Bundesprüfstelle [BpjM]

Forum für Diskussionen um die gesellschaftliche Aspekte des Videospielens in Politik, Wirtschaft und Kultur.
SAL
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Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by SAL »

Und in Deutschland existiert ja neben der USK
noch eine staatliche Behörde die wir alle kennen und lieben:

Gebt mir ein B
gebt mir ein p
gebt mir ein j
gebt mir ein M

was heisst das? :D
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Und die Links :

http://www.bundespruefstelle.de/

http://bpjm.com/ (nicht offiziell!)

Alle Fragen bezüglich der BpjM bitte hier rein posten.
braindead
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Post by braindead »

kann man sie nicht abschaffen? :wink:
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Jim
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Post by Jim »

braindead wrote:kann man sie nicht abschaffen? :wink:
Das frage ich mich bei deinem gewettere hier in jedem möglichen Thread auch... :roll:
"Bis heute warte ich auf das Ende,
ich fürcht es wird noch dauern lang
und wage kaum daran zu glauben -
ein End von Hasses freiem Gang"
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cybdmn
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Post by cybdmn »

Man hat dort mittlerweile auch die Gewichtung verändert/erweitert ...

http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/ ... 33018.html

Das klingt alles nur noch schwammiger, besonders der neue Punkt ... Unsittlichkeit.
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bionixxx
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Post by bionixxx »

cybdmn wrote:Man hat dort mittlerweile auch die Gewichtung verändert/erweitert ...

http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/ ... 33018.html

Das klingt alles nur noch schwammiger, besonders der neue Punkt ... Unsittlichkeit.
wieso, is doch ganz klar...sobald man nakedeis sieht, wird die sittlich/unsittlich-münze geworfen und das haupwertungs-kriterium der bpjm kommt zum einsatz...willkür.
und die keule kann quasie da angesetzt werden wo das tiefe dekolte anfängt und die nahaufnahme der penetration aufhört...
mit anderen worten...richtig schwammig :roll:
ich warte schon bis da im menu der punkt "unlöblichkeit" aufgelistet ist...^^
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SAL
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Post by SAL »

Verdammt, ich dachte ich wäre der erste der das hier reinklatscht.
*grrrrrr*

Naja hier doch noch mal...
http://schnittberichte.com/news.php?ID=670
:D
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zombie-flesheater
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Post by zombie-flesheater »

-SAL- wrote:Verdammt, ich dachte ich wäre der erste der das hier reinklatscht.
*grrrrrr*

Naja hier doch noch mal...
http://schnittberichte.com/news.php?ID=670
:D
3. Anreizen zum Rassenhass, Verherrlichung der NS-Ideologie

Laut den Anmerkungen der BPjM zu den neuen Kriterien und ihrer ständigen Spruchpraxis soll unter "Verherrlichung der NS-Ideologie" vor allem ein Werben "für den Nationalsozialismus, dessen Rassenlehre, autoritäres Führerprinzip, Volkserziehungsprogramm, Kriegsbereitschaft und Kriegsführung" verstanden werden.

Wenn man das SO liest, koennte man denken, dass dies auf jeden WW2-Shooter und jedes RTS-Game zutrifft :shock:
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Wenn im Zimmer kein Platz mehr ist,
kommen die Games in den Keller.
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Pendel
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Post by Pendel »

oh man.

wenn ich die unterpunkte von "diskriminierung von menschen" und "verherrlichung/verhamlosung von drogenkonsum" sehe.

vor allem unter letzterem punkt dürfte dann "Fear and Loathing in Las Vegas" bald indiziert werden. Nach dem Film hab ich definitiv immer bock zu was zu rauchen :-) einfach ein klassiker. aber dann müssten auch filme indiziert werden, wie die feuerzangenbowle. immerhin wird da der alkoholkonsum verharmlost. ist ja auch ne droge, nicht?

EDIT:

@Zombie: Nur wird ja in den wenigsten WWII Shootern für diese Dinge geworben. Lediglich Symbolik kommt darin vor. Von Verherrlichung kann ich da nichts erkennen. Vielleicht kann man dann nach der Neuen Begriffsauffassung ja alte Indizierungen anfechten und rückgängig machen ;-)
Für Frieden kämpfen ist wie für Jungfräulichkeit vögeln!
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zombie-flesheater
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Post by zombie-flesheater »

Pendel wrote:oh man.

wenn ich die unterpunkte von "diskriminierung von menschen" und "verherrlichung/verhamlosung von drogenkonsum" sehe.

vor allem unter letzterem punkt dürfte dann "Fear and Loathing in Las Vegas" bald indiziert werden. Nach dem Film hab ich definitiv immer bock zu was zu rauchen :-) einfach ein klassiker. aber dann müssten auch filme indiziert werden, wie die feuerzangenbowle. immerhin wird da der alkoholkonsum verharmlost. ist ja auch ne droge, nicht?

EDIT:

@Zombie: Nur wird ja in den wenigsten WWII Shootern für diese Dinge geworben. Lediglich Symbolik kommt darin vor. Von Verherrlichung kann ich da nichts erkennen. Vielleicht kann man dann nach der Neuen Begriffsauffassung ja alte Indizierungen anfechten und rückgängig machen ;-)
So schwammig wie das ist, wuerde ich sogar so weit gehen, jedem RTS-Game eine Verherrlichung der Kriegsfuehrung unterstellen zu koennen. Schliesslich darf man hier zu Unterhaltungszwecken ganze Armeen plaetten ;)
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Post by SAL »

Scheisse, da muss ich ja in paar Jahren mit ner ganzen Reisetasche voller (neuer) indizierter Games antanzen zum signieren.
:?

