werden (aus einem 12er-Titel wird ein 16er oder gar 18er, weil man ja auch auf explizit pathologische Individuen achten müsse... man stelle sich mal vor, so würde beim Verkauf von Küchenbesteck verfahren...)

Ich teile insgesamt deine Meinung, ich könnte auch kotzen.
Und ja, PEGI ist eine Lösung, die BRD soll sich endlich dem europäischen konsens anpassen... und der leigt deutlich unter den deutschen Restriktionen, ohne dass es überall sonst schlimmere Zustände gibt (eher im Gegenteil), darüber sollte man mal nachdenken...

Also, wer kauft den Spiegel ihn ein und stellt ihn uns zur Verfügung ^^?

Edit: Woooaaah, zu viele Tippfehler... und zu spät, um sie zu korrigieren, gute Nacht *g*.
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Post by BloodRayne »

Vicarocha wrote:Naja, das ist nur ein aus aktuellem Anlass vorgezogenes Zwischenergebnis
Wer kann es ihnen verdenken ?
Die Spiele-Industrie läuft Amok, da wird ein Bild eines brutal ermordeten Kind, einfach mal so aus "Gag" (man hatte keinerlei Rechte an diesem Bild, geschweiger es zu verwenden), in ein Spiel eingebaut, was soll das ?
Wie nicht anders zu erwarten, werden natürlich Spiele angekündigt (No more Heros) die laut Entwickler, selbst Manhunt in Sachen Gewalt alt aussehen lassen sollen.
Und selbst in unserer popeligen Tageszeitung, wurde über Manhunt 2 berichtet, aus aktuellem Anlass.
Wenn die Hersteller nicht schleunigst anfangen, ein gewisses Maß an Moral (und nicht nur die des Dollar) an den Tag zu legen, braucht sich niemand wundern, wenn es heftigen Gegenwind gibt.
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Post by Thaisong »

Die Spiele-Industrie läuft Amok, da wird ein Bild eines brutal ermordeten Kind, einfach mal so aus "Gag" (man hatte keinerlei Rechte an diesem Bild, geschweiger es zu verwenden), in ein Spiel eingebaut, was soll das ?
Ja, ein Bild, wo man soviel erkennt, dass es selbst den Moralaposteln erst nach Jahren aufgefallen ist, dass das Bild aus dieser Überwachungskamera stammt. Davon abgesehen sieht man auf dem Bild auch kein"brutal ermordetes Kind", man sieht eigentlich fast überhaupt nix auf dem Bild, aber seht selbst:

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=366

Lächerlich, oder?
Wenn die Hersteller nicht schleunigst anfangen, ein gewisses Maß an Moral (und nicht nur die des Dollar) an den Tag zu legen, braucht sich niemand wundern, wenn es heftigen Gegenwind gibt.
Tja, es kann nun mal nicht jedes Spiel so moralisch einwandfrei sein wie "Bloodrayne". :lol:

Mensch Junge, mach dich mal locker. Brauchst ja nicht spielen, was dir nicht gefällt, sonst hast du hier bald den Spitznamen "Beckstein-Junior" weg. :megalol:
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Post by BloodRayne »

Thaisong wrote: Ja, ein Bild, wo man soviel erkennt, dass es selbst den Moralaposteln erst nach Jahren aufgefallen ist, dass das Bild aus dieser Überwachungskamera stammt.
Achso, Du willst also sagen, weil das erst nach Jahren aufgefallen ist, sollen sich die Moralapostel gefälligst nicht so haben. Gut, dass sagt ja schon einiges bzw. alles über Dich. Der Holocaust ist nun auch über 60 Jahre her und die Juden regen sich immer noch auf, unfassbar was ?
Thaisong wrote: Davon abgesehen sieht man auf dem Bild auch kein"brutal ermordetes Kind"
Hab ich auch nicht behauptet, sondern das dieses Kind brutal ermordet wurde.
Thaisong wrote: man sieht eigentlich fast überhaupt nix auf dem Bild, aber seht selbst:
Es ist eindeutig das Bild aus der Überwachungskamera. Und man hatte kein Recht es zu verwenden.
Thaisong wrote:Lächerlich, oder?
Stell Dir vor, es wäre dein Kind gewesen, wäre es dann immer noch lächerlich ?
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Post by Vicarocha »

*seufz*
@ BloodRayne:

(Mal abgesehen von besagtem Foto aus Liverpool...)

Du versteht die Sache mit der Moral also wirklich ehrlich überhaupt immer noch gar nicht... oder so? Du bist so derartig moralinsauer, ohne das Problem dabei zu realisieren:

"Moral predigen ist leicht, Moral begründen schwer."
~ Arthur Schopenhauer

Ich habe mich hier im Forum bereits woanders ausführlich dazu geäußert, aber da hast es nicht verstanden. Wahrscheinlich verstehst du auch nicht, dass viele Computerspiele durchaus moralische Spiele sind, selbst bzw. insbesondere z.B. Manhunt (möglicherweise auch Teil 2), dass ist nahezu exemplarisch dafür.

BTW: Für deinen Vorwurf des Amoklaufes ist mein allgemeiner Verweis auf Verzerrungen durch normative Termini adäquat.

Und dann noch diese Ironie, deine Meinungen und Einstellungen unter dem Pseudonym BloodRayne zu verfassen, bizarr... in so many ways. Hat Thaisong aber bereits festgestellt.

Aber lassen wir das, dazu gibt es hier im Forum bereits ausreichende Beiträge.
[...] sonst hast du hier bald den Spitznamen "Beckstein-Junior" weg.

Ja, locker machen, sonst... ach... zu spät.

