Unterschied zwischen "Indiziert" und "Beschlagnahmt"
Posted: Friday, 25. November 2005, 18:07
Da sowas noch fehlte dachte ich ich schreibsels mal eben
Bitte hier um Meinungen bzw. Ergänzungen.
Kann ja gut sein das immer noch was fehlt.
Aritkel zum Thema „Indiziert“ und „Beschlaghnahmt“
von Jim
Es ist ein Begriff den man als Spieler früher oder später hört. Früher hören ihn auf jeden Fall jene, die vor allem Action-Spiele wie „Grand Theft Auto“ oder Shooter wie „Unreal“ Tournament“ bevorzugt spielen.
Doch, was bedeuten diese Begriffe eigentlich?
Nun, jedes Spiel bekommt eine Altersfreigabe. Man findet sie in aller Regel auf der Packung und auf den Spieldiscs. Es gibt folgende Kategorien in Deutschland:
- Keine Altersbeschränkung (ab 0 Jahre)
- Freigegeben ab 6 Jahren
- Freigegeben ab 12 Jahren
- Freigegeben ab 16 Jahren
- Keine Jugendfreigabe
„Keine Jugendfreigabe“ ist mit der alten „ab 18“ Freigabe gleich zu setzen. Im Rahmen der neuen Jugendschutzgesetze wurde diese Kennzeichnung umbenannt.
Nun, dies sind die Freigaben die es bei uns in Deutschland gibt, welche von der USK verteilt werden. Diese Angaben sind rechtlich nicht bindend, dass heißt ein Vater darf seinem Kind auch ein Spiel kaufen und zugänglich machen, für das es eigentlich noch zu jung wäre. Dennoch verkaufen in aller Regel Händler keine Spiele an Personen, die unter der USK Freigabe liegen.
Nun gibt es aber praktisch noch zwei Stufen die über der USK 18 liegen – wenn man es so ausdrücken will. Die niedrigere der beiden Stufen ist die Indizierung, welcher wir uns auch zuerst zuwenden:
Eine Indizierung bedeutet folgendes:
- das Spiel darf Minderjährigen nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden. Das heißt es darf auch nicht mehr in einem Laden in den Regalen liegen oder gar zum Anspielen in einer aufgestellten Konsole liegen. Der Händler darf das Spiel also praktisch nur „unter der Ladentheke“ (wie man so schön sagt) haben, aber dort auch so, dass man es nicht sehen kann.
- das Spiel darf nicht mehr beworben werden. Das hat zur Folge das man weder im Fernsehen noch sonst wo einen Werbespot für das Spiel ausstrahlen darf. Auch Anzeigen in Zeitungen oder Werbeprospekten, sowie Plakate in Läden gehören dazu. Eine Ausnahme bieten Räumlichkeiten zu denen ausschließlich Erwachsene Zutritt haben, allerdings darf dort auch bloß „normal“ geworben werden, und nicht mit der Indizierung.
- der Händler darf dem Kunden das indizierte Spiel nicht mehr anbieten. Das heißt er darf ihn auch nicht darauf hinweisen das er es zum Verkauf hat, außer der Kunde fragt danach. Außerdem ist der Händler rechtlich dazu verpflichtet den Abnehmer über die Indizierung zu informieren.
- Titel die Inhaltsgleich sind, sind automatisch auch indiziert. Dies gilt auch für geschnittene Versionen. Damit diese nicht indiziert werden müssen sie zu einer Extra Prüfung vorgelegt werden, um eine andere Freigabe zu bekommen.
Kurzum ist eine Indizierung nicht viel mehr, als ein strengeres „ab 18“. Jeder Erwachsene darf indizierte Spiele besitzen und kann sie auch noch ganz legal innerhalb von Deutschland erwerben.
Allerdings führen nur wenige normale Geschäfte indizierte Videospiele, da die Nachfrage in einem solchen Falle rapid fällt. Man kann jedoch indizierte Spiele auch über hiesige Importhändler beziehen.
Eine Indizierung erfolgt in aller Regel aufgrund von exzessiver und/oder detaillierter Darstellung von Gewalt, Verherrlichung der Naziideologie, dem Propagieren von Kriminalität bzw. wenn dem Ziel des Spiels mangelnde Ethik vorzuwerfen ist (wie zum Beispiel in der Spielreihe „Grand Theft Auto“) oder auch wenn Selbstjustiz gutgeheißen wird.
Eine Beschlagnahme hingegen kommt einem Verbot gleich. Diese Titel dürfen in Deutschland gar nicht mehr angeboten werden, nicht mal in Räumlichkeiten zu denen ausschließlich Erwachsene Zutritt haben.
Dennoch darf man sie für, wenn auch ausschließlich für den privaten Gebrauch, besitzen! Auch erlaubt ist es, einen indizierten oder beschlagnahmten Titel im Ausland zu kaufen und ihn einzuführen.
Problematisch kann die Sache werden, wenn man sich ein beschlagnahmtes Spiel über einen Versandhandel bestellt. Wenn man Pech hat kann es sein, dass das Spiel vom Zoll abgefangen wird (selten, aber es kann vorkommen) oder das ihr selbst beim Zoll erscheinen und das Paket in Empfang nehmen müsst. So oder so, der Zoll wird am Ende wissen was drin ist und wenn sie herausfinden das es sich um einen beschlagnahmten Titel handelt, wird das Spiel eingezogen. Die Kosten hierfür trägt in aller Regel der Käufer, also ihr selbst.
Dennoch gilt eine Indizierung/Beschlagnahme nur für Deutschland! Die Menschen in Österreich oder der Schweiz, also dem deutschsprachigen Ausland, können diese Spiele ganz legal im Laden erwerben – egal wie sie bei uns freigegeben sind. Oft haben sie auch andere Freigabesiegel und tragen nicht das Siegel der USK - es gibt allerdings ein paar wenige Ausnahmen (wie z.B. "Resident Evil 4"). Dies gilt natürlich auch für den Rest von Europa bzw. jedem anderen Land.
Wenn ihr nahe der Grenze wohnt, könntet ihr also einfach herüber fahren, euch euer Spiel kaufen (gemäß dem Fall es ist hier indiziert/beschlagnahmt) und wieder zurück kommen. Wenn ihr volljährig seid, kann euch in diesem Falle selbst der Zoll nichts anhaben.
Bitte hier um Meinungen bzw. Ergänzungen.
Kann ja gut sein das immer noch was fehlt.