Auf jeden Fall sind die "rein zufällig" so schwammig gehalten.
:roll:
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esn
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Post by esn »

was ist jetzt eigentlich der Grund für die neue Spruchpraxis der BPJM? Wurde von der Leyens neuer Gesetzespassus denn jetzt verabschiedet oder hat die BPJM das eigenmächtig beschlossen?
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Vicarocha
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Post by Vicarocha »

tztztz... @ esn:
Die Modifikation dieser Spruchpraxis der BPjM wurde bereits Anfang 2007 als Reaktion auf die bayerischen Totalverbotspläne der CSU (s. JuSchVerbG) durch das BMFSFJ unter U. von der Leyen (CDU) angekündigt, zusammen mit dem sog. Sofortprogramm (welches in modifizierter Fassung Ende Dezember 2007 das Bundeskabinett passierte). Es ist also seit Langem bekannt. Es handelt sich hier um politischen Aktionismus, welcher so ähnlich gestaltet ist, wie die Veränderungen in der USK durch die Oberste Landesjugendbehörde NRW (als federführende OLJB für alle Pendants der BRD) unter A. Laschet (CDU), d.h.: Intention dieser Veränderung ist es zu zeigen, dass man auf die Diskussion der letzten Monate hinsichtlich des Jugendmedienschutzes (JMS) reagiert... das diese Diskussion an sich genauso unsachgemäß, sowie unverhältnismäßig, schlichtweg populistisch ist, wie die nun erfolgenden Reaktionen, ist klar...

Der Grund für die neue Spruchpraxis ist also pure politische Profilierung - als Reaktion auf den Versuch politischer Profilierung durch die CSU im Februar 2008: Man versucht signifikantere Restriktionen des dt. JMS zu installieren, braucht dazu aber einen Vorwand, den noch signifikantere Restriktionsideen aus Bayern liefern, vor denen die eigenen Restriktionen dann relativierbarer erscheinen. Außerdem muss man reagieren, um nicht in der öffentlichen meinung als passiv zu gelten... so wie der dt. - bereits unverhältnismäßige, unsachgemäße - JMS in der letzten Zeit diskreditiert wurde, ohne die irrationalen Vorwürfe ohne argumentatives Fundament in der massenmedialen, sowie politischen Darstellung zu relativieren, kann von einer gemutmaßten Erwartungshaltung bei denjenigen Wählern ausgegangen werden, die ihre Informationen zum Thema ausschließlich aus einschlägig bekannten TV-Formaten der öffentlich-rechtlichen Sender erhielten. Auf diese mußte halt reagiert werden, nach dem Motto: ECCE! Der dt. JMS wird rigider!

So viel zum Grund der Veränderungen...

Und nein, der Gesetzesvorschlag des BMFSFJ wurde noch nicht ratifiziert, geschweige denn wäre er bereits in Kraft getreten. Er wurde nur letztes Jahr im Dezember vom Bundeskabinett (also: Der Regierung) verabschiedet. Diesen Monat folgten dann die Stellungnahmen der Ausschüsse des Bundesrates - mit höchst divergierenden Empfehlungen (vgl.: http://www.blood-is-red.de/board/custom ... ght=#76558). Eine Entscheidung des Bundesrates steht noch aus. Außerdem müßte es danach noch den Bundestag passieren etc.

Die BPjM hat die Änderungen nicht eigenmächtig beschlossen. Das BMFSFJ unter U. von der Leyen, dem die BPjM untersteht, hat es eigenmächtig beschlossen, was auch legal ist. Dabei orientiert es sich maßgeblich am JuSchG, dass zwar Vorgaben zur Indizierungspraxis leifert, aber weitesgehend höchst unkonkret, also fast schon absolut interpretabel ist. Die neue Spruchpraxis der BPjM wird also genauso begründet, wie die alte, nur dass man die zugrundeliegenden Faktoren nun etwas anders im Ermessensspielraum gewichtet und interpretiert etc.

So oder so bleibt es "schwammig" und zwar explizit gewollt, damit die BPjM durch ihre sich entwickelnde Spruchpraxis diese Begriffe konkretisieren möge und handlungsfähig bleibe... die Resultate sind uns allen bekannt: Willkürliche Indizierungen.
Aber ich habe meine Meinung zur BPjM ja bereits öfters kund getan, möchte die speziellen Änderungen in der Spruchpraxis jetzt auch hier nicht kommentieren (spare ich mir für meine Dissertation auf)... im bereich der Gewaltdarstellungen hat sich auch nicht viel verändert, nur wurde die bereits praktizierte Spruchpraxis der BPjM offiziell formalisiert etc.
Last edited by Vicarocha on Thursday, 14. February 2008, 03:28, edited 1 time in total.
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SAL
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Post by SAL »

Vicarocha wrote:nach dem Motto:Der dt. JMS wird rigider!
Da fehlt ein "f" dann stimmt es ...
:lol:
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PaulBearer
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Post by PaulBearer »

Laut den Anmerkungen der BPjM zu den neuen Kriterien und ihrer ständigen Spruchpraxis soll unter "Verherrlichung der NS-Ideologie" vor allem ein Werben "für den Nationalsozialismus, dessen Rassenlehre, autoritäres Führerprinzip, Volkserziehungsprogramm, Kriegsbereitschaft und Kriegsführung" verstanden werden.
Seltsam formuliert - ist jetzt eine positive Darstellung von "Kriegsbereitschaft und Kriegsführung" generell Indizierungsgrund oder nur in Verbindung mit dem Nationalsozialismus? Wenn ersteres, sind ja praktisch alle RTS-Spiele und alle Kriegsshooter (egal ob 2. WK, Vietnam oder Golfkrieg) gefährdet. In den 80ern wurden auch mal Shoot-em-ups indiziert, in denen man mit einem Flugzeug andere Flieger und Panzer abschiessen konnte, weil damit "die Schrecken des Krieges verharmlost werden" oder so ähnlich. BPjM auf der Retrowelle?
Hierunter fallen nach der BPjM vor allem "solche Darstellungen, die die Diskriminierung von Frauen, Homosexuellen, extrem übergewichtigen, kleinwüchsigen oder behinderten Menschen zum Inhalt haben."
Gut, daß "Eine schrecklich nette Familie" eine FSK-Freigabe hat. Al Bundys Witze über dicke Frauen - Indizierungsgrund...
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Re:

