UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Ich habe selber mal neue USK-Kennzeichnungen entworfen. Ich glaube, ihr werdet mir beipflichten, daß sie nicht nur schöner sind als die jetzt präsentierten, sondern auch 1) eine enorme Signalwirkung sogar auf Personen mit Lese- oder Sehschwächen haben und 2) der Jugendschutz durch die Einführung eines Maskottchens bei den Bürgern sicher auf mehr Akzeptanz stoßen wird.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
PaulBearer wrote:Ich habe selber mal neue USK-Kennzeichnungen entworfen. Ich glaube, ihr werdet mir beipflichten, daß sie nicht nur schöner sind als die jetzt präsentierten, sondern auch 1) eine enorme Signalwirkung sogar auf Personen mit Lese- oder Sehschwächen haben und 2) der Jugendschutz durch die Einführung eines Maskottchens bei den Bürgern sicher auf mehr Akzeptanz stoßen wird.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Gibts die auch mit Pfeiffer und Co.?PaulBearer wrote:Ich habe selber mal neue USK-Kennzeichnungen entworfen. Ich glaube, ihr werdet mir beipflichten, daß sie nicht nur schöner sind als die jetzt präsentierten, sondern auch 1) eine enorme Signalwirkung sogar auf Personen mit Lese- oder Sehschwächen haben und 2) der Jugendschutz durch die Einführung eines Maskottchens bei den Bürgern sicher auf mehr Akzeptanz stoßen wird.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Ja, genau - für die 18er Spiele müsste ein roter Pfeiffer auf dem Logo sein, der dem Käufer die Handfläche entgegenstreckt, als wollte er "Stopp!" sagen...JasonVoorhees wrote:Gibts die auch mit Pfeiffer und Co.?PaulBearer wrote:Ich habe selber mal neue USK-Kennzeichnungen entworfen. Ich glaube, ihr werdet mir beipflichten, daß sie nicht nur schöner sind als die jetzt präsentierten, sondern auch 1) eine enorme Signalwirkung sogar auf Personen mit Lese- oder Sehschwächen haben und 2) der Jugendschutz durch die Einführung eines Maskottchens bei den Bürgern sicher auf mehr Akzeptanz stoßen wird.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Na ja, aber irgendwer soll die Spiele ja auch kaufen...LiquidSnakE wrote:Ja, genau - für die 18er Spiele müsste ein roter Pfeiffer auf dem Logo sein, der dem Käufer die Handfläche entgegenstreckt, als wollte er "Stopp!" sagen...
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Für 30 Tacken hätte ich das Teil gerne. Sonst kommt das ja überall eher 50, was eindeutig zu teuer ist.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
SO, habe mir das Teil mal gegönnt. Bislang bin ich zufrieden damit, allerdings schluckt das Teil 3 AAA-Batterien und das Display ist relativ klein.
Die bei GIGA TV haben behauptet, Shadow Dancer sei "nicht inhaltsgleich", aber was hätte man zensieren/ändern können?
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Hmmm... wenn man denn dann auch alte MD-Module einstecken könnte... :-/
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Könntest du mir so ein Ding besorgen?JasonVoorhees wrote:SO, habe mir das Teil mal gegönnt. Bislang bin ich zufrieden damit, allerdings schluckt das Teil 3 AAA-Batterien und das Display ist relativ klein.
Schwer zu sagen. Golden Axe ist ja für den MD auch nie indiziert worden, und die PC und Amigafassungen wurden indiziert.JasonVoorhees wrote:Die bei GIGA TV haben behauptet, Shadow Dancer sei "nicht inhaltsgleich", aber was hätte man zensieren/ändern können?
Dazu bräuchtest du einen SEGA Nomad. Der kam aber leider in Europa nie auf den Markt.Vicarocha wrote:Hmmm... wenn man denn dann auch alte MD-Module einstecken könnte... :-/
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
http://www.pcgames.de/aid,670158/USK-Ke ... tzen/News/" onclick="window.open(this.href);return false;
Oh shit, sie tun's tatsächlich. Nun gut, designtechnisch kann es nicht mehr viel schlimmer werden, als es momentan ist. Scheinbar ist die Message, dass der Paragraph im JuSchG, gemäß dem die USK ein Spiel freigibt, kein Schwein interessiert, mittlerweile selbst bei deutschen Bürokraten angekommen.
Oh shit, sie tun's tatsächlich. Nun gut, designtechnisch kann es nicht mehr viel schlimmer werden, als es momentan ist. Scheinbar ist die Message, dass der Paragraph im JuSchG, gemäß dem die USK ein Spiel freigibt, kein Schwein interessiert, mittlerweile selbst bei deutschen Bürokraten angekommen.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Auch wenn die noch 20 andere Designs "entwerfen" es wird imemr scheisse aussehen und nie die gewünschte Wirkung haben.
