Page 1 of 1

Unterschied zwischen "Indiziert" und "Beschlagnahmt"

Posted: Friday, 25. November 2005, 18:07
by Jim
Da sowas noch fehlte dachte ich ich schreibsels mal eben ;)
Aritkel zum Thema „Indiziert“ und „Beschlaghnahmt“
von Jim

Es ist ein Begriff den man als Spieler früher oder später hört. Früher hören ihn auf jeden Fall jene, die vor allem Action-Spiele wie „Grand Theft Auto“ oder Shooter wie „Unreal“ Tournament“ bevorzugt spielen.

Doch, was bedeuten diese Begriffe eigentlich?
Nun, jedes Spiel bekommt eine Altersfreigabe. Man findet sie in aller Regel auf der Packung und auf den Spieldiscs. Es gibt folgende Kategorien in Deutschland:
- Keine Altersbeschränkung (ab 0 Jahre)
- Freigegeben ab 6 Jahren
- Freigegeben ab 12 Jahren
- Freigegeben ab 16 Jahren
- Keine Jugendfreigabe

„Keine Jugendfreigabe“ ist mit der alten „ab 18“ Freigabe gleich zu setzen. Im Rahmen der neuen Jugendschutzgesetze wurde diese Kennzeichnung umbenannt.

Nun, dies sind die Freigaben die es bei uns in Deutschland gibt, welche von der USK verteilt werden. Diese Angaben sind rechtlich nicht bindend, dass heißt ein Vater darf seinem Kind auch ein Spiel kaufen und zugänglich machen, für das es eigentlich noch zu jung wäre. Dennoch verkaufen in aller Regel Händler keine Spiele an Personen, die unter der USK Freigabe liegen.

Nun gibt es aber praktisch noch zwei Stufen die über der USK 18 liegen – wenn man es so ausdrücken will. Die niedrigere der beiden Stufen ist die Indizierung, welcher wir uns auch zuerst zuwenden:
Eine Indizierung bedeutet folgendes:
- das Spiel darf Minderjährigen nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden. Das heißt es darf auch nicht mehr in einem Laden in den Regalen liegen oder gar zum Anspielen in einer aufgestellten Konsole liegen. Der Händler darf das Spiel also praktisch nur „unter der Ladentheke“ (wie man so schön sagt) haben, aber dort auch so, dass man es nicht sehen kann.
- das Spiel darf nicht mehr beworben werden. Das hat zur Folge das man weder im Fernsehen noch sonst wo einen Werbespot für das Spiel ausstrahlen darf. Auch Anzeigen in Zeitungen oder Werbeprospekten, sowie Plakate in Läden gehören dazu. Eine Ausnahme bieten Räumlichkeiten zu denen ausschließlich Erwachsene Zutritt haben, allerdings darf dort auch bloß „normal“ geworben werden, und nicht mit der Indizierung.
- der Händler darf dem Kunden das indizierte Spiel nicht mehr anbieten. Das heißt er darf ihn auch nicht darauf hinweisen das er es zum Verkauf hat, außer der Kunde fragt danach. Außerdem ist der Händler rechtlich dazu verpflichtet den Abnehmer über die Indizierung zu informieren.
- Titel die Inhaltsgleich sind, sind automatisch auch indiziert. Dies gilt auch für geschnittene Versionen. Damit diese nicht indiziert werden müssen sie zu einer Extra Prüfung vorgelegt werden, um eine andere Freigabe zu bekommen.

Kurzum ist eine Indizierung nicht viel mehr, als ein strengeres „ab 18“. Jeder Erwachsene darf indizierte Spiele besitzen und kann sie auch noch ganz legal innerhalb von Deutschland erwerben.
Allerdings führen nur wenige normale Geschäfte indizierte Videospiele, da die Nachfrage in einem solchen Falle rapid fällt. Man kann jedoch indizierte Spiele auch über hiesige Importhändler beziehen.