Post by Podwalief »

Hierunter fallen nach der BPjM vor allem "solche Darstellungen, die die Diskriminierung von Frauen, Homosexuellen, extrem übergewichtigen, kleinwüchsigen oder behinderten Menschen zum Inhalt haben."
Gut, daß "Eine schrecklich nette Familie" eine FSK-Freigabe hat. Al Bundys Witze über dicke Frauen - Indizierungsgrund...
Was bedeutet das dann für ParaComedy auf Comedy Central?
ramrod
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by ramrod »

Hierunter fallen nach der BPjM vor allem "solche Darstellungen, die die Diskriminierung von Frauen, Homosexuellen, extrem übergewichtigen, kleinwüchsigen oder behinderten Menschen zum Inhalt haben."

Na zum Glück darf man noch Männer, Heteros, dünne, große und körperlich gesunde Menschen diskriminieren. Sonst wäre der Alltag zu trist. :sollichodersollichnicht:
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PaulBearer
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Re: Re:

Post by PaulBearer »

Podwalief wrote:Was bedeutet das dann für ParaComedy auf Comedy Central?
Ist ja keine Diskriminierung, im Gegenteil, man läßt die Behinderten was machen, was bisher nur körperlich gesunde gemacht haben.
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Stranger

Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by Stranger »

So,
noch mal zum Thema Inhaltsgleicheit.

Es ist egal woher die es wissen.Wenn Inhaltsgleicheit vorliegt,dann ist das Medium indiziert.
Muss man sich halt informieren bevor man es verkauft.

Die DC Versionen von RE müssen aber nicht zwangsläufig indiziert sein.
Hier kommts nur drauf an ob die Demo indiziert ist oder nicht.
Nur weil RE2 aufem Index ist muss die Demo nicht aufem Index sein.

Die Demo zeigt ja nur einen kleinen Teil der nicht jugendgefähredent sein muss.
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by LiquidSnakE »

Stranger wrote:So,
noch mal zum Thema Inhaltsgleicheit.

Es ist egal woher die es wissen.Wenn Inhaltsgleicheit vorliegt,dann ist das Medium indiziert.
Muss man sich halt informieren bevor man es verkauft.

Die DC Versionen von RE müssen aber nicht zwangsläufig indiziert sein.
Hier kommts nur drauf an ob die Demo indiziert ist oder nicht.
Nur weil RE2 aufem Index ist muss die Demo nicht aufem Index sein.

Die Demo zeigt ja nur einen kleinen Teil der nicht jugendgefähredent sein muss.
Würdest DU das als Händler riskieren? :)

Die BPjM hat aber in den Jahren an Resident Evil vor allem die Art kritisiert, in der du Zombies zerlegen kannst (Köpfe explodieren, Körper in Brand stecken, mittels Granatenwerfer gleich alles oberhalb der Hüfte wegsprengen, ...), diese Inhalte sind in der Demo definitiv vorhanden. Ich besitze die UK-Erstauflage vom Director's Cut und somit auch besagte Demo, weshalb ich von automatischer Indizierung aufgrund von (weitgehender) Inhaltsgleichheit ausgehe.

Ich habe schon einmal erwähnt, dass bei der BPjM so manche Folgeindizierung unverständlich ist. Ich spreche hier in erster Linie von Biohazard 4. In einem anderen Thema legte ich bereits dar, dass Biohazard 4 nie explizit indiziert wurde und *eigentlich* nicht als indiziert gelten dürfte, weil der Titel zwar die 'bösen' Minigames enthält, ABER gewaltmässig mehr oder minder stark zensiert wurde. Vielleicht würde die BPjM bei einer Prüfung aufgrund dieser Gewaltzensur die Jugendgefährdung anders auslegen? Wir wissen es nicht. Vermutlich nicht, weil die Ganados keine Cyborgs sind ( :D ), aber die Möglichkeit bestünde. Und sie ist in diesem Fall wahrscheinlicher als bei der Demo von Resident Evil 2...
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- Kaysa

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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by Stranger »

Ich kenne die Demo von RE2 ja nicht.
Bis wohin spielt man die denn?


Immerhin kann man besagtes z.B. Köpfe weg schiessen auch in Teil 1 und der ist ja nicht aufem Index,weil ein grosser Anteil an Rätseln im Spiel enthalten ist.

Daher bezog sich meine Vermutung das die Demo ebenfalls nicht indiziert ist,weil ich dachte die Demo spielt nur bis zum Revier und bis dahin ist der Gewaltanteil nicht sonderlich hoch,zumal man doch nur die Pistole und Shotgun bekommt.


Edit:
In welcher Version ist denn Biohazard 4 zensiert.Abgeshen von den Minigames.
Ich dachte es ist lediglich indiziert gerade wegen diesen und nicht wegen anderen Inhalten?
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by LiquidSnakE »

Die Demo reicht bis ins R.C.P.D., bis kurz nach dem Licker...

Resident Evil ist, was die Darstellung von Gewalt anbelangt, nicht mit dem Sequel vergleichbar. In RE 2 werden Menschen zerrissen, es gibt abgetrennte Köpfe, durchtrennte Torso, Blut spritzt en masse, die Zombies sehen 'menschlicher' aus (im ersten Teil waren die Glatzköpfe in ihren grünen Westen ja etwas seltsam), es gibt erstmals weibliche Zombies (UH, Gewalt gegen Frauen...), ...