Da hilft wohl nur singen, sonst rege ich mich wieder auf:
Willy Wonka, Willy Wonka, the amazing chocolateer! Willy Wonka, Willy Wonka, everybody give a cheer! *sing*
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Post by BloodRayne »

Vicarocha wrote: (Mal abgesehen von besagtem Foto aus Liverpool...)
Anflüge von Moral ?
Vicarocha wrote:Du versteht die Sache mit der Moral also wirklich ehrlich überhaupt immer noch gar nicht... oder so? Du bist so derartig moralinsauer, ohne das Problem dabei zu realisieren:
Ich verstehe das Du hier keinerlei hast noch gelten lassen willst und das stehts verwechselst, man würde dies und jenes nicht verstehen, nur weil man sich deine Ansichten nicht aufdoktrinieren lassen will.
Vicarocha wrote:"Moral predigen ist leicht, Moral begründen schwer."
~ Arthur Schopenhauer
Für einen Nihilisten hast Du ja tolle Schoten auf Lager, bin beeindruckt.
Vicarocha wrote:Ich habe mich hier im Forum bereits woanders ausführlich dazu geäußert, aber da hast es nicht verstanden. Wahrscheinlich verstehst du auch nicht, dass viele Computerspiele durchaus moralische Spiele sind, selbst bzw. insbesondere z.B. Manhunt (möglicherweise auch Teil 2), dass ist nahezu exemplarisch dafür.
Ja ich habe mitbekommen das Du auch für so manch andere Abscheulichkeit (wenn auch nur virtuelle), ein Herz hättest, Leben und leben lassen halt.
Vicarocha wrote:BTW: Für deinen Vorwurf des Amoklaufes ist mein allgemeiner Verweis auf Verzerrungen durch normative Termini adäquat.
:roll:
Vicarocha wrote:Und dann noch diese Ironie, deine Meinungen und Einstellungen unter dem Pseudonym BloodRayne zu verfassen, bizarr... in so many ways. Hat Thaisong aber bereits festgestellt.
Der Örtlichkeit passend, sollte es mich jemals ins Gamestarforum verschlagen, wähle ich selbstverständlich etwas seriöseres.
Vicarocha wrote:Aber lassen wir das, dazu gibt es hier im Forum bereits ausreichende Beiträge.
Ja wir 2 sollten es wirklich besser lassen, auf einen gemeinsamen Nenner kommen wir bei dem Thema sowieso nicht, nicht auf den kleinsten.
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Post by Thaisong »

Der Örtlichkeit passend, sollte es mich jemals ins Gamestarforum verschlagen, wähle ich selbstverständlich etwas seriöseres.
Falls es dich mal ins Gemeinschaftsforum verschlagen sollte, könntest du mit deiner Einstellung dort sogar tolle Preise gewinnen:

http://img105.imageshack.us/my.php?imag ... ardxh4.jpg

:megalol:

(Nur Spaß, nicht sauer sein... :) )
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Post by Vicarocha »

… so schallt es hinaus.

Oh man… so deutlich wollte ich es aus Höflichkeit eigentlich nicht sagen, aber: Es wird deinerseits recht dämlich.
Anflüge von Moral ?
Das du mich offenbar als unmoralisch wahrnimmt, macht doch klar, dass du kein einziges Wort von dem verstehst, was ich schreibe. Der sozialisierte Mensch hat per se gemeinhin Moral, nur ist dein offensichtlicher Umkehrschluss unzutreffend, dass es so etwas wie die Moral per se gebe.

Aber nein, dass war im Zusammenhang mit dem Foto kein Anflug von Moral… zumindest nicht dergestalt, wie du es sicherlich verstehst. Du ignorierst nur schlichtweg, dass da noch ganz andere Faktoren als deine moralische Empörung durchaus relevante Argumente gegen dieses Foto liefern können. Genauso ignorierst du unentwegt, dass dahingehend Fiktivität und Realität voneinander zu trennen sind, hier handelt es sich jedoch um ein reales Foto, in einem Kontext, der dieses Dilemma tangiert. Aber ich erwarte nicht mehr, dass du diesen Abschnitt überhaupt verstehst.
Ich verstehe das Du hier keinerlei hast noch gelten lassen willst und das stehts verwechselst, man würde dies und jenes nicht verstehen, nur weil man sich deine Ansichten nicht aufdoktrinieren lassen will.
*lol*
Nicht, dass dieser Beitrag von mir nicht bereits voller dahingehender Erklärungen ist, nicht das es meine vorangegangenen Beiträge auch schon waren, aber das ist nur noch tragisch-komisch. Warum auch immer ich mir diese Mühe mache, ich erkläre es dir noch mal, auch wenn ich langsam eine gemalte Erklärung für adäquater halte:
Zum Vorwurf der Amoralität habe ich bereits etwas geschrieben. Übrigens wird dieser Vorwurf meistens von denjenigen genutzt, die keine wirklichen Argumente vorzuweisen haben, also war der Vorwurf deinerseits überfällig. Ich verwechsle nicht stets, „man würde dies und jenes nicht verstehen, nur weil man sich deine Ansichten nicht aufdoktrinieren lassen will“, ich verdeutliche nur, dass du tatsächlich nicht verstehst, was ich schreibe. Dein aktueller Beitrag ist doch dabei nur exemplarisch. Das ausgerechnet du mir vorwirfst, ich wolle irgendjemandem meine individuellen Ansichten jemandem „aufdoktrinieren“ (abermals *lol*, aus mehreren Gründen), obwohl meien ganze Argumentation genau auf das Gegenteil abzielt und dich dafür kritisiert, dass du individuelle Ansichten zur allgemeinen Maxime erhebst, dürfte jedem sofort als dämlich auffallen… und wurde dementsprechend auch anderorts in diesem Forum von mir entsprechend verdeutlicht, als du diesen Vorwurf bereits einmal äußertest.
Für einen Nihilisten hast Du ja tolle Schoten auf Lager, bin beeindruckt.
Da du offenbar nicht in der Lage bist meine Argumente zu verstehen, kannst du mich dahingehend wohl kaum nurrr adäquat Charakterisieren, dass schließt sich in diesem Fall definitiv aus. Und überhaupt, Nihilist… ich nehme an, für dich ist das eine (implizite) Beleidigung? Sind wir hier bei The Big Lebowski gelandet? Übrigens sollte sich ein Nihilist nicht nur überraschenderweise mit Ethik und Moral auseinandersetzen, diese Auseinandersetzung ist nämlich von elementarer Relevanz im Nihilismus. Aber ganz davon abgesehen… du machst es dir zu einfach mit deinen Kategorisierungen.
Ja ich habe mitbekommen das Du auch für so manch andere Abscheulichkeit (wenn auch nur virtuelle), ein Herz hättest, Leben und leben lassen halt.
Deine dilletantischen Versuche, mich zu diskreditieren, disqualifizieren nur dich selbst, wie ich bereits verdeutlichte. Das dein Sinn für das Objektivere versagt, beweist ja schon, wie du in Kategorien wie z.B. „Abscheulichkeit“ denkst. Das du diese subjektive Schematisierung deinerseits als allgemeingültig wahrnimmst, ist selbstredend, sonst würdest du sie wohl nicht anführen. Selbstredend ist das auch bestenfalls dämlich. Dämlich ist es auch, mir ein „Herz“ für bestimmte Inhalte zu attestieren, implizit sogar für reale, obwohl ich dort klare Distanzierungen zu äußerte. Denn du unterstellst mir damit eine emotionale Involvierung, deiner eigenen nicht ganz unähnlich, verdeutlichst aber dabei, dass du überhaupt nicht verstehst, dass ich genau dagegen argumentiere. Anders gesagt wiederhole ich mich jetzt und stelle fest, dass du meine Argumente, meine Äußerungen per se nicht verstehst.