Eine Indizierung erfolgt in aller Regel aufgrund von exzessiver und/oder detaillierter Darstellung von Gewalt, Verherrlichung der Naziideologie, dem Propagieren von Kriminalität bzw. wenn dem Ziel des Spiels mangelnde Ethik vorzuwerfen ist (wie zum Beispiel in der Spielreihe „Grand Theft Auto“) oder auch wenn Selbstjustiz gutgeheißen wird.


Eine Beschlagnahme hingegen kommt einem Verbot gleich. Diese Titel dürfen in Deutschland gar nicht mehr angeboten werden, nicht mal in Räumlichkeiten zu denen ausschließlich Erwachsene Zutritt haben.
Dennoch darf man sie für, wenn auch ausschließlich für den privaten Gebrauch, besitzen! Auch erlaubt ist es, einen indizierten oder beschlagnahmten Titel im Ausland zu kaufen und ihn einzuführen.
Problematisch kann die Sache werden, wenn man sich ein beschlagnahmtes Spiel über einen Versandhandel bestellt. Wenn man Pech hat kann es sein, dass das Spiel vom Zoll abgefangen wird (selten, aber es kann vorkommen) oder das ihr selbst beim Zoll erscheinen und das Paket in Empfang nehmen müsst. So oder so, der Zoll wird am Ende wissen was drin ist und wenn sie herausfinden das es sich um einen beschlagnahmten Titel handelt, wird das Spiel eingezogen. Die Kosten hierfür trägt in aller Regel der Käufer, also ihr selbst.

Dennoch gilt eine Indizierung/Beschlagnahme nur für Deutschland! Die Menschen in Österreich oder der Schweiz, also dem deutschsprachigen Ausland, können diese Spiele ganz legal im Laden erwerben – egal wie sie bei uns freigegeben sind. Oft haben sie auch andere Freigabesiegel und tragen nicht das Siegel der USK - es gibt allerdings ein paar wenige Ausnahmen (wie z.B. "Resident Evil 4"). Dies gilt natürlich auch für den Rest von Europa bzw. jedem anderen Land.
Wenn ihr nahe der Grenze wohnt, könntet ihr also einfach herüber fahren, euch euer Spiel kaufen (gemäß dem Fall es ist hier indiziert/beschlagnahmt) und wieder zurück kommen. Wenn ihr volljährig seid, kann euch in diesem Falle selbst der Zoll nichts anhaben.

Bitte hier um Meinungen bzw. Ergänzungen. ;)
Kann ja gut sein das immer noch was fehlt.

Posted: Monday, 28. November 2005, 15:28
by ramrod
Danke für die schöne Übersicht. Jetzt ist das mir endlich wirklich in allen Details klar. 8)

Posted: Monday, 28. November 2005, 21:45
by Jim
Endlich sagt auch mal einer was dazu ;)

Posted: Wednesday, 30. November 2005, 10:26
by danielpeitz
Schließe mich hier ramrod an, gut und verständlich gemachte Übersicht!

Posted: Tuesday, 6. December 2005, 14:08
by Sven
habe erlaubt, den Titel des Themas umzunennen und es zumindest für ein paar Tage "sticky" zu setzen - schöne Arbeit! :)

Posted: Tuesday, 6. December 2005, 16:21
by Jim
@cuja - ich danke ;)

Posted: Thursday, 8. December 2005, 01:22
by Motoko
Ja, sehr gut gemacht Jim!

Jetzt habe ich noch eine Frage:
Manche Online-Shops in Deutschland versenden ja indizierte Spiele.
Mit Kopie vom Perso und mit der Postoption "eigenhändig".
Ist das eigentlich gesetzlich vorgeschrieben und sind die Händler damit auf der sicheren Seite,
oder ist das noch so eine Grauzone? Indizierte Spiele dürfen ja nicht öffentlich beworben werden.
Bei manchen Shops gelangt man nur in den 18er Bereich durch die Eingabe der Perso-Nummer,
bei anderen wiederum braucht man das nicht. Gibt es keine einheitliche Regelung?