Die japanischen Versionen von Biohazard 4 ist weltexklusiv in Sachen Gewaltdarstellung zensiert worden. Siehe auch: Biohazard 4 in der OGDB

Vor allem die Wii Edition hat es hart erwischt: Blut wurde reduziert, es gibt keine Trefferzonen mehr, Köpfe werden nicht mehr abgesägt / abgeschlagen / abgeschossen, ...

Ich glaube nicht, dass dies die Entscheidung der BPjM beeinflusst hätte, aber die Möglichkeit bestünde.
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by Calydon »

Den Umzug verstehe ich nicht ganz, eigentlich hätten wir auch im alten Thread weiterreden können, denn wenn in Zukunft alles, was auch nur im entferntesten mit der BPjM zu tun hat, hierhin verlagert wird, gibt es ein Chaos.

Zum Thema Biohazard 4:
Das ungekürzte Hauptspiel hat die BPjM schon damals durchgewunken, d.h. eine Cut-Version wäre keinesfalls ein Problem, im Gegenteil, der ausschlaggebende Punkt ist aber vor allen Dingen das Mercenaries Minispiel, in dem man für Punkte tötet, d.h. je mehr Gegner um die Ecke gebracht werden, desto mehr klingelt die Highscore. Da in diesem Fall auch keine Story oder irgendwelche Rätsel existieren, reagierte die BPjM sehr allergisch darauf, d.h. eine Folgeindizierung ist selbst bei den gekürzten japanischen Versionen durchaus plausibel, selbst wenn sie nie offiziell in Auftrag gegeben wurde.

Zum Thema Resident Evil:
Ich finde nicht, dass sich der erste und der zweite Teil bezüglich der Gewaltdarstellung so massiv unterscheiden, sagen wir so, letzterer wurde diesbezüglich etwas erweitert. Hauptindizierungsgrund waren (wie Stranger bereits anmerkte) wohl damals die reduzierten Rätseleinlagen im Vergleich zum Vorgänger. Ich meine auch gelesen zu haben, dass die (später kurz spielbare) Sherry Birkin bei der BPjM nicht gerade für großen Beifall gesorgt hat...jedoch ohne Gewähr.

Nun aber zur eigentlichen Demo:
Es ist schwierig zu sagen, ob hier eine Folgeindizierung in Kraft tritt oder das schon wieder zu viel des Guten wäre...

Problem ist an dieser Stelle ist jedoch folgendes (ich schrieb es bereits im ursprünglichen Thread):
"Interessanterweise müßte dann aber auch jede Resident Evil Director's Cut Version, die eine Resident Evil 2 Demo mit sich führt, indiziert sein...

Nur so ein Gedanke, denn wenn man sich die Doom 3 Collector's Edition auf der XBOX anschaut wäre dies das gleiche Prinzip: Hauptspiel Doom 3 nicht indiziert, da diese besondere Version aber noch Doom 1 und 2 mit sich führt, gilt das komplette "Paket" insgesamt als indiziert."

Können wir so weit gehen und jeden DC mit Demo daher als indiziert angeben !?
Ich glaube, da sollte eventuell unsere Lieblingsinstitution mal angeschrieben werden..
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by Sven »

Die Demo ist nicht explizit indiziert, kann allerdings als Werbung für ein indiziertes Spiel angesehen werden und hat daher im deutschen Handel (leider) nichts mehr verloren - dies wird sehr wahrscheinlich auch der Grund gewesen sein, wieso die CD zwar der amerikanischen, aber nicht mehr der deutschen Fassung beiliegt!

Früher (es gab eine Zeit, bevor Vic an Board gewesen ist ;) ) haben wir so etwas als "mitindiziert" betrachtet, genau genommen ist es die Demo aber eben nicht!
Stranger

Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by Stranger »

LiquidSnakE wrote:Die Demo reicht bis ins R.C.P.D., bis kurz nach dem Licker...

Resident Evil ist, was die Darstellung von Gewalt anbelangt, nicht mit dem Sequel vergleichbar. In RE 2 werden Menschen zerrissen, es gibt abgetrennte Köpfe, durchtrennte Torso, Blut spritzt en masse, die Zombies sehen 'menschlicher' aus (im ersten Teil waren die Glatzköpfe in ihren grünen Westen ja etwas seltsam), es gibt erstmals weibliche Zombies (UH, Gewalt gegen Frauen...), ...
Jo klar ist die Gewalt im 2.Teil extremer,allerdings nicht bis zum Polizeirevier inklusive Licker.
Dort beträgt der Gewaltgrad nicht viel mehr als der im ersten.Ausser Gunshop und die Paar Zombies vor Bus ist nichts wirklich Brutal.

Naja,man müsste wohl mal die BPJM anschreiben.
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by LiquidSnakE »

Calydon wrote:Den Umzug verstehe ich nicht ganz, eigentlich hätten wir auch im alten Thread weiterreden können, denn wenn in Zukunft alles, was auch nur im entferntesten mit der BPjM zu tun hat, hierhin verlagert wird, gibt es ein Chaos.
Ja, dem stimme ich zu...
Calydon wrote:Zum Thema Biohazard 4:
Das ungekürzte Hauptspiel hat die BPjM schon damals durchgewunken, d.h. eine Cut-Version wäre keinesfalls ein Problem, im Gegenteil, der ausschlaggebende Punkt ist aber vor allen Dingen das Mercenaries Minispiel, in dem man für Punkte tötet, d.h. je mehr Gegner um die Ecke gebracht werden, desto mehr klingelt die Highscore. Da in diesem Fall auch keine Story oder irgendwelche Rätsel existieren, reagierte die BPjM sehr allergisch darauf, d.h. eine Folgeindizierung ist selbst bei den gekürzten japanischen Versionen durchaus plausibel, selbst wenn sie nie offiziell in Auftrag gegeben wurde.
... was nichts daran ändert, dass man die Folgeindizierung in Frage stellen kann, da keine absolute Inhaltsgleichheit (auch des Mercenaries-Parts) vorliegt.
Calydon wrote:"Interessanterweise müßte dann aber auch jede Resident Evil Director's Cut Version, die eine Resident Evil 2 Demo mit sich führt, indiziert sein...
Theoretisch ja...
Calydon wrote:Können wir so weit gehen und jeden DC mit Demo daher als indiziert angeben !?
Ich glaube, da sollte eventuell unsere Lieblingsinstitution mal angeschrieben werden..
Habe ich soeben getan. Antwort erwarte ich aber erst nächste Woche, wir haben schließlich Freitag.
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by LiquidSnakE »