Das kann ich mit Picture it sogar besser und "stylischer" zumindest in der Hinsicht das man interessiert hinguckt,
und nicht vor Ekel oder Lachkrampf aufm Boden windet.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
http://www.youtube.com/watch?v=gGSaKJZhk0o
...
Vor allem die Formulierungen sind grandios (von dem lustlosen Ton der Sprecherin, bei der man deutlich merkt, dass sie nur von einem Zettel abliest, gänzlich abgesehen):
"Mein Schwager Jens, der meist Ego-Shooter zockt, die keine Jugendfreigabe haben, dürfen erst ab 18 Jahren verkauft werden" - ich glaub' auch...
Die Beschreibung der Inhalte von Spielen mit 'Keine Jugendfreigabe' hätte man aber auch abkürzen können: "Diese Spiele sind trotzdem bedenkenlos für Kinder und Jugendliche geeignet, da sie maximal Inhalte, von denen - laut USK - eine leichte Jugendgefährdung ausgeht, enthalten dürfen und außerdem eh zumeist auf 16+-Niveau herunterzensiert wurden", aber das wäre zu ehrlich...
...
Vor allem die Formulierungen sind grandios (von dem lustlosen Ton der Sprecherin, bei der man deutlich merkt, dass sie nur von einem Zettel abliest, gänzlich abgesehen):
"Mein Schwager Jens, der meist Ego-Shooter zockt, die keine Jugendfreigabe haben, dürfen erst ab 18 Jahren verkauft werden" - ich glaub' auch...
Die Beschreibung der Inhalte von Spielen mit 'Keine Jugendfreigabe' hätte man aber auch abkürzen können: "Diese Spiele sind trotzdem bedenkenlos für Kinder und Jugendliche geeignet, da sie maximal Inhalte, von denen - laut USK - eine leichte Jugendgefährdung ausgeht, enthalten dürfen und außerdem eh zumeist auf 16+-Niveau herunterzensiert wurden", aber das wäre zu ehrlich...
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
"USK? Ich wuerde schaetzen, dass es eine Terroreinheit ist..." Nah dranLiquidSnakE wrote:http://www.youtube.com/watch?v=gGSaKJZhk0o
...
Vor allem die Formulierungen sind grandios (von dem lustlosen Ton der Sprecherin, bei der man deutlich merkt, dass sie nur von einem Zettel abliest, gänzlich abgesehen):
"Mein Schwager Jens, der meist Ego-Shooter zockt, die keine Jugendfreigabe haben, dürfen erst ab 18 Jahren verkauft werden" - ich glaub' auch...
Die Beschreibung der Inhalte von Spielen mit 'Keine Jugendfreigabe' hätte man aber auch abkürzen können: "Diese Spiele sind trotzdem bedenkenlos für Kinder und Jugendliche geeignet, da sie maximal Inhalte, von denen - laut USK - eine leichte Jugendgefährdung ausgeht, enthalten dürfen und außerdem eh zumeist auf 16+-Niveau herunterzensiert wurden", aber das wäre zu ehrlich...
Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Sehr nah dran, tatsächlich ... http://de.wikipedia.org/wiki/U%C3%87Kzombie-flesheater wrote:"USK? Ich wuerde schaetzen, dass es eine Terroreinheit ist..." Nah dran
Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Sogar sehr treffend:cybdmn wrote:Sehr nah dran, tatsächlich ... http://de.wikipedia.org/wiki/U%C3%87Kzombie-flesheater wrote:"USK? Ich wuerde schaetzen, dass es eine Terroreinheit ist..." Nah dran
Unterstützungskommando Bayern
Das Video ist so beschissen
edit by DooMinator:
Ich hab mal den Link gefixt... Warum auch immer war da immer die letzte Klammer außerhalb des Links...
Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
PEGI für ganz Europa:
Bitte lasst es wahr werden
Quelle: Gamezone.deWie die Kollegen von "videogaming247" berichten, hat Tonie Manders, ein Abgeordneter des Europäischen Komitees, eine Empfehlung an den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) gegeben, welches vorschlägt das PEGI-Wertungssystem in Europa für allgemein gültig zu erklären.
Der erste Entwurf dieses Empfehlungsschreibens erkennt ebenfalls an, dass Videospiele einen wertvollen pädagogischen Wert haben und diese nicht nur "Killerspiele" zu bieten haben. Die Debatte um die sogenannten "Killerspiele" zog über die Jahre hinweg weite Kreise in der Branche und Politik und ist bis heuet nicht verebbt.
Wie Michael Rawlinson von der ELSPA in einem Interview mit "videogaming247" bestätigte, hat sich Tonie Manders diverse, gängige, Wertungssysteme für Videospiele angesehen und ist zu dem Schluss gekommen, dass PEGI die richtige Wahl für eine einheitliche Bewertung der Spiele auf dem Europäischen Kontinent darstellt. Sowohl On- als auch Offline.