Posted: Thursday, 8. December 2005, 09:18
by Jim
Also meines Wissens nach ist die Altersüberprüfung über die Summe des Personalausweises nicht rechtlich zulässig, sprich, wenn du vor Gericht kommst und du sagst "Ich hatte doch so ein Verfahren" sagt der Gericht ganz kurz "Gilt nicht". Aus dem einfachen Grund das man die Nummer sehr einfach fälschen kann.
Ob ein Perso Scan darunter fällt weiß ich nicht (werde mich aber erkundigen). Aber ich denke auch das kann man nicht als rechtskräftig sehen, da auch da die Fälschungsmöglichkeiten sehr leicht sind (siehe Link unten. Das ist die Nummer meines Persos in der ich mich einfach mal ein paar Jahre älter gemacht habe ;) ). Da ich kaum glaube das jeder Shopbesitzer das Ding mitm Photoshop auseinander nehmen wird, denke ich das auch das nicht vor dem Gesetz gelten wird.

Das einzig sichere Verfahren ist soweit ich weiß das Postident verfahren, wo halt die Identät von der Post fest gestellt wird (oder irgendwie so... ich weiß es nicht mehr genau, kostet aber auf jeden Fall was und da ein Shop bloß das als Altersnachweis akzeptiert hat, bin ich gleich wieder weg ).
Allerdings gilt natürlich auch bei anderen Länderen andere Rechtslagen. Wenn ein Spiel z.B. in den UK ab 15 ist, obwohl es hier indiziert ist, dann kann es DORT natürlich auch ein 15jähriger bestellen ;)

Wie gesagt, ich werde mich noch mal erkundigen aber die Antwort meines Hobby-Juristen (wenn mans so nennen kann *g*) dauert für gewöhnlich etwas, werde aber an der Sache dran bleiben.

Und hier noch mal der Link zur gefakten Perso Nummer.
http://img218.imageshack.us/img218/4381 ... mer1ft.jpg

Posted: Tuesday, 13. December 2005, 16:53
by Jim
Also der Jurist konnte dazu auch nix sagen da er nicht genau Bescheid wusste. Ich denke ich werde die Tage noch mal ne Mail an die BPjM losschicken, dass würde ja auch in den Bereich des Jugendschutzes fallen, also sollten unsere Nationalpfeifen da Bescheid wissen :) ;)

Posted: Tuesday, 13. December 2005, 20:50
by Motoko
Na, jetzt bloß keine schlafenden Hunde wecken!

Posted: Wednesday, 14. December 2005, 00:16
by Jim
Na, jetzt bloß keine schlafenden Hunde wecken!
Dazu fiele mir spontan ein: :blueeye:

Posted: Sunday, 15. January 2006, 20:20
by KT
Shit, hab das hier ganz vergessen, sorry, Jim.

Ich überleg grad, wo man das jetzt eigentlich genau in die OGDB klatschen könnte? Irgendjemand eine Idee?

Posted: Sunday, 15. January 2006, 22:49
by Jim
Macht nix ;) *g* Hab mich aber schon gewundert.

Als ich denke das es bei den "Fragen & Antworten" am ehesten noch passen würde, aber sonst gibt es denke ich nix wo das auch nur Ansatzweise reinpassen könnte :?:

Posted: Sunday, 15. January 2006, 22:56
by KT
Grundsätzlich würde ich sowieso einen Punkt extra für Artikel, die nichts mit einem bestimmten Spiel zu tun haben, bevorzugen.

Ich stelle mir da z.B. eine Art Vorstellung der einzelnen Alterseinstufungsbehörden inkl. Ratings etc. vor oder auch einen Artikel über Transkription-Regel in der OGDB vor (Japanisch, Russisch, usw.).

Wahrscheinlich werde ich mal einen extra Menü-Punkt dafür basteln.

Posted: Monday, 16. January 2006, 23:36
by Jim
Oh, und ich hatte es schon mal an anderer Stelle angebracht (da kam aber keine Antwort drauf), aber ich wäre immer noch dafür das man ein anderes zeichen für "beschlagnahmt" verwendet als für "indiziert"... :?:
Nur mal so als Vorschlag, wenn wir schon beim Thema sind ;)

Posted: Monday, 16. January 2006, 23:57
by KT
Jim wrote:Oh, und ich hatte es schon mal an anderer Stelle angebracht (da kam aber keine Antwort drauf), aber ich wäre immer noch dafür das man ein anderes zeichen für "beschlagnahmt" verwendet als für "indiziert"... :?:
Nur mal so als Vorschlag, wenn wir schon beim Thema sind ;)
Das ist vermerkt. Ich komm nur nicht dazu, da was zu machen. Im Februar dann.