Knapp eine Woche später immer noch keine Antwort. Entweder, meine Mail wurde nicht 'zugestellt', ignoriert oder aber, die BPjM weiß es selbst nicht bzw. war es ihr nicht klar, und nächsten Monat landen alle nicht-deutschen Versionen von Resident Evil / Biohazard am Index... :lol:
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by Calydon »

LiquidSnakE wrote:Knapp eine Woche später immer noch keine Antwort. Entweder, meine Mail wurde nicht 'zugestellt', ignoriert oder aber, die BPjM weiß es selbst nicht bzw. war es ihr nicht klar, und nächsten Monat landen alle nicht-deutschen Versionen von Resident Evil / Biohazard am Index... :lol:
..oha, und ich bin dann wohl der Schuldige :blueeye:
Santé!

Hat sich diesbezüglich denn etwas Neues ergeben?
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by LiquidSnakE »

Nein, keine Antwort. Vielleicht ging meine Mail verloren? Beim ersten Mal ging das eigentlich recht zügig...
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by Calydon »

Hast du die Mail noch einmal herausgeschickt ?
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by LiquidSnakE »

Nein, mache ich morgen, ich füge nämlich bei der Gelegenheit noch eine Frage hinzu...

EDIT: OK, habe die Mail nochmals direkt an deren Info-Kontaktadresse geschickt. Mal sehen...
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by LiquidSnakE »

Na also, geht doch. Ich bekam heute Nachmittag prompt meine Antwort auf folgende Fragen:

1) Indizierung durch Beilage (wegen der Demo des indizierten Resident Evil 2)
2) Beschlagnahme - wann wie gültig? (wegen dem Thread von Vic und der folgenden Diskussion wollte ich es genau wissen)
3) Indizierung - Kriterien von Inhaltsgleichheit (wegen dem von mir des öfteren angeprangerten Unterschieds Resident Evil 4 <-> Biohazard 4) - von mir in der Mail versehentlich als 'Folgeindizierung' bezeichnet, weil ich nicht differenziert habe, s. unten
Martina Hannak-Mayer @ BPjM wrote:Sehr geehrter Herr XXX,



unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom heutigen Tage, möchte ich wie folgt Stellung nehmen.



Zu 1) Folgeindizierung durch Beilage



Nach § 15 Abs. 3 JuSchG gelten die Indizierungsfolgen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind. Die Frage, ob ein Trägermedium im Wesentlichen inhaltsgleich ist, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles. Entscheidend ist dabei auf die jugendgefährdenden Teile des Trägermediums unter Berücksichtigung des Gesamteindrucks abzustellen. Es besteht die Möglichkeit, dass die von Ihnen aufgeführten Titel in der europäischen und der amerikanischen Fassung mit der indizierten Version inhaltsgleich sind, dann gelten die Indizierungsfolgen auch nach den obigen Ausführungen. Sollte dies nicht der Fall sein, darf die Demoversion, sofern sie mit der indizierten Version ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich ist, dennoch nicht als Beigabe vertrieben werden. Dies stellt ein Verstoß gegen die Indizierungsfolgen (§ 15 Abs. 1 JuSchG) dar und fällt in die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden.



Zu 2) Beschlagnahmung – gültig oder nicht?



Beschlagnahmen fallen nicht in die Zuständigkeit der Bundesprüfstelle. Hierfür sind die Strafgerichte zuständig. Sofern es Versionen von einem Computerspiel gibt, die mit einer beschlagnahmten Version identisch sind, hat ein Strafgericht bereits entschieden, dass der Inhalt gegen Strafrechtsnormen verstößt. Auch wenn diese Versionen nicht von dem bestehenden Beschlagnahmebeschluss erfasst werden, gelten die Indizierungsfolgen bereits qua Gesetz, da der Inhalt schwer jugendgefährdend ist. Darüber hinaus kann jederzeit ein Strafverfahren aufgenommen werden.

Die Indizierung eines beschlagnahmten Mediums ergibt sich aus § 18 Abs. 5, wonach Medien in die Liste aufzunehmen sind, sofern ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung festgestellt hat, dass das Medium einen in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184, § 184a oder § 184b des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalt hat. Nach Ablauf von 25 Jahren verliert eine Aufnahme in die Liste ihre Wirkung, wohingegen die Einziehung/ Beschlagnahme kürzeren Verjährungsfolgen unterliegt.



Zu 3) Wann ist eine Folgeindizierung gültig?

Allein zum besseren Verständnis, möchte ich darauf hinweisen, dass eine Folgeindizierung von der bestehenden Inhaltsgleichheit zu unterscheiden ist. Eine Folgeindizierung erfolgt nach Ablauf von 25 Jahren, wenn der Inhalt des mediums auch nach heutigen Maßstäben noch als jugendgefährdend zu bewerten ist.

Den Beschränkungen des § 15 Abs. 1 JuSchG unterliegen auch Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht worden ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf (s. Frage 1).