Sollte der Entwurf welcher dem Ausschuss vorliegt verabschiedet werden könnte dies womöglich auch bedeuten, dass die USK in Deutschland endgültig dem PEGI-System weichen muss.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Niemals. Jugendschutz ist Ländersache. Wenn Deutschland nicht zustimmt, gibt's einfach eine Ausnahmeregelung. Ich fänd's aber gut, würde Österreich PEGI endlich vollständig adaptieren - also auch in Salzburg und Kärnten...
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Hm, die EU kann da sehr wohl eine Regelung treffen, EU-Recht kommt z.B. in Österreich gleich nach dem Grundsätzen der Verfassung... ist also SEHR mächtig. Ist allerdings sicher ein Politikum das Thema.LiquidSnakE wrote:Niemals. Jugendschutz ist Ländersache. Wenn Deutschland nicht zustimmt, gibt's einfach eine Ausnahmeregelung. Ich fänd's aber gut, würde Österreich PEGI endlich vollständig adaptieren - also auch in Salzburg und Kärnten...
Und ich bin mir sicher das, früher oder später, die Regelung in Wien auf ganz Österreich ausgedehnt wird.
mfg
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Da die Leute der USK und der FSK ja eh dieselben sind passt das hier auch ganz gut.
http://www.123recht.net/article.asp?a=25174&ccheck=1
"Das europäische Recht überlasse hier ausdrücklich den einzelnen Ländern die Hoheit, damit diese auf die jeweilige Kultur Rücksicht nehmen können"
Zensur ist Kultur?
Ich dachte das war mal vor 65 Jahren in Mode?
"Der EG-Vertrag belasse den EU-Staaten daher die Möglichkeit, die Altersgrenzen "je nach ihren kulturellen, religiösen, moralischen und historischen Empfindlichkeiten" selbst festzusetzen."
1: Was hat Religion mit Filmen und Spielen zutun?
2: Also je nach der Geschichte eines Landes dürfen da Altersfreigaben gewählt werden?
(Dann müsste Italien ja auch unsere Freigaben haben)
"Folgt dem der EuGH, bleibe der Versandhandel mit nicht freigegebenen Filmen in Deutschland verboten."
Und hier für Vic:
http://lexetius.com/2008,217
http://www.123recht.net/article.asp?a=25174&ccheck=1
"Das europäische Recht überlasse hier ausdrücklich den einzelnen Ländern die Hoheit, damit diese auf die jeweilige Kultur Rücksicht nehmen können"
Zensur ist Kultur?
Ich dachte das war mal vor 65 Jahren in Mode?
"Der EG-Vertrag belasse den EU-Staaten daher die Möglichkeit, die Altersgrenzen "je nach ihren kulturellen, religiösen, moralischen und historischen Empfindlichkeiten" selbst festzusetzen."
1: Was hat Religion mit Filmen und Spielen zutun?
2: Also je nach der Geschichte eines Landes dürfen da Altersfreigaben gewählt werden?
(Dann müsste Italien ja auch unsere Freigaben haben)
"Folgt dem der EuGH, bleibe der Versandhandel mit nicht freigegebenen Filmen in Deutschland verboten."
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Ist nichts neues (wie die Daten erkennen lassen), dass haben wir hier (d.h.: ich ^^) afair auch damals kurz diskutiert.
Habe den entsprechenden Fall jedenfalls damals aktiv mitverfolgt.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Heute gibt es eine Pressekonferenz der USK,
es wird über die Neugestaltung der Altersfreigaben informiert.
Quelle
es wird über die Neugestaltung der Altersfreigaben informiert.
Quelle
Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Da sind sie: http://www.gamepro.de/news/branchen/neu ... etten.html
Wie originell FSK lässt grüßen.
Wie originell FSK lässt grüßen.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Bleibt nur zu hoffen, dass man auch hier, wie bei den DVDs und Blu Rays, an Wendecover denkt.Kirk wrote:Da sind sie: http://www.gamepro.de/news/branchen/neu ... etten.html
Wie originell FSK lässt grüßen.
Ansonsten waere es egal, ob die Huellen ggfs. so ausgesehen haetten:
http://occulator.oc.funpic.de/upload/Crysis_2010.jpg
Da KANN man ja fast nur noch importieren
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Das Witzigste an den neuen Covern ist und bleibt aber die 'ab 18'. Ist es euch auch aufgefallen? Auf dem neuen 18er Logo fehlt das Wort 'freigegeben', damit explizit klar wird, dass dieses Spiel böse ist und eigentlich auf den Index gehört (auch, wenn es in Rest-Europa unzensiert ab 12 Jahren freigegeben wurde) ...