Ich hätte dich vielleicht bereits deutlicher darauf hinweisen sollen, wie dämlich deine Interpretation des Sprichwortes „Leben und Leben lassen ist“, als du mir damit unterstelltest, reale Gewalttaten zu legitimieren. Wenn denn Sinn dieses Sprichwortes verstehen würdest, wüsstest du, dass diese Interpretation dämlich ist. Da du „Schoten“ ja zu mögen scheinst, halte ich es diesmal frei mit Voltaire: „Ihre Meinung ist mir zwar widerlich, aber ich werde mich dafür totschlagen lassen, daß Sie sie sagen dürfen.“ Aber das wir dir unverständlich sein.
Vicarocha wrote:BTW: Für deinen Vorwurf des Amoklaufes ist mein allgemeiner Verweis auf Verzerrungen durch normative Termini adäquat.
:roll:

Du hast es nicht verstanden. Nein: Natürlich hast du es nicht verstanden.
Der Örtlichkeit passend, sollte es mich jemals ins Gamestarforum verschlagen, wähle ich selbstverständlich etwas seriöseres.
Adäquater nur für die „Örtlichkeit“ oder auch für dich? Thaisong hat da doch einen netten Vorschlag unterbreitet. Aber ich denke dieser unqualifizierte Kommentar von dir soll einfach bedeuten, dass du dir besagter Ironie wirklich nicht bewusst bist. Und dass du dich mit deinen fixen Moral-/Ethikvorstellungen außerhalb opportuner Gleichgesinnter unwohl fühlst, dürfte nicht überraschen. Man fragt sich ohnehin, was dich als expliziten Zensurbefürworter in ein Forum wie BiR verschlägt.

Ehrlich: Du hättest dir deine Integrität durchaus noch teilweise erhalten können, hättest du zu Anfang einfach eingestanden, dass du es schlichtweg nicht verstehst… aber so…
Aber wärest du ein Einzelfall, wäre es nur komisch, leider gibt es eine Vielzahl Gleichgeschalteter, dass ist tragisch.

Mir wird ja dauernd zugetragen, ich gehe ich fasse dich mit Samthandschuhen an und sollte die harten Bandagen anlegen, aber nein… liest sich dann zwar unterhaltsamer, aber da du eh kritische Patzer erzielst und effektiv gegen dich selbst antrittst, muss ich das nicht.

Du hast dich von der Diskussion in dem Moment disqualifiziert, nicht nur, als du im eigentlichen Diskurs Moral und Ethik deinerseits zum nonplusultra erhoben hast, sondern als du auf dieser Basis den Diskurs zu wechseln versuchtest und die Opposition begonnen hast zu diffamieren. Wer es halt nicht schafft, Argumente anzubringen, der versucht sein Gegenüber zu diffamieren, ist ja auch gut für die eigene moralische Rechtschaffenheit.

BTW: Schönen Gruß von JasonX ;-).

@ Thaisong: Der Link funktioniert bei mir leider nicht, kann mir aber vorstellen, was mich erwartet :twisted:. Wir sollten auch so etwas hier haben hehehe.
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SAL
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Post by SAL »

Extra für Vica, damit er wieder was zu schreiben hat:

Klick
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cybdmn
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Post by cybdmn »

Kritisiert wird laut Spiegel vor allem, dass nachvollziehbare Kriterien für die Bewertung und Einstufung von Spielen fehlten, so zum Beispiel eine Bewertung des Suchtrisikos oder des Angstpotenzials der Spiele.
Dem stimme ich voll und ganz zu. Leider lässt sich genau das jedoch auch über die BPjM sagen, selbst über die Staatsanwaltschaften die gewisse Spiele wegen §131 StGB beschlagnahmt haben.

Gibt es überhaupt eine wissenschaftlich fundierte Methode um beispielsweise das Suchtrisiko oder Angstpotential auf einer Skala darzustellen?
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SAL
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Post by SAL »

Ja das fehlt wirklich,
so ne bildliche Auflistung ala Pegi oder die ESRB.

Spiel XYZ:
Keine Jugendfreigabe nach § leck mich doch:

Intensive Gewalt (in einer dt. Version???)
Verstümmelungen (Ach ne gibts ja nicht in dt. Versionen)
Vulgäre Sprache (wo denn in dt. Versionen?)
Blut (naja mini-minimal ...)

Sorry aber all das gibt es nicht in dt. Versionen also warum das
dann noch bildlich darstellen?
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cybdmn
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Post by cybdmn »

-SAL- wrote:Ja das fehlt wirklich,
so ne bildliche Auflistung ala Pegi oder die ESRB.
Das ist etwas ganz anderes. Die meisten PEGI Symbole kann man klar nachvollziehen. Gewaltdarstellungen, Blut oder eine vulgäre Sprache kann man klar ausmachen.
Aber ein Angstpotential? Noch schlimmer wird es beim Suchtrisiko. Das käme einer Langzeitspielspasswertung gleich, und selbst dann ist eine Suchtgefährung in erster Linie an der Eizelperson fest zu machen, nicht an einer bestimmten Altersgruppe und noch weniger an allen Menschen generell.
-SAL- wrote:Spiel XYZ:
Keine Jugendfreigabe nach § leck mich doch:
§14 JuSchG
-SAL- wrote:Intensive Gewalt (in einer dt. Version???)
Verstümmelungen (Ach ne gibts ja nicht in dt. Versionen)
Vulgäre Sprache (wo denn in dt. Versionen?)
Blut (naja mini-minimal ...)