Wird der Bundesprüfstelle ein solches Medium vorgelegt und steht für die/den Vorsitzende/n der Bundesprüfstelle fest, dass es ohne Zweifel mit einem bereits indizierten Trägermedium inhaltsgleich ist, entscheidet sie/er ohne die Beteiligung von 3er bzw. 12er-Gremium. Erscheint die Inhaltsgleichheit dagegen als zweifelhaft, führt die/der Vorsitzende eine Entscheidung der Gremien über die Inhaltsgleichheit herbei.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website.



Mit freundlichen Grüßen



Martina Hannak-Mayer
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Rochusstraße 10, Haus D, 53123 Bonn
Telefon: 0228 96210326
Fax: 0228 379014
E-Mail: martina.hannak-mayer@bpjm.bund.de
Internet: http://www.bundespruefstelle.de" onclick="window.open(this.href);return false;
Zu 1) - mit anderen Worten: prinzipiell dürften die nicht-deutschen Fassungen von Resident Evil aufgrund der Demo, da diese in Sachen Gewaltdarstellung mit der indizierten Fassung inhaltsgleich ist, nicht offen vertrieben werden.
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by Vicarocha »

Die Antwort ist im Detail genau so, wie man sie von einer dt. Behörde erwarten konnte. :megalol:

Interessant ist Antwort Nr. 3, wenn man einen Bezug zu Antwort Nr. 1 konstruiert:
zu 1):
Die Frage, ob ein Trägermedium im Wesentlichen inhaltsgleich ist, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles.
zu 3):
Den Beschränkungen des § 15 Abs. 1 JuSchG unterliegen auch Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht worden ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf (s. Frage 1). Wird der Bundesprüfstelle ein solches Medium vorgelegt und steht für die/den Vorsitzende/n der Bundesprüfstelle fest, dass es ohne Zweifel mit einem bereits indizierten Trägermedium inhaltsgleich ist, entscheidet sie/er ohne die Beteiligung von 3er bzw. 12er-Gremium. Erscheint die Inhaltsgleichheit dagegen als zweifelhaft, führt die/der Vorsitzende eine Entscheidung der Gremien über die Inhaltsgleichheit herbei.
Denkt mal darüber nach.... als Anregung: Eine einzelne Person soll hier eine identische/wesentliche Inhaltsgleichheit feststellen, aus der sich Indizierungsfolgen ergeben können - es obliegt der Vorsitzenden der BPjM, ohne eine detailierte Prüfung diese Inhaltsgleicheit festzustellen, obwohl diese detailierte Prüfung eine Grundvoraussetzung für diese Feststellung wäre, - die konkreten Umstände des Einzelfalles werden nämlich nicht berücksichtigt, es handelt sich bestenfalls nur um eine oberflächliche Betrachtung! Hier auch wieder der Rekurs auf die Offensichtlichkeit, die (implizit) unterstellt wird. Wenn die Inhaltsgleicheit so offensichtlich ist, warum soll man nicht sicherheitshalber direkt diese Feststellung vom 12er-Gremium vornehmen lassen?

Erinnert mich an die Initiierung eines Verfahrens im 3er-Gremium: Die Vorsitzende stellt die vermeintlich offensichtliche Jugendgefährdung eines Mediums fest, daraufhin werden 2 weitere Verantwortliche berufen, die diese Gefährdung bestätigen sollen... oder es aber nicht tun, jasogar die Jugendgefährdung per se dementieren können.... da ist dann nicht mehr viel mit Offensichtlichkeit.........

BTW zu 1): Ja theoretisch sind diverse andere Versionen des Spiels auch ohne explizite Indizierung indiziert, aber die praktischen Probleme möchte ich nicht noch mal erläutern. ;-)
2) Beschlagnahme - wann wie gültig? (wegen dem Thread von Vic und der folgenden Diskussion wollte ich es genau wissen)
Du darfst mir bei solchen Fragen ruhig glauben. 8)
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by LiquidSnakE »

Vicarocha wrote:[...]

BTW zu 1): Ja theoretisch sind diverse andere Versionen des Spiels auch ohne explizite Indizierung indiziert, aber die praktischen Probleme möchte ich nicht noch mal erläutern. ;-)
Ich werde die Demos in der OGDB, sofern niemand etwas dagegen hat, als pro forma indiziert eintragen. Inhaltsgleichheit liegt definitiv vor - wer daran zweifelt, dem mache ich gerne ingame-Screenshots der Demo (ich besitze die UK-Version von Resident Evil, inklusive besagter Demo).
Vicarocha wrote:
2) Beschlagnahme - wann wie gültig? (wegen dem Thread von Vic und der folgenden Diskussion wollte ich es genau wissen)
Du darfst mir bei solchen Fragen ruhig glauben. 8)
Oh, meine Frage soll nicht als Mißtrauen dir gegenüber gewertet werden. Sei dir gewiss, dass auch ich der Ansicht bin, dass du mehr Ahnung von der Thematik hast, als jeder andere hier, das ändert jedoch nichts dran, dass mich explizit interessiert hat, was die BPjM selbst dazu sagt. Fragen kostet schließlich nichts.
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by Calydon »

LiquidSnakE wrote: Ich werde die Demos in der OGDB, sofern niemand etwas dagegen hat, als pro forma indiziert eintragen. Inhaltsgleichheit liegt definitiv vor - wer daran zweifelt, dem mache ich gerne ingame-Screenshots der Demo (ich besitze die UK-Version von Resident Evil, inklusive besagter Demo).
Die Demo-CD als indiziert anzugeben impliziert eine automatische Indizierung eines jeden Director's Cut mit besagter Demo-CD. Hier gilt entweder - oder, halbe Indizierungen gibt es nicht.