Zumindest wurde meine jahrelange Forderung (genauer: seit 2003) nach gut sichtbaren Zahlen umgesetzt...
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
die neuen logos verunstalten die cover noch mehr, da ja die ursprüngliche raute auf ein quadrat erweitert wurde (die erweiterte fläche ist nun halbdurchsichtig)....
toll gemacht...
und auf wendecover braucht man in der spieleindustrie nicht zu hoffen.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Die [die per Gesetz diktierte (mindest-)]Größe der Logos ist unverändert [d.h.: 1200 mm² (3,46 cm x 3,46 cm)], aber die Raute wird wie ein Quadrat positioniert - ergo sind Größe und Form (bzw. Positionierung) der neuen Logos exakt wie bei den neuen FSK-Logos: Im Zentrum der transparenten FSK-Logos ist ein intransparenter Zirkel mit der Altersklassifikation, beim USK-Logo ist der FSK-Zirkel eine USK-Raute [mit (offenbar) der gleichen Innenfläche wie der FSK-Zirkel].esn wrote:die neuen logos verunstalten die cover noch mehr, da ja die ursprüngliche raute auf ein quadrat erweitert wurde (die erweiterte fläche ist nun halbdurchsichtig)....
Das USK-Logo wurde nicht "auf ein quadrat erweitert"; de facto ist ein Teil der Fläche der originären USK-Raute bei den neuen USK-Logos transparent, d.h.: Man sieht bei den neuen USK-Logos mehr vom cover, als vorher.
Hässlich, unnötig und eine Beleidigung für das artwork und natürlich die Spieler bleibt das ganze natürlich trotzdem...
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Hab mal ne Frage, vorzugsweise an Vic oder sonstwem, der sich mit dem BGB ein wenig auskennt:
Es gibt doch einen sogenannten "Taschengeldparagraphen", nachdem Kinder bis zu einem bestimmten Alter gar nicht bzw. nur eingeschränkt geschäftsfähig gelten. Wisst ihr zufällig, welche Altersgrenzen und welche Geldbeträge da als Richtlinie herangezogen werden?
Ist mir neulich aufgefallen, als ich mir darüber Gedanken gemacht habe, welchen Sinn es macht, eine FSK 6 bzw. FSK 12 als verbindliche Altersfreigabe beim Kauf zu definieren?
Es gibt doch einen sogenannten "Taschengeldparagraphen", nachdem Kinder bis zu einem bestimmten Alter gar nicht bzw. nur eingeschränkt geschäftsfähig gelten. Wisst ihr zufällig, welche Altersgrenzen und welche Geldbeträge da als Richtlinie herangezogen werden?
Ist mir neulich aufgefallen, als ich mir darüber Gedanken gemacht habe, welchen Sinn es macht, eine FSK 6 bzw. FSK 12 als verbindliche Altersfreigabe beim Kauf zu definieren?
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Der Sinn ist offensichtlich: Die Logos richten sich in erster Linien nicht an die Kinder - denn die würden wohl alles kaufen -, sondern an die Eltern.cujamara wrote:[...]
Ist mir neulich aufgefallen, als ich mir darüber Gedanken gemacht habe, welchen Sinn es macht, eine FSK 6 bzw. FSK 12 als verbindliche Altersfreigabe beim Kauf zu definieren?
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Die Frage ist aber hier die, nach der Verbindlichkeit für den Handel. Der Handel darf die Spiele nur an die Altersgruppe verkaufen, die auf dem Logo steht. Dabei ist es dann relativ sinnlos, die Abgabe für 6 oder 12 jährige verbindlich zu machen, wenn diese nach dem BGB sowieso nicht, oder nur eingeschränkt Geschäftsfähig sind, der Handel also an diese Altersgruooen also sowieso nichts, bzw. nicht in jeder Preisklasse verkaufen darf. Davon abgesehen, dass Kinder in diesem Alter wohl kaum einen Ausweis besitzen, mit dem sie ihr Alter nachweisen können.LiquidSnakE wrote:Der Sinn ist offensichtlich: Die Logos richten sich in erster Linien nicht an die Kinder - denn die würden wohl alles kaufen -, sondern an die Eltern.
Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
das mit dem "nicht geschäftsfähig sein" bezieht sich doch nur auf sachen, die vertraglich mit einer unterschrift abgeschlossen werden und ich wüsste nicht, wo dies beim erwerb eines computerspiels nötig wäre...