Sorry aber all das gibt es nicht in dt. Versionen also warum das
dann noch bildlich darstellen?
Für die löblichen Ausnahmen die nicht geschnitten werden.
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SAL
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Post by SAL »

cybdmn wrote: Aber ein Angstpotential?
*krabbel* krabbel* ... Spinnchen...*bäh!*
cybdmn wrote: Noch schlimmer wird es beim Suchtrisiko. Das käme einer Langzeitspielspasswertung gleich, und selbst dann ist eine Suchtgefährung in erster Linie an der Eizelperson fest zu machen, nicht an einer bestimmten Altersgruppe und noch weniger an allen Menschen generell.
right!
Aber was will man denn dann (theoretisch) für ein Symbol/Bild nehmen?

cybdmn wrote: Für die löblichen Ausnahmen die nicht geschnitten werden.
Dann werden die Bilder wohl selten gedruckt werden,
Spiele mit den bildchen werden dann ne Rarität lol---
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zombie-flesheater
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Post by zombie-flesheater »

Irgendwie kommt mir grad der Gedanke, dass die "Spritze" ("use of drugs") der Pegi-Freigaben falsch mit "Suchtpotential" interpretiert worden sein koennte. :lol:
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Vicarocha
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Post by Vicarocha »

Da ich darum gebeten wurde ;)...
Kritisiert wird in der neuen Studie auch die Zusammenarbeit der USK mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, BPjM. Dies führe, so die Interpretation der bisher leider unveröffentlichten Studie durch den Spiegel, dazu, dass so genannte „Killerspiele“ erst verboten würden, nachdem sie bereits im Handel erschienen sind und ein großer Teil der Jugendlichen sich mit diesen habe eindecken können. Da die BPjM jedoch Spiele indiziert und nicht verbietet (entsprechende Software kann auch nach der Indizierung legal von Erwachsenen erworben werden), erscheint dieser Passus verwirrend.
Wenn Der Spiegel dies wirklich so dargestellt hat, diqualifiziert er sich zum Thema Jugendmedienschutz... abermals... nicht nur bereits dadurch, dass er quasi das Hofmagazin Christian Pfeiffers ist. Diese Interpretation ist von so gravierender Unkenntnis der deutschen Rechtslage geprägt, dass es einfach nur peinlich (und nicht verwirrend) ist. Es gibt da ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes (iirc war es BVerfGE 87, 92), in welchem sich übrigens auch in diesem Zusammenhang das explizite Verbot der Vorzensur findet: Medien dürfen erst NACH der Veröffentlichung der BPjM vorgelegt und indiziert werden, definitiv und ohne wenn und aber. Da gibt es keinen Rechtsspielraum o.ä. Die Zusammenarbeit der USK mit der BPjM kann also nicht dadurch kritisiert werden, dass die USK Spiele, denen sie die Freigabe verweigert, automatisch vor Veröffentlichung des Spiels selbst der BPjM überreichen und diese die Spiele dann vor Veröffentlichung indiziert, weil die USK das gar nicht darf und nie dürfen wird, weil sich das Grundsatzurteil konrket aus dem Grundgesetz ableitet... darum wurde es ja auch vom BVerfG gefällt. Mal abgesehen davon, dass die USK ohnehin keinen Einfluss darauf hat, ob ein nicht gekennzeichnetes SPiel von der BPjM indiziert wird, hier ist Kritik genauso idiotisch. Die Interpretation der verantwortlichen Autoren ist also purer Schwachsinn.

Kritisieren könnte man nur, dass die USK womöglich nicht jede nicht erteilte Freigabe und potentielle Indizierungsrelevanz an die BPjM automatisch weiterleitet. Dafür müßte man aber Indizierungen erst einmal für adäquat und verhöltnismäßig halten, aber diese Frage stellte sich wohl weder dem Autoren, noch dem HBI.

Aber abgesehen davon...
... ich befürworte, dass man das bspw. so handhabt, wie bei der PEGI und tatsächlich entsprechende Piktogramme nutzt, die dden Inhalt etwas verdeutlichen. Aus einem "Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG" wird niemand schlau, welche Inhalte zu dieser Einstufung geführt haben. Ach... nehmt doch direkt PEGI!
Gibt es überhaupt eine wissenschaftlich fundierte Methode um beispielsweise das Suchtrisiko oder Angstpotential auf einer Skala darzustellen?
Nein. Das liegt in dem Fall daran, dass weder negative Auswirkungen von Gewaltdarstellungen, das Potential der Angstverursachung oder ein Suchtrisiko auch nur ansatzweise irgendwie empirisch valide wäre. Der deutsche Jugendmedienschutz basiert da nur auf einer Wirkungshypothese, welche explizit spekulativ ist. Also hat man zwar keine Ahnung, ob ein Spiel irgendwie irgendwelchen Schaden hervorruft (und noch weniger weiß an, ob das auch irgendwie langfristige Auswirkungen), nimmt es aber einfach mal aus einem Bauchgefühl heraus an. Man mußtmaßt also über die Wirkung... da wird man kaum eine adäquate Skala des Suchtrisikos oder des Angstpotentials aufzeigen können, nur eine subjektive, wie es die Prüfer gerade aus ihrer meinungsbasierten Perspektive heraus für richtig erachten. Wie du schon richtig gesagt ahst, liegt das daran, dass Medienrezeption etwas zutiefst individuelles ist... pauschale Gefahren kann man mit einem Rating nie aufzeigen, die ebtreffen, wenn überhaupt irgendjemanden, nur eine Anzahl an Personen im Promillebereich...
Die Kritik des HBI geht also abermals ins Leere.

BTW: In den Ausführungen der USK, welche Freigabe eigentlich was bedeuten soll wird shcon klar, dass das vermutete Angstpotential durchaus bereits thematisiert wird. Die Kritik des HBI geht also doppelt ins Leere.