Posted: Sunday, 7. May 2006, 00:02
by SAL
Das mit den unterschiedlichen Zeichen ist ne klasse Idee.

Man könnte die bisherigen § ja lassen und nur ein I oder B dranhängen.
(§B oder §I)
Oder einfach nur die Buchstaben...

Das § Symbol weiterhin in black und die Buchstaben in rot.
Man kann die Buchstaben ja auch wie in Half Life² dranknallen. (§²)

Ach irgendwas wird euch da schon einfallen.

Posted: Tuesday, 4. July 2006, 09:43
by Jim
Ich weiß, ist schon alles etwas her, aber ich war einfach mal so frei:
http://img154.imageshack.us/img154/2475 ... hme6tr.jpg

;)

Vielleicht kommts ja mal zum Einsatz.

Posted: Tuesday, 4. July 2006, 11:06
by Nerf
Gute Idee eigentlich!

Posted: Tuesday, 4. July 2006, 11:24
by SAL
Ja das is doch schonmal 'n Anfang.
Dann macht man noch ne kleine Legende,
welches Symbol was bedeutet (für die neuen User der ogdb)

§ = indiziert
§ (rot) = bäschlagnahmt

Dann kann man sich das 'NERFige' (:D) eintragen/Aktualisieren sparen,
man könnte da ja noch sowas integrieren wie ein Datums*irgendwas*
damit man mal sieht/lesen kann wann unsere 'Freunde'
das Game weggeraucht ham. ......

Sowas wie zb. wenn man mit dem Cursor über das Symbol
fährt kommt dann "beschl. seit 14.7.99,
oder man klickt das § an und es öffnet sich'n kleines Fenster mit den Daten.

Jetzt müsste sich nurmal KaTie dazu äussern
denn immerhin muss er dem ja 1: zustimmen
und 2: es ist seine Arbeit *hehe*

Posted: Tuesday, 4. July 2006, 11:30
by Jim
@SAL - die Idee mit dem Datum ist nicht mal so schlecht. Die Frage stellt sich nun ob das pauschal geht. Also das man bei ner Version n Datum eintragen kann und dann so etwas erscheint. Ich weiß das man so ein "Feld" auf jeden Fall für die Grafik machen kann, aber ich kenne es nur so das man das für jede Grafik einzeln machen muss. Ich denke zwar als Nichtprogrammierer das es da sicherlich irgendwie ne Möglichkeit für oben genannte Pauschaleinträge gibt, aber ich fände es eventuell nicht verkehrt das man das bei den Artikeln einordnet.

Aber stimmt, da muss sich Kathie nun mal zu äußern :D
(ich glaube damit hast du ihm nen neuen Spitznamen beschert :lol: )

Posted: Tuesday, 4. July 2006, 12:17
by SAL
Ach der arme KT,
was er sich hier alles an'hören' (anlesen klingt irgendwie doof) muss. :D

Ich fands eben nur passend aus KT :arrow: Katie :arrow: KaTie
zumachen .... so wie man es eben ausspricht im englischen. :D
Is ja nur Spaß, naja ok manche Chefs verstehen keinen Spaß,
jetzt weis ich auch warum ich keinen Rang höher steige/steigen werde
inna ogdb ..... :( :cry: :( ......

Ok,back2topic Mädels ...

Wenn man mal so indexgames durchguckt,
sieht man ja immer das jemand eingetragen hat
das es weg ist und wann es i- oder -b wurde.
Ansich ja ok, jedoch könntem an es ja
gleich schon ans Symbol dranhängen.
Vereinen/kombinieren ....