Edit: mir fällt gerade ein, dass man bei pc-spiele bei der installation ja die lizenzvereinbarung, also die AGb akzeptieren und zustimmen muss und dass das weiter-klicken durchaus wie eine unterschrift zu behandeln ist...allerdings gibts das ja nicht bei konsolenspielen...
allerdings würde dieses geschäft dann nicht mit dem handel, der das spiel verkauft, abgeschlossen werden, sondern direkt mit dem publisher.
edit 2: ich denke, man muss zwischen verträgen unterscheiden, die mit einer unterschrift rechtsgültig werden und solche, die per bezahlung oder einem klick gemacht werden. und das "nicht geschäftsfähig sein" von kinder würde sich dann nur auf ersteres beziehen, aber nicht auf letzteres greifen können.
Edit: mir fällt gerade ein, dass man bei pc-spiele bei der installation ja die lizenzvereinbarung, also die AGb akzeptieren und zustimmen muss und dass das weiter-klicken durchaus wie eine unterschrift zu behandeln ist...allerdings gibts das ja nicht bei konsolenspielen...
allerdings würde dieses geschäft dann nicht mit dem handel, der das spiel verkauft, abgeschlossen werden, sondern direkt mit dem publisher.
edit 2: ich denke, man muss zwischen verträgen unterscheiden, die mit einer unterschrift rechtsgültig werden und solche, die per bezahlung oder einem klick gemacht werden. und das "nicht geschäftsfähig sein" von kinder würde sich dann nur auf ersteres beziehen, aber nicht auf letzteres greifen können.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Genau darum dreht sich ja cujas Frage. Wo ist die Grenze? Stichwort: Taschengeldparagraph.esn wrote:das mit dem "nicht geschäftsfähig sein" bezieht sich doch nur auf sachen, die vertraglich mit einer unterschrift abgeschlossen werden und ich wüsste nicht, wo dies beim erwerb eines computerspiels nötig wäre...
Kannst du gleich knicken, das hat in Deutschland keine Relevanz. Die AGBs müssten dem Kunden VOR dem Kauf vorgelegt werden, sonst haben sie keine Gültigkeit. Hier gelten allein die AGBs des Händlers, sofern er sie ausgehängt (bzw. auf der Webseite zu stehen) hat.esn wrote:Edit: mir fällt gerade ein, dass man bei pc-spiele bei der installation ja die lizenzvereinbarung, also die AGb akzeptieren und zustimmen muss und dass das weiter-klicken durchaus wie eine unterschrift zu behandeln ist...allerdings gibts das ja nicht bei konsolenspielen...
Das gibt es in Deutschland fast gar nicht, deshalb gilt das auch als Softwarekauf, und nicht als Lizensierung. Deshalb ist der Weiterverkauf von OEM Software auch gegen den Willen des Herstellers ausdrücklich erlaubt.esn wrote:allerdings würde dieses geschäft dann nicht mit dem handel, der das spiel verkauft, abgeschlossen werden, sondern direkt mit dem publisher.
Vergleiche: http://archiv.jura.uni-saarland.de/Ents ... 49-00.html
Ein anderer Fall ist direkt lizensierte Software, für die jedoch ein direkter Vertrag zwischen beiden Parteien nötig ist.
Ein Vertrag mit einem Klick bedeutet in Deutschland keinen gültigen Vertrag, erst recht nicht, wenn der Klick von einem Kind getätigt wird.esn wrote:edit 2: ich denke, man muss zwischen verträgen unterscheiden, die mit einer unterschrift rechtsgültig werden und solche, die per bezahlung oder einem klick gemacht werden. und das "nicht geschäftsfähig sein" von kinder würde sich dann nur auf ersteres beziehen, aber nicht auf letzteres greifen können.
Würfel hier bitte nicht US Recht und deutsches Recht durcheinander. Das passiert andernorts leider schon häufig genug, weswegen auch überall Dummschwätzer behaupten, Games, die man per Steam aktivieren muss, wären nur lizensiert. Das ist nicht so. Selbst bei direkt in Steam gekauften Spielen ist das fraglich.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Dass keine Unterschrift von nöten ist, tut hier nichts zur Sache. Beim Kauf in einem Laden wird ein Kaufvertrag nach §433 BGB geschlossen, der Taschengeldparagraph ist also indiziert.esn wrote:das mit dem "nicht geschäftsfähig sein" bezieht sich doch nur auf sachen, die vertraglich mit einer unterschrift abgeschlossen werden und ich wüsste nicht, wo dies beim erwerb eines computerspiels nötig wäre...
Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Ich habe zur Frage noch das hier gefunden: http://dejure.org/gesetze/BGB/106.html
Das heisst, dass die Freigabe ab 6 sowieso obsolet ist, da die beschränkte Geschäftsfähigkeit erst ab dem vollendeten 7 Lebensjahr beginnt und mit dem vollendeten 18. Lebensjahr endet. Davor kann auf keinen Fall ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande kommen. Bei der Freigabe ab 12 kommt es dann wohl auf den Wert an.