Edit:
http://www.gamestar.de/news/vermischtes ... sucht.html
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Post by cybdmn »

Vicarocha wrote: Nein. Das liegt in dem Fall daran, dass weder negative Auswirkungen von Gewaltdarstellungen, das Potential der Angstverursachung oder ein Suchtrisiko auch nur ansatzweise irgendwie empirisch valide wäre. Der deutsche Jugendmedienschutz basiert da nur auf einer Wirkungshypothese, welche explizit spekulativ ist. Also hat man zwar keine Ahnung, ob ein Spiel irgendwie irgendwelchen Schaden hervorruft (und noch weniger weiß an, ob das auch irgendwie langfristige Auswirkungen), nimmt es aber einfach mal aus einem Bauchgefühl heraus an. Man mußtmaßt also über die Wirkung... da wird man kaum eine adäquate Skala des Suchtrisikos oder des Angstpotentials aufzeigen können, nur eine subjektive, wie es die Prüfer gerade aus ihrer meinungsbasierten Perspektive heraus für richtig erachten. Wie du schon richtig gesagt ahst, liegt das daran, dass Medienrezeption etwas zutiefst individuelles ist... pauschale Gefahren kann man mit einem Rating nie aufzeigen, die ebtreffen, wenn überhaupt irgendjemanden, nur eine Anzahl an Personen im Promillebereich...
Die Kritik des HBI geht also abermals ins Leere.
Danke für die ausführliche Erklärung. Meine Frage war nämlich rein rhetorisch. ;-)
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Das wäre meine zweite Interpretation gewesen :P.

Aber hey, ich schreibe doch gerne und viel... und für die Allgemeinheit :-P. irgendwann muss man nur noch alles zusammentragen und hat reichlich Artikel für die Hauptseite *g*.
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Post by cybdmn »

Dann bin ich ja froh dass es deine 2. Interpretation war. ;)
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Post by SAL »

Es gibt zu dem Link jetzt noch ein Update,
da will man jetzt die USK neustrukturieren...
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Post by Soul Collector »

Jo die News findet ihr hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/91827
Soso sollen sie doch mehr Spiele Indizieren aber was sagt den die 360 Fangemeinde dazu und ganz besonderst de Boris der ja mit seinem Verein wehement nen 18ner bereich ablehnt. :roll:

Für aussenstehende: Es geht um den Zusatz Inhalt für Indizierte Spiele, wäre GTA indiziert darf ein Erwachsener keine zusatzmissionen, Figuren oder anderen schnickschnack downloaden also ist der coole zusatzteil futsch und man kann das Game nachm Durchspielen in die Tonne kloppen.
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Vicarocha
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Post by Vicarocha »

Mal das ganze wesentlich differenzierter dargestellt:
http://www.golem.de/0706/53159.html

Auf der Institutsseite des HBI gibts den Teilbericht zum DL.
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Herr Ingenieur
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Post by Herr Ingenieur »

In Bezug auf die Indizierung von Spielen bringt die Studie "vorläufige Anordnungen" in die Diskussion ein. Zwar sei Indizierung ein wirksamer Weg des Jugendschutzes, da aber bis zu einer Indizierung mehrere Wochen vergehen können, in denen bereits ein großer Teil eines Spieles abverkauft wurde, könnten "vorläufige Anordnungen" ein geeignetes Mittel sein, diese Entwicklung zu relativieren.
Es lebe die Vorzensur. :wallbash:
Generell stehe ich der Studie skeptisch gegenüber. So wie die auf Indizierungen pochen und es als "scharfes Schwert" darstellen, über den internationalen Versandhandel lästern , den §131 als verfassungskonform ansehen, da könnte ich nur noch :kotz:
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Vicarocha
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Post by Vicarocha »

@ Herr Ingenieur:
Prinzipiell stimme ich dir und deiner Einschätzung/Bewertung vollkommen zu. Die Evaluation durch das HBI hat noch eine Vielzahl gravierender Mängel, liest sich in großen Teilen trotzdem relativ differenziert/distanziert (habe den Teilbericht im Verlaufe des Mittags auszugsweise gelesen), dennoch sind die Rückschlüsse die dort zum Teil gezogen werden imho nicht ganz nachvollziehbar.
Der größte Mangel ist wohl, dass nur die verfassungsrechtliche Legitimation analysiert wird, dies jedoch viel zu unkritisch geschieht, die Konflikte mit den Grundrechten durch den jugendschutz quasi relativiert werden. Nicht in entsprechendem Maße wird thematisiert, inwiefern der Jugendmedienschutz überhaupt notwendig ist, also eine Problematisierung des Gefahrenpotentials wird zwar durchaus vorgenommen, dies jedoch wieder viel zu unkritisch (und z.T. mit unzitierbaren Quellen, bsp. C. Anderson, quasi ein US-amerikanischer C. Pfeiffer).
Letztlich wird die Verhältnismäßigkeit des Jugendmedienschutzws in Hinsicht auf die durch ihn verursachten gravierenden Einschränkungen der Grundrechte schlichtweg nicht problematisiert, geschweige denn, ob sich verhältnismäßigere Alternativen finden lassen. Es wird nur anhand des bestehenden Systems operiert, nicht das Sysem per se auf Sinn- und Zweckhaftigkeit hin analysiert.

So jedenfalls die Kurzform meiner Zusammenfassung.

Aber zu dem von dir zitierten Ausschnitt:
"vorläufige Anordnungen" ist im Rahmen der Evaluation wohl nicht als Vorabindizierung im Sinne einer Indizierung vor der Veröffentlichung zu verstehen (was wie bereits erwähnt ohnehin explizit verfassungswidrig wäre), sondern als eine Art Pseudoindizierung: Ein Spiel wird (z.B. nach Verweigerung der Kennzeichnung durch die USK) vorläufig nach der Veröffentlichung (automatisch) durch die BPjM den gleichen Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen wie ein indiziertes Spiel unterworfen, ohne das de facto zuvor ein Indizierungsverfahren erfolgt, dass dann jedoch nachgeschoben werden muss, um aus dieser Anordnung eine offizielle, rechtskräftige Indizierung zu machen. Quasi eine nochmals beschleunigte Indizierung in der Form von Indizierungen durch das 3er-Gremium, jetzt nur nicht bei der konkreten Gefahr, dass Spiele in kurzem Zeitraum in großen Mengen in einem großen Marktsegment veröffentlicht werden, sondern als generelle Maßnahme. Wenn das so von mir richtig gedeutet würde, ist damit aber die Rechtsstaatlichkeit ad absurdum geführt.