Oder noch komplizierter:
man macht gleich ne UnterkateGORY
aller indizierten/b. Spiele.
so wie die 'Konkurrenz' es hat.

http://www.mobygames.com/game_group/she ... upId,4362/

Posted: Tuesday, 4. July 2006, 12:57
by KT
-SAL- wrote: Ich fands eben nur passend aus KT :arrow: Katie :arrow: KaTie
zumachen .... so wie man es eben ausspricht im englischen. :D
Dann wäre es aber eher "Kehj-Tie". :)
Oder noch komplizierter:
man macht gleich ne UnterkateGORY
aller indizierten/b. Spiele.
so wie die 'Konkurrenz' es hat.

http://www.mobygames.com/game_group/she ... upId,4362/
Das ist eher schwierig bei uns. Deshalb kann man auch nicht gezielt danach suchen. Die "Konkurrenz" ist ja in Gottes Eigenenem Land angesiedelt.

Das technisch zu bewerkstelligen ist ein Klacks, hatten wir im Prinzip schon mal drin.

Posted: Tuesday, 4. July 2006, 13:36
by SAL
Ok KT,
dann las uns erstmal das mit den I/B Symbolen machen.

Posted: Tuesday, 4. July 2006, 16:10
by DooMinator
wegen des Datums, dass würde ich wie bisher handeln. Einfach bei der Beschreibung, wenn bekannt, den Verweis machen, indiziert seit 26.06.2006 und fertig ist.

Re: Unterschied zwischen "Indiziert" und "Beschla

Posted: Saturday, 22. March 2008, 06:05
by Vicarocha
Titel die Inhaltsgleich sind, sind automatisch auch indiziert. Dies gilt auch für geschnittene Versionen. Damit diese nicht indiziert werden müssen sie zu einer Extra Prüfung vorgelegt werden, um eine andere Freigabe zu bekommen.
Stimmt nicht ganz, bzw. vereinfacht den Sachverhalt zu sehr.
Zu den Problemen der Inhaltsgleichheit habe ich mich gerade hier ausgekotzt:
http://www.blood-is-red.de/forum/viewto ... 535#p79535

Vielleicht besser:
Titel die inhaltlich identisch sind, sind automatisch auch indiziert. Dies gilt theoretisch auch für nur inhaltsgleiche oder u.U. gar für geschnittene Versionen.

Re: Unterschied zwischen "Indiziert" und "Beschla

Posted: Thursday, 1. May 2008, 16:50
by sentropie
Das Ursprungspost hat ja schon ein gewisses Alter, dennoch wurde hier noch nichts weiter dazu gesagt, daher tue ich es mal:
1. Nicht jedes Spiel erhält eine Einstufung der USK. Falls diese ein Kennzeichen verleiht, ist das Spiel jedoch im Allgemeinen vor einer Indizierung geschützt. (Das heißt im Umkehrschluss, dass eine Kennzeichen-Verweigerung einer Indizierung gleichkommt.)

2. Die Alters"empfehlungen" sind sehr wohl gesetzlich verbindlich.

Mag gut sein, dass das schon längst bekannt ist, aber wie gesagt, wurde noch nicht angemerkt. :)

Wer das hier oben liest hat zu viele Langeweile

Posted: Thursday, 1. May 2008, 16:56
by SAL
sentropie wrote:Das Ursprungspost hat ja schon ein gewisses Alter, dennoch wurde hier noch nichts weiter dazu gesagt, daher tue ich es mal:
1. Nicht jedes Spiel erhält eine Einstufung der USK. Falls diese ein Kennzeichen verleiht, ist das Spiel jedoch im Allgemeinen vor einer Indizierung geschützt. (Das heißt im Umkehrschluss, dass eine Kennzeichen-Verweigerung einer Indizierung gleichkommt.)
Das Wort "verleihen" will da nicht so recht reinpassen.
Das Recht was der Spielefirma gegeben wird ihr Spielecover mit der USK Freigabe zu verschandeln/beschmutzen
ist kein Preis der verliehen wird.

Re: Unterschied zwischen "Indiziert" und "Beschla

Posted: Thursday, 1. May 2008, 17:20
by sentropie
Extra für dich: "[...]Falls diese ein Kennzeichen vergibt [!] (eine Freigabe erteilt)..."