Soweit dort spezielle Fälle vorgebracht werden, heisst es von den Anwälten dort meist, dass die Verträge nur bedingt gültig sind, und spätestens bei Verweigerung der Eltern ungültig werden. Dass heisst, auch dass Freigaben ab 12 und 16 schon Relevanz haben, da grundsätzlich an diese Altersklassen Spiele verkauft werden dürfen, allerdings mit dem Risiko des Händlers, dieses Geschäft rückgängig machen zu müssen, wenn die Eltern dagegen Widersprch geltend machen. Soweit die Theorie, es mag noch Einschränkungen geben.
Das heisst, dass die Freigabe ab 6 sowieso obsolet ist, da die beschränkte Geschäftsfähigkeit erst ab dem vollendeten 7 Lebensjahr beginnt und mit dem vollendeten 18. Lebensjahr endet. Davor kann auf keinen Fall ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande kommen. Bei der Freigabe ab 12 kommt es dann wohl auf den Wert an.
Soweit dort spezielle Fälle vorgebracht werden, heisst es von den Anwälten dort meist, dass die Verträge nur bedingt gültig sind, und spätestens bei Verweigerung der Eltern ungültig werden. Dass heisst, auch dass Freigaben ab 12 und 16 schon Relevanz haben, da grundsätzlich an diese Altersklassen Spiele verkauft werden dürfen, allerdings mit dem Risiko des Händlers, dieses Geschäft rückgängig machen zu müssen, wenn die Eltern dagegen Widersprch geltend machen. Soweit die Theorie, es mag noch Einschränkungen geben.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Korrekt, Herr Dämon.
Hatte meinen BGB-Hefter rausgekramt und mir dazu die Notizen durchgelesen. De facto genau was du sagst. Lt. §104(1) ist man unter 7 Jahren so oder so geschäftsunfähig und kann keine wirksamen Kaufverträge abschließen. Ab 7 (bis 18) kommt es de fato zu einem Kauf unter Vorbehalt, da die Eltern jederzeit wiedersprechen können. Der Händler muss dann das Game zurücknehmen.
Freigaben ab 12 / 16 machen so gesehen schon Sinn, allein schon um den Eltern bei der Entscheidung zu helfen, ob sie dem Kauf des Kindes zustimmen (soweit zumindest die Theorie ), die ab 6 aber eher nicht...
Hatte meinen BGB-Hefter rausgekramt und mir dazu die Notizen durchgelesen. De facto genau was du sagst. Lt. §104(1) ist man unter 7 Jahren so oder so geschäftsunfähig und kann keine wirksamen Kaufverträge abschließen. Ab 7 (bis 18) kommt es de fato zu einem Kauf unter Vorbehalt, da die Eltern jederzeit wiedersprechen können. Der Händler muss dann das Game zurücknehmen.
Freigaben ab 12 / 16 machen so gesehen schon Sinn, allein schon um den Eltern bei der Entscheidung zu helfen, ob sie dem Kauf des Kindes zustimmen (soweit zumindest die Theorie ), die ab 6 aber eher nicht...
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Aber die Freigabe "ab 6" betrifft doch auch noch 7-11jährige?cybdmn wrote:Das heisst, dass die Freigabe ab 6 sowieso obsolet ist, da die beschränkte Geschäftsfähigkeit erst ab dem vollendeten 7 Lebensjahr beginnt und mit dem vollendeten 18. Lebensjahr endet. Davor kann auf keinen Fall ein rechtsgültiger Vertrag zu Stande kommen. Bei der Freigabe ab 12 kommt es dann wohl auf den Wert an.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Natürlich betrifft sie die auch, aber dann hätte man, um die rechtliche Seite konsistent zu machen statt USK ab 6 eben USK ab 7 einrichten sollen.
Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
problematisch dürfte aber dann bei geöffneter verpackung sein, dem händler beweisen zu können, dass das game dem minderjährigem verkauft wurde und nicht doch dem erwachsenen. wie soll man das machen? deshalb wird das in der praxis doch gar nicht gehen, oder? also wenn die verpackung geöffnet ist und der händler keine geöffneten spieleverpackungen umtauschen lässt.Hatte meinen BGB-Hefter rausgekramt und mir dazu die Notizen durchgelesen. De facto genau was du sagst. Lt. §104(1) ist man unter 7 Jahren so oder so geschäftsunfähig und kann keine wirksamen Kaufverträge abschließen. Ab 7 (bis 18) kommt es de fato zu einem Kauf unter Vorbehalt, da die Eltern jederzeit wiedersprechen können. Der Händler muss dann das Game zurücknehmen.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Glaub mir, wenn besorgte Eltern anrücken und sich beschweren, nimmt jeder Händler das Game zurück. Allein das Risiko, dass sich Eltern an höhere Instanzen wenden, treibt dem Handel genug Schweiß in den Nacken.esn wrote:problematisch dürfte aber dann bei geöffneter verpackung sein, dem händler beweisen zu können, dass das game dem minderjährigem verkauft wurde und nicht doch dem erwachsenen. wie soll man das machen? deshalb wird das in der praxis doch gar nicht gehen, oder? also wenn die verpackung geöffnet ist und der händler keine geöffneten spieleverpackungen umtauschen lässt.Hatte meinen BGB-Hefter rausgekramt und mir dazu die Notizen durchgelesen. De facto genau was du sagst. Lt. §104(1) ist man unter 7 Jahren so oder so geschäftsunfähig und kann keine wirksamen Kaufverträge abschließen. Ab 7 (bis 18) kommt es de fato zu einem Kauf unter Vorbehalt, da die Eltern jederzeit wiedersprechen können. Der Händler muss dann das Game zurücknehmen.
Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
neues zum thema vorzensur: diesmal operation flashpoint 2!
http://www.gamestar.de/news/pc/action/t ... int_2.html
als ob es bei dem vorgänger anders gewesen wäre
http://www.gamestar.de/news/pc/action/t ... int_2.html
Man habe aber während des gesamten Programmierungsprozesses immer auch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in der Bundesrepublik im Blick gehabt, da der Deutsche Markt einfach zu wichtig sei.
»Wir hatten all das im Hinterkopf, besonders als wir uns Deutschland angeschaut haben, denn PC-Shooter sind ein sehr großer Markt in Deutschland und wir wollten es nicht riskieren, dass Spiel nicht veröffentlichen zu können.«
»Wir waren, als das Spiel von den Prüfern zurück kam, positiv von der Tatsache überrascht, dass es niedriger eingestuft war, als wir es erwartet hatten. Wir rechneten mit einer Ab-18-Wertung, aber es wurde als Ab-15 (Anm.d.A.: In Dtd. Ab-16) freigegeben.«
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Nicht schon wieder. Wenn ich heute noch einmal das Wort Vorzensur lese, fang ich an schreiend im Kreis zu laufen...
Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Vorzensur ^^
EDIT: Mir ist gerade beim durchsehen meiner Boardoptionen etwas witziges aufgefallen: nämlich dass selbst dieses Board vorzensiert ist. Bei mir war die Option "Wortzensur" tatsächlich auf "ein" gestellt. Das habe ICH garantiert nicht so eingestellt.
EDIT: Mir ist gerade beim durchsehen meiner Boardoptionen etwas witziges aufgefallen: nämlich dass selbst dieses Board vorzensiert ist. Bei mir war die Option "Wortzensur" tatsächlich auf "ein" gestellt. Das habe ICH garantiert nicht so eingestellt.
Für einen Einblick in meine kleine PC-Kollektion auf das Banner unten klicken..
-> Verkaufsliste - Teils seltene Stücke. Tausche ggf auch! z.b. 3:1
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
ein paar interessante und kuriose details zur usk... ^^
Verspielt in Berlin
achja, etwas zum schmunzeln gibt es auch noch:
Verspielt in Berlin
Für Hersteller ist sie notwendiges Übel, Spielefans verbinden sie mit Zensur, Kritikern scheint sie zu zahm: Keiner mag die USK.Wir haben sie einen Tag lang besucht.Was dort genau passiert, erläutern wir unter anderem am Beispiel des Ego-Shooters Bioshock 2.
achja, etwas zum schmunzeln gibt es auch noch:
»Die Vertriebsbeschränkungen bei Indizierungen gehen so weit, dass sich Händler bereits strafbar machen können, wenn sie ein Spiel ohne Kennzeichnung wie einen normalen USK-18-Titel behandeln«, sagt Patrick Portz, der momentan am Institut für Politische Wissenschaft der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen seine Doktorarbeit mit dem Titel »Der deutsche Jugendmedienschutz – Jugend- oder Erwachsenenmedienschutz? « schreibt.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Wir haben eine Berühmtheit unter uns
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
"Alter Falter, wie du immer wieder diverse Top Titel komplett verreißt geht doch auf keine Kuhhaut mehr."
- Kaysa
"Es gibt weltweit auch keinen Nachweis, dass Christian Pfeiffer sinnvoll ist."
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Where to find me:
XBL: LiquidSnakeEe | PSN: LiquidSnakeEe | Steam: daNightmare
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Sieht aus als würden die Raubkopien zockenLiquidSnakE wrote:Die USK macht nun auch auf YouTube Propaganda.
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Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Der gräßliche Urselflatschen muß natürlich auch wieder drin vorkommen...
Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Jugendschutz: Neues USK-Prüfverfahren bei Spielen
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat neue Regularien für die Jugendschutz-Prüfung von Computer- und Videospielen eingeführt. Das teilte die Organisation heute mit.