Aber den entsprechenden Abschnitt aus der Evaluation habe ich noch nciht gelesen, ich beziehe mich da nur auf die mir schlüssig erscheinende Interpretation. Diese wäre bei ihrem zutreffen natürlich auch nicht besser... und Indizierungen bleiben so oder so Zensuren (bei denen es auch durchaus derzeit das Mittel der verfassungsrechtlich illegitimen Vorabindizierung gibt). Was ich gelesen habe ist, USK und BPjM sollen stärker dahingehend kooperieren, dass die Prüfkritierien der USK noch mehr an die Indizierungskriterien der BPjM angeglichen werden... das ist imho jedoch Gegenstandlos: Wie erwähnt ist auch die BPjM mit ihren Vertretern in der USK vertreten und diese Kooperation ebsteht darüber hinaus bereits.

Aber summa summarum heißt diese Evaluation wohl (welche als der Dreh- und Angelpunkt potentieller Modifikationen des Jugendmedienschutzes gilt), dass uns keine großen Veränderungen durch staatlichen Eingriff drohen. Größtenteils wird "nur" eine Umstrukturierung der USK angeraten. Diese erfolgt jedoch bereits durch Eigeninitiative. Sofern jedoch wirklich die Prüfverfahren etc. geändert werden (wie es unabhängig davon ja das Sofortprogramm des BMFSFJ durch vond er ELyen und laschet plant), könnten demnächst durchaus die Altersfreigaben (die durch die Evaluation zwar kritisiert, jedoch auch nicht wirklich in Frage gestellt wurden) höher ausfallen, Kennzeichnungen öfters verweigert und somit Spiele öfter indiziert werden. Dies hängt allerdings von der Art der Umstrukturierung ab, die momentan jedoch nicht auf solche Entwicklungen schliessen läßt (also noch keine Panik).
Ohnehin wären das jedoch eher Nebenwirkung, statt durch konkrete Ratschläge des HBIs initiierte Änderungsvorschläge, welches durchaus die Altersklassifikationen per se nicht kritisiert, sondern in ihrer derzeitigen Form und Vergabepraxis generell für angemessen hält. Hier sollte halt nur subsumiert mehr Transparenz herrschen.

Naja, so viel dazu :)...
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Jason Xtrem
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Post by Jason Xtrem »

Ohne viele Worte :

Die Bundesregierung will einem Zeitungsbericht zufolge mehr Computer- und Videospiele als bisher verbieten. Der Online-Ausgabe der Zeitung "Die Welt" zufolge will das Kabinett im kommenden Herbst über eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes entscheiden. Ein wesentlicher Punkt sei, dass künftig nicht nur Gewalt verherrlichende Spiele auf den Index kommen. Der entsprechende Paragraf solle auf "Gewalt beherrschte Spiele" ausgedehnt werden.

"Wenn Sie beispielsweise in einem Spiel belohnt werden, weil Sie Gewalt anwenden, anstatt eine Aufgabe friedlich zu lösen, kann das aus unserer Sicht Jugendliche negativ beeinflussen", sagte ein Sprecher von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Der Gesetzentwurf sieht dem Bericht zufolge auch vor, der Polizei Testkäufe im Handel zu erleichtern. So wolle von der Leyen verhindern, dass verbotene Spiele trotz der Indizierung durch die BPJM über die Ladentheke gehen.

Die Innenminister von Bund und Ländern hatten Anfang Juni beschlossen, der Verbreitung so genannter "Killerspiele" Einhalt gebieten. Die Innenministerkonferenz strebt ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot gewalttätiger Spiele an. Sie stellt die Selbstkontrolle durch die Produzenten in Frage und spricht sich für ein anderes Instrumentarium aus, um Gewaltspiele zu indizieren. (dpa)

( Quelle Gamepro )

Greetz,
Jason
MfG

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Post by Vicarocha »

!!!ACHTUNG!!!
MONSTERPOSTING


Hach *seufz*
Wie schnell sich doch Falschmeldungen verbreiten und danach halten...
Sowohl gamepro.de, als auch synchron dazu gamestar.de verbreiten Unsinn, was wohl auf welt.de zurückgeht, wo noch gravierender Unsinn verbreitet wird (vgl. http://www.welt.de/webwelt/article98606 ... piele.html)
Die Bundesregierung will einem Zeitungsbericht zufolge mehr Computer- und Videospiele als bisher verbieten. Der Online-Ausgabe der Zeitung "Die Welt" zufolge will das Kabinett im kommenden Herbst über eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes entscheiden. Ein wesentlicher Punkt sei, dass künftig nicht nur Gewalt verherrlichende Spiele auf den Index kommen. Der entsprechende Paragraf solle auf "Gewalt beherrschte Spiele" ausgedehnt werden.
Das ist nichts neues. Das Sofortprogramm wurde so bereits durch eine Pressemitteilung des BMFSFJ vom 13.02.07 in dieser Form angekündigt und vorgestellt. Damals wollte man erste Ergebnisse nach eigener Aussage noch deutlich vor Veröffentlichung des Evaluation des dt. Jugendmedienschutzes bei Unterhaltungssoftware durch das HBI erzielen, daraus wurde offensichtlich nichts.... Ich stelle das Sofortprogramm kurz dar (und zitiere dafür aus meiner Magisterarbeit, wie so oft hier):