Das mit der Inhaltsgleichheit glaube ich dir (besitze den US-Director's Cut), aber die Kernfrage bleibt: Können wir jeden DC (also das Hauptspiel) mit Resident Evil 2 Demo-Version einfach als indiziert angeben ?
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by DooMinator »

Ich meine ja. Für die Freigabe eines Mediums entscheidet der am höchsten bewertete Einzelbestandteil. Und ist halt ein Teil des Trägermediums auf dem Index, so ist es das gesamte Medium. Und da wir nunmal (aus Offensichtichkeitsgründen :mrgreen: ) Inhaltsgleichheit mit einem indizierten Titel festgestellt haben, greift hier dieser Fall.

Mal als Beispiel das Game (weiß nicht mehr, welches es war; tut aber hier auch nix zur Sache), wo der Flyer zu Turning Point mit dem Hakenkreuz drin war. Allein sowas kann zur Indizierung dieser Version führen, deswegen hat man sich da bald eingeschissen...
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by SAL »

DooMinator wrote: Mal als Beispiel das Game (weiß nicht mehr, welches es war; tut aber hier auch nix zur Sache), wo der Flyer zu Turning Point mit dem Hakenkreuz drin war.
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by DooMinator »

-SAL- wrote:
DooMinator wrote: Mal als Beispiel das Game (weiß nicht mehr, welches es war; tut aber hier auch nix zur Sache), wo der Flyer zu Turning Point mit dem Hakenkreuz drin war.
Genau das meinte ich...

BTW: Wo ist dein Avatar hin? Gibts in SA mittlerweile nicht mal mehr Bilder? :shock:







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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by LiquidSnakE »

Calydon wrote:
LiquidSnakE wrote: Ich werde die Demos in der OGDB, sofern niemand etwas dagegen hat, als pro forma indiziert eintragen. Inhaltsgleichheit liegt definitiv vor - wer daran zweifelt, dem mache ich gerne ingame-Screenshots der Demo (ich besitze die UK-Version von Resident Evil, inklusive besagter Demo).
Die Demo-CD als indiziert anzugeben impliziert eine automatische Indizierung eines jeden Director's Cut mit besagter Demo-CD. Hier gilt entweder - oder, halbe Indizierungen gibt es nicht.

Das mit der Inhaltsgleichheit glaube ich dir (besitze den US-Director's Cut), aber die Kernfrage bleibt: Können wir jeden DC (also das Hauptspiel) mit Resident Evil 2 Demo-Version einfach als indiziert angeben ?
Ähm, und wie es halbe Indizierungen gibt. Beispiel: Command & Conquer - The First Decade. Hier ist ein Titel von 12 indiziert, definieren wir weshalb alle anderen Spiele auch als 'indiziert'? Nein, weil sie es nicht sind. Natürlich gilt die Compilation als indiziert, aber die einzelnen Titel nicht, Generals ausgenommen.

Das gleiche gilt für den DC von Resident Evil: das Spiel ist nicht indiziert, die Demo hat aber als indiziert zu gelten. Die derzeitigen Angaben (Hauptspiel NICHT indiziert, Demo schon) sind folglich absolut korrekt. Sofern die Demo vor dem Verkauf entfernt würde, dürfte man das Spiel dennoch offen vertreiben (da die nicht-deutschen Fassungen allerdings keine USK-Einstufung haben, natürlich nur an Volljährige).
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by DooMinator »

Ich sehe das leicht anders. Solang die Demo beim Spiel dabei ist, sollte man es als indiziert angeben (und sicher beziehen wir uns in der OGDB auf vollständige Titel). Am Besten mit dem Vermerk, dass das Hauptspiel nicht indiziert ist, sondern nur aufgrund bei Beilage einer indizierten Demo die Compilation (wenn man es denn so nennen will...) an sich. Ich denke, das ist die beste Balance zwischen rechtlicher Grundlage und wirtschaftlicher Anwendung...
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by LiquidSnakE »

DooMinator wrote:Ich sehe das leicht anders. Solang die Demo beim Spiel dabei ist, sollte man es als indiziert angeben (und sicher beziehen wir uns in der OGDB auf vollständige Titel). Am Besten mit dem Vermerk, dass das Hauptspiel nicht indiziert ist, sondern nur aufgrund bei Beilage einer indizierten Demo die Compilation (wenn man es denn so nennen will...) an sich. Ich denke, das ist die beste Balance zwischen rechtlicher Grundlage und wirtschaftlicher Anwendung...
Dann ist es sinnlos, das Hauptspiel als indiziert zu definieren, wenn wir eh einen Hinweis platzieren. Wäre auch falsch: es ist nicht indiziert.
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by Calydon »

@ Snake:

Du hast mich nicht ganz verstanden. Natürlich ist der DC als Spiel an sich nicht indiziert, da er aber (bis auf die deutsche Version) eine indizierte Beilage enthält, muss automatisch das "Gesamtpaket" als indiziert gelten. Das mit den halben Indizierungen war genau auf dieses "Gesamtpaket" bzw. die "Compilation" bezogen, nicht auf jeden einzelnen Titel z.B. innerhalb der C&C First Decade Compilation, da hast du mich missverstanden.

Wie man das nun in der OGDB angibt wäre die nächste Frage. Die Doom 3 - Collector's Edition (XBOX / EU) ist da ein ähnlicher Fall: Hauptspiel nicht indiziert, jedoch aufgrund des Bonusmaterials, bestehend aus The Ultimate Doom sowie Doom II, wird es wieder etwas schwieriger.

http://www.onlinegamesdatenbank.de/inde ... ameid=6807

Ok, beim Resident Evil Director's Cut ist die Demo als eigenständiger Datenträger vorhanden, da wir (wie auch DooMinator anmerkte) jedoch von vollständigen Fassungen ausgehen, ist es auf der anderen Seite belanglos.
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by LiquidSnakE »

Würden wir tatsächlich vollständige Fassungen als indiziert eintragen, müssten wir sofort alle First Decade-Compilations als komplett indiziert deklarieren. Das wäre nur logisch.