"Mit neuen USK-Grundsätzen modernisieren wir die Verfahren und sorgen für mehr Klarheit und Transparenz", erklärte USK-Geschäftsführer Felix Falk. Nach Abstimmungen zwischen den Bundesländern und den Trägerverbänden G.A.M.E. und BIU hatte der USK-Beirat das bisherige Regelungswerk aus dem Jahr 2006 mit den neuen Grundsätzen abgelöst.
Als eine der zentralen Änderungen werden die Prüfinstanzen von vier auf drei Stufen verkürzt. Damit sollen sowohl die Widerspruchsrechte der Antragsteller und der Bundesländer als auch eine schnellere und effektivere Prüfzeiten sichergestellt werden.
Gleichzeitig wurde die Rolle des USK-Beirats gestärkt. Zu den insgesamt 14 Beiratsmitgliedern zählen die zentralen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen des Jugendschutzes in Deutschland. Dazu gehört nun unter anderem die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), deren Aufnahme in den Beirat das verstärkte Engagement der USK im Bereich der Online-Spiele unterstreichen soll.
Gemopst von hier
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat neue Regularien für die Jugendschutz-Prüfung von Computer- und Videospielen eingeführt. Das teilte die Organisation heute mit.
"Mit neuen USK-Grundsätzen modernisieren wir die Verfahren und sorgen für mehr Klarheit und Transparenz", erklärte USK-Geschäftsführer Felix Falk. Nach Abstimmungen zwischen den Bundesländern und den Trägerverbänden G.A.M.E. und BIU hatte der USK-Beirat das bisherige Regelungswerk aus dem Jahr 2006 mit den neuen Grundsätzen abgelöst.
Als eine der zentralen Änderungen werden die Prüfinstanzen von vier auf drei Stufen verkürzt. Damit sollen sowohl die Widerspruchsrechte der Antragsteller und der Bundesländer als auch eine schnellere und effektivere Prüfzeiten sichergestellt werden.
Gleichzeitig wurde die Rolle des USK-Beirats gestärkt. Zu den insgesamt 14 Beiratsmitgliedern zählen die zentralen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen des Jugendschutzes in Deutschland. Dazu gehört nun unter anderem die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), deren Aufnahme in den Beirat das verstärkte Engagement der USK im Bereich der Online-Spiele unterstreichen soll.
Gemopst von hier
Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
mhhhm...wow,...die KJM, deren online-arbeit an weisheit/weitsicht kaum zu übertrumpfen ist, sitzen zusammen mit den hardcorechristen und hobby-cdu/csu-lern und zerbrechen sich die köpfe wie man den bürgern weiter den spaß nehmen kann
das ganze wird durch die "neuerungen" auch bestimmt viel durchsichtiger...interaktive szene "xyz"+ "rätseleinlage" A-"menschliches leben als verbrauchsgut betrachten"x"meine ganz eigene engstirnige moral" =...hat doch keiner verstanden^^ ...naja...tapetenwechsel sehen halt immer super aus, auch wenn man von solider rauhfaser auf pink geblümt wechselt.
ich halte davon mit anlauf,...gar nix. nach den jüngeren kritischen stimme, hatte man wohl zugzwang irgendwas zu tun...und das haben sie ja...irgendwas getan, wovon da mit sicherheit selbst keiner weiß, wofür es gut sein soll,...aber tranzparenz klingt einfach "total knorke"
welche stufe wurde beim prüfverfahren denn eingespart?...die bei der die würfel rollen?
das ganze wird durch die "neuerungen" auch bestimmt viel durchsichtiger...interaktive szene "xyz"+ "rätseleinlage" A-"menschliches leben als verbrauchsgut betrachten"x"meine ganz eigene engstirnige moral" =...hat doch keiner verstanden^^ ...naja...tapetenwechsel sehen halt immer super aus, auch wenn man von solider rauhfaser auf pink geblümt wechselt.
ich halte davon mit anlauf,...gar nix. nach den jüngeren kritischen stimme, hatte man wohl zugzwang irgendwas zu tun...und das haben sie ja...irgendwas getan, wovon da mit sicherheit selbst keiner weiß, wofür es gut sein soll,...aber tranzparenz klingt einfach "total knorke"
welche stufe wurde beim prüfverfahren denn eingespart?...die bei der die würfel rollen?
komisch,..irgendwie habe ich bei dem satz nur das gelesen^^Damit sollen...Widerspruchsrechte...der Bundesländer...schneller....effektiver...sichergestellt werden.
Re: UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle = USK
Das einzige was sich ändern wird, ist das es jetzt sicher noch schlimmer wird.
Denn dort wo sich die Kirch...äh KJM einmischt gibts immer nur Probleme.
It's gettin' a lot worse...
Denn dort wo sich die Kirch...äh KJM einmischt gibts immer nur Probleme.
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