Verschärfung des Jugendschutzgesetzes umfasst zwei komplementäre Punkte: 1. „Extrem gewaltbeherrschte Trägermedien“ sollen ergänzend in § 15 Abs. 2 JuSchG aufgeführt werden, unterliegen also ohne BPjM-Prüfungsverfahren einem Indizierungsautomatismus. Das Kriterium der extremen Gewaltbeherrschtheit ist wie ähnliche Formulierungen wegen seiner Ungenauigkeit zu kritisieren, ermöglicht nicht nur arbiträre Indizierungsmöglichkeiten, sondern macht sie hier zum Automatismus. Dieser Automatismus ist aus Gründen der Vermeidung von Zensur generell abzulehnen, gestaltet sich zudem als unanwendbar, d.h.: Ob das genannte Kriterium erfüllt ist ergibt sich erst durch eine Prüfung. Eine Vorausindizierung ist also unmöglich. 2. Die Indizierungskriterien der BPjM in § 18 Abs. 1 JuSchG sollen erweitert werden, d.h.: Auch „Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index" (Zitat: Ursula Gertrud von der Leyen). Aber wenn Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert geschildert werden ist dies bereits (BPjM-internes) Indizierungskriterium. Die restliche Formulierung ist aus genannten Gründen zu kritisieren, denn: Sie ist dazu geeignet, einen Großteil aller Computerspiele zu indizieren (Denn: Sofern vermeintliche Gewaltinhalte integraler Bestandteil des Spiels sind, ist ein Vorankommen im Rahmen der Spielmechanik ohne Gewalt größtenteils unmöglich. Dieses Vorankommen könnte nun bereits spitzfindig als eine Art Belohnung gedeutet werden.) Es soll mit beiden Punkten explizit die Indizierungsschwelle der Gewaltverherrlichung unterschritten werden, aber schon alleine aus gegebener Kritik an Indizierungen ist diese Säule letztlich kategorisch abzulehnen.

Verbesserung des gesetzlichen Vollzugs meint eine Behebung des Vollzugsdefizits im aktuellen Jugendmedienschutz:

1. Änderung des § 13 Abs. 2 JuSchG, d.h.: Die Größe der Alterskennzeichen „wird plakativ wie die Hinweise zu Gesundheitsgefahren auf Zigarettenpackungen gesetzlich festgelegt […].“ (Solange dies nicht die entstellenden Ausmaße des Vorbilds Zigarettenpackungen erreicht, ist dies prinzipiell zu befürworten. Doch U. G. von der Leyen kommentierte: „Die Hinweise können gar nicht groß genug sein. Sie sind heute fast nur mit der Lupe zu lesen, das bringt gar nichts" (Zitat: Ursula Gertrud von der Leyen). Dem ist nicht zuzustimmen: Die Größen variieren zwar (bei Größen zwischen ca. ein bis 5 Euro-Cent Stücken, bei Computerspielen tendenziell ersteres), sind aber schon alleine aufgrund ihres Farbcodes gut differenzierbar. Notwendig wäre also eher eine Aufklärung z.B. der Personensorgeberechtigten über Sinn und Zweck der Kennzeichen.)

2. Änderung des § 28 Abs. 4 JuSchG, d.h.: „Gesetzliche Zulassung von Testkäufen durch die zuständigen Behörden, damit diese besser kontrollieren können […].“

3. Initiative zur Umrüstung von Kassensystemen zur Wiedergabe von akustischen und optischen Signalen als „Warnhinweise auf die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote […].“ Tatsächlich existiert die Möglichkeit solcher Warnhinweise bereits und wird z.T. auch eingesetzt - es ist jedoch darauf zu achten, dass die Hinweisintensität nicht dazu geeignet ist, den Käufer zu stigmatisieren (also bspw. explizit auf den Wahrnehmungsbereich des jeweiligen Verkäufer beschränkt bleibt).

Qualitätssicherung der Jugendschutzentscheidungen betrifft die USK: 1. Die USK „soll transparenter und effektiver gestaltet werden.“ 2. Die USK-internen „Kriterien für die Alterskennzeichen sollen konkreter gefasst werden. Dies beinhaltet auch die Abgrenzung zu den Indizierungskriterien der [BPjM].“ Auf das allgemeine Dilemma dieser Kriterien wurde bereits umfassend hingewiesen, d.h.: Zu konkret (resp.: eng) gefasste Kriterien könnten den ganzheitlichen Prüfungsansatz gefährden. 3. Die „Mitwirkung von Vertretern der BPjM an den Prüfungen der USK [um] die Indizierungskriterien verstärkt in die Entscheidungen einfließen“ zu lassen. Tatsächlich ist jedoch bereits ein Vertreter der BPjM zur Gewährleistung dieser Aufgabe im Beirat der USK vertreten.

Kommunikation meint: 1. Eine USK basierte „offensive Informationspolitik zu Entscheidungen der Alterskennzeichnung […].“ Tatsächlich informiert die USK auf ihrer Homepage bereits umfassend über die jeweils aktuell erteilten Klassifikationen, die Aufklärungsarbeit gehört darüber hinaus zu ihren Grundsätzen und wurde bspw. durch die Aktion Achten Sie auf die Kennzeichen! zum Weihnachtsgeschäft 2006 umgesetzt. 2. Eine „Initiative der Jugendministerkonferenz, Kulturministerkonferenz und des Bundesfamilienministeriums für einen ‚Tag des Jugendmedienschutzes’ im Zusammenhang mit einer ‚Woche des Jugendschutzes’ gemeinsam mit den Kommunen […].“ 3. Verbesserung der Elterninformationen, außerdem „sollen die Beratungsangebote für Eltern durch Wirtschaft, Länder und Bund verbessert werden. Dazu werden die Servicetelefone von USK und BPjM ausgebaut.“

Fazit: Dieses Sofortprogramm liefert mit Ausnahme der 1. Säule z.T. tatsächlich Verbesserungen in der Umsetzung des aktuellen Jugendmedienschutzes, fordert z.T. aber bereits schlichtweg existentes. Die Verschärfung des Jugendschutzgesetzes ist jedoch aus genannten Gründen durchweg abzulehnen. Insgesamt ist das Programm als Reaktion auf das JuSchVerbG (Anm.: Die Verbotsinitiative für Unterhaltungssoftware durch die CSU im Februar 2007) zu verstehen, die Intention ist dabei irgendwo zwischen versuchter Schadensbegrenzung und einer Art opportunem Populismus zu lokalisieren. Letzteres insbesondere aufgrund der Verschärfungen, welche im August 2006 noch ausgeschlossen wurden (Anm.: Damals verkündeten sowohl die Bundesregierung, als auch das BMFSFJ explizit, dass es definitiv keine Verschärfungen des Jugendmedienschutzes geben wird... das war vor Emsdetten...) und nun rapide umgesetzt werden sollen - was für die Veränderungen per se gilt. Das Programm wurde trotz seiner offensichtlichen Mängel insgesamt von Industrie, USK und Politik begrüßt.

