Algernon wrote:LiquidSnakE wrote:
Einführung von PEGI, meinetwegen als verbindliche Alterskennzeichnung, allerdings ohne Einspruchsmöglichkeit der OJLB: alles, was nicht gegen geltendes Recht verstößt, sollte in Deutschland ohne juristische Schikanen verkauft werden dürfen.
Soweit ich weiß kann die PEGI im Vergleich zur USK keine Freigabe verweigern. So hat auch Manhunt seine PEGI 18 Freigabe bekommen, aber soll gegen deutsches Recht verstoßen. Kein Plan wie man sowas in einklang bringen sollte. Entweder müsste man Spiele vom Gesetz befreien (
), oder PEGI die Möglichkeit geben nach deutschem Recht Freigaben zu verweigern....
und was käme dabei wohl heraus?
Deine Ausführung basiert allerdings darauf, dass eine internationale PEGI-Freigabe automatisch höher ist als nationales Recht. Das kann und könnte niemals sein, da jedes Land - auch in einem "zusammengerückten" Europa - seine eigenen "Spielregeln", also Gesetzbücher hat. Medien mit Inhalten, die im jeweiligen Land per Gesetz tabu sind, werden dort einfach nicht veröffentlicht oder abgeändert. Kommt uns das nicht irgendwie bekannt vor?
Eben das ist doch der Rattenschwanz, der in Deutschland momentan für die Probleme mitverantwortlich ist: der Gummiparagraph 131 sollte auf der Stelle ersatzlos gestrichen werden, da er keinerlei erkennbaren Zweck erfüllt, außer als Rechtfertigung dafür zu dienen, willkürlich auf Medien, deren Inhalt überwiegend "Schmutz und Schund" ist (und die somit nicht den Schutz der Kunstfreiheit genießen), einzuhacken. Mich würde interessieren: wie lässt sich erkennen, ob ein Medium § 131 verletzt oder, im Umkehrschluss, es dies eben nicht tut? Selbstverständlich kann ich mir diese Frage selbst beantworten - gar nicht. Es kommt einzig darauf an, mit welchem Fuß die Prüfer am jeweiligen Tag aus dem Bett gestiegen sind. Aus diesem Grund gehört der Paragraph getilgt - weil es für einen Rechtsstaat äußerst bedenklich ist, dass ein Gesetz nach Lust und Laune ausgelegt werden kann, da es keinerlei objektivierbare Kriterien bietet. Es wird von einem Richter pauschal behauptet, es wäre die unbedingte Intention eines Mediums, die ihm unterstellte Menschenverachtung zu transportieren und, was ich noch viel amüsanter finde, dass dies den für die Produktion des Mediums Verantwortlichen bewusst ist und von ihnen entweder billigend in Kauf genommen oder gar gewünscht wird (gemäß der Theorie, besonders derbe Gewaltszenen seien automatisch auf eine junge Zielgruppe hin abgestimmt, wohl basierend auf der Annahme, dass Erwachsene solchen "Mist" "natürlich" nicht konsumieren), mit der Begründung, der Verstoß sei "klar ersichtlich", was die Logik des Urteils quasi unanfechtbar ist - schließlich ist "klar ersichtlich", dass es so ist.