So viel dazu... übrigens gibt es da so oder so ein Problem, dass wieder auf welt.de aufgefallen ist (ich zitiere aus den Kommentaren zu diesem Beitrag):
>>Eigentlich erwarte ich von Journalisten schon, dass sie merken, dass "Gewalt beherrscht" Unsinn ist und "gewaltbeherrscht" oder "von Gewalt beherrscht" heißen muss. Die Spiele verherrlichen evtl. Gewalt (=> "Gewalt verherrlichend"), aber sie beherrschen doch nicht Gewalt, sondern umgekehrt!<<
Nur so btw halt...

Was die von Jason Xtrem zitierten Äußerungen angeht können wir also festhalten, dass die welt, gamepro und gamestar Unfug verbreiten... die Bundesregierung will nicht mehr Unterhaltungssoftware "verbieten", es geht nicht um Verbote in dem Sinne (das wären eher Beschlagnahmungen, aber ohnehin wird ja Indizierung offensichtlich synonym zu Verbot genutzt, was uns schon anzeigt, dass die entsprechenden Akteure keine Ahnung von der Materie haben... insbesondere der Artikel auf welt.de ist mal wieder unfassbar reisserisch), sehr wohl aber will das BMFSFJ unter von der Leyen mehr Spiele indizieren. Hier geht es offenbar aber irgendwie nur darum, eine gewisse Quote zu erfüllen... Das hat die bestechende Logik einer sozialistischen Polizeistaat-Planwirtschaft: die Festnahmen-Quote muss erfüllt werden, auch wenn es nicht genug Verbrecher gibt. So oder so: Ist doch logisch! Es müssen Verbotsquoten erfüllt werden, um zu zeigen, dass man den Jugendschutz ernst nimmt. Dass gewaltbeherrscht das genaue gegenteil der Forderungen des HBI sind, ist erstmal egal. Gewaltberrscht schafft ja nur mehr Unsicherheit, statt klarer Vorgaben zur Bewertung eines Spiels.

So, bleibt ja nicht mehr viel zum klarstellen, ausser:
Die Innenminister von Bund und Ländern hatten Anfang Juni beschlossen, der Verbreitung so genannter "Killerspiele" Einhalt gebieten. Die Innenministerkonferenz strebt ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot gewalttätiger Spiele an. Sie stellt die Selbstkontrolle durch die Produzenten in Frage und spricht sich für ein anderes Instrumentarium aus, um Gewaltspiele zu indizieren.

Nein, dass haben sie nicht. Und bevor ich mir hier wieder einen abtippe, verweise ich einfach mal auf eine entsprechende Quelle:
.
Tatsächlich aber hiess es kurz zuvor, solch ein Verbot wäre bereits beschlossene Sache, ein entsprechendes Dementi, bzw. eine Klarstellung der eigentlichen Verhältnisse entdeckte ich lediglich auf golem.de, andere Seiten hielten es wohl nciht für nötig, offensichtliche Falschmeldungen zu revidieren... den meisten dient die Hetze sogar wohl eher...

Was bleibt einem zu sagen... nicht nur die Politik ist in Deutschland "im Arsche", wie es ein gewisser Götz gesagt hätte, auch der Journalismus ist unter aller Sau. Und nun stellt euch die Frage, die ich mir ejdes einzelne Mal dabei stelle... wie sieht unsere Informationsversorgung bei Themen aus, von denen wir keine Ahnung haben. Nachher sind Neonazis noch nette Menschen :roll: (nein, sind sie nicht... wollte nur mal ein extremes Beispiel bringen). Wenn Politik und Medien so willkürlich mit ihren Äußerungen und Aktionen vorgehen, selbst keine Ahnung von der Materie haben, dann wird letztlich auch fürs Wahlvieh alles relativ.
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Post by gesteckteziele »

Was bleibt einem zu sagen... nicht nur die Politik ist in Deutschland "im Arsche", wie es ein gewisser Götz gesagt hätte, auch der Journalismus ist unter aller Sau.
Nicht nur in Deutschland, lieber Vic, nicht nur in Deutschland...

Mieser Journalismus, miese Politik, das geht doch Hand-in-Hand.
Die Politik kann sich ihre Eskapaden nur deswegen erlauben WEIL der Journalismus so schlecht ist! Normalerweise ist doch der findige Aufdeckungs- und Enthüllungsjournalismus der natürliche Feind eines jeden korrupten und unfähigen Politikers.
Da jedoch die Journalismusbranche genauso sich an den Markt verkauft hat und Protektion zum Usus geworden ist, hat der Hund seine Beißerchen verloren.

Kein Politiker fürchtet heute mehr im deutschen Sprachraum die Medien, sonst würden sich nicht stellenweise so einen unverschämten Schwachsinn offiziell und mit breiten Grinsen bei Interviews verzapfen.... früher wäre sowas einem politischen Suizid gleichgekommen, aber heute...
mfg
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Post by SAL »

Das Hans-Bredow-Institut hat heute die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen Studie veröffentlicht. Darin sollte über mehrere Monate die Effizienz des deutschen Jugendmedienschutzes im Bereich der Computer- und Videospiele analysiert werden.

Der Studie zufolge reichen die derzeitigen Gesetze völlig aus. Eine Ausweitung mit Verboten von bestimmten Titeln, würde laut den Auffassungen des Instituts verfassungsrechtliche Grenzen überschreiten. Das Problem liege in der Einhaltung von bereits bestehenden Gesetzen. Aus diesem Grund soll der Handel zukünftig, bspw. mit Testkäufen, auf die Einhaltung der Altersfreigaben überprüft werden. Die hierfür zuständige Behörde sei unterbesetzt und teilweise nicht genügend ausgebildet. Abhilfe sollen entsprechende Schulungen und zusätzliches Personal schaffen.
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