Solange Resident Evil DC nicht tatsächlich indiziert wird - und die Wahrscheinlichkeit, dass das noch passiert, ist verschwindend gering - genügt ein Vermerk im Infofeld völlig - ist besser, als unwahre Informationen zu verbreiten, da das Hauptspiel schlichtweg nicht indiziert ist. Es scheitert einzig an der Demo - wird der Datenträger entfernt, kann das Hauptspiel alleine sofort wieder verkauft und offen beworben werden...
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by DooMinator »

Angenommen, es wird eine Neuauflage produziert (was ebenso unwahrscheinlich ist), in der die Demo nicht dabei ist: diese ist dann natürlich nicht indiziert.

Aber die erste Fassung, welche eben die indizierte Demo enthält, muss dennoch als indiziert geführt werden, da sie indiziertes Material enthält. Man kann das nunmal nicht losgelöst betrachten. So wie die Fassung ist (also mit Demo), greifen alle Indizierungsfolgen.

Gutes Beispiel war die DooM³ CE, die eben wegen besagter Bonusbeilage auch als indiziert geführt wird und es sie daher auch in keinem deutsche Geschäft verkauft wurde.

Anderes Beispiel: der Aggro-Ansage 5 (Premium Edition) lag Fast Lane Carnage bei. Als dann die Musik-CD indiziert wurde, war damit die gesamte CD mit Indizierungsfolgen belegt. Auch wenn es das Spiel selber nicht war, da der Datenträger indiziert ist, auf dem es sich befindet, ist das Ding raus aus den Geschäften.

Deswegen fehlen auch dt. Fassungen von MK die Bonusgames (also MK 1 z.B) oder das Historyvideo. Sobald ein Bestandteil eines Game-Pakets (also alles umfassend, was dabei ist. Sei es in Form einer Bonus CD, Artbook oder als Bestandteil auf dem Spieldatenträger selbst) auf dem Index ist, ist es damit das ganze Ding.

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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by LiquidSnakE »

Gut, ich erklär's erneut...

Das Spiel kann nicht indiziert sein, weil das deutsche Pendant sonst auch als indiziert gelten müsste. Das Hauptspiel ist inhaltsgleich. Einzig indiziert ist die Demo, weshalb das komplette Paket als indiziert gewertet werden muss.

ABER:

Entfernt man die Demo, ist der Verkauf des Spiels wieder OK. Die BPjM hat die nicht-deutschen Fassungen von Resident Evil DC niemals explizit indiziert, ergo SIND SIE ES AUCH NICHT. Das ist Fakt, Punkt. Es als indiziert zu markieren wäre somit eine eindeutige Fehlinformation. Ein Vermerk im Infofeld, dass die Fassungen als indiziert zu gelten haben, WENN - UND NUR, WENN - die Demo beiliegt, reicht völlig und wäre korrekt.

Um dich zu zitieren:
DooMinator wrote:[...]

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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by Vicarocha »

Ohne mich an dieser Diskussion abseits des folgenden Beitrages beteiligen zu wollen, bzw. eine neuerliche Diskussion über dieses Thema zu beginnen (tatsächlich gab es diese Diskussion hier bereits), ist es generell vom Einzelfall abhängig, d.h. (spekulativ):

Eine Kompilation o.ä. muss als Gesamtprodukt bereits als indiziert gewertet werden, auch wenn nur ein einzelner Bestandteil indiziert ist, während aber nicht zwangsläufig alle ihre Bestandteile separat ebenfalls als indiziert gewertet werden müssen...
- Trägermedien, welche indizierte Medieninhalte beinhalten, sind (natürlich) Komplett indiziert, mitsamt allen anderen Inhalten, da die Inhalte nicht in dem Sinne physisch trennbar sind, dadurch werden diese anderen Inhalte in anderen Veröffentlichungen und losgelöst von den indizierten Inhalten nicht selbst indizierungswürdig. Bsp.:
Auf einer einzigen DVD befinden sich sowohl eine mit einer indizierten Version von Quake (PC) inhaltsgleiche Version (ohne hier jetzt eine Diskussion über Inhaltsgleichheit zu beginnen), als auch Gothic 3 (PC), welches ja in keiner Version indiziert ist, dann würde die gesamte DVD als indiziert gelten, jedoch würden dadurch nicht weder all die Versionen von Gothic 3 indizierungswürdig, welche inhaltsgleich mit der Version auf dieser DVD wären, noch wäre die Gothic 3 in dieser Version wirklich indiziert, das Trägermedium und die entsprechende Version von Quake wären es nur, dass Gothic 3 von den Indizierungsfolgen betroffen wäre, ist in einem solchen Fall Kollateralschaden.
- Ist der Medieninhalt einer Kompilation o.ä. auf mehrere Trägermedien aufgeteilt und sind dabei die explizit indizierten Inhalte, resp. die mit indizierten Versionen eines Trägermedieninhaltes (im Wesentlichen) inhaltsgleichen Versionen von den (in anderen, z.B. durch die USK gekennzeichneten Versionen) nicht indizierten Medieninhalten getrennt, kommt es hier bei der Bestimmung der Eindeutigkeit auf den Einzelfall an:
a) Sind die bislang nicht indizierten Medieninhalte auf einem neuveröffentlichten, aber (z.B. von der USK) ungeprüften Trägermedium enthalten (welches z.B. nur im Rahmen dieser Kompilation o.ä. hergestellt wurde), ist man mit einer rechtlichen Grauzone konfrontiert. Zwar ist der Inhalt des Trägermediums wegen der vorliegenden (wesentlichen) Inhaltsgleichheit mit einer (z.B. von der USK) offiziell gekennzeichneten, nicht indizierten Versionen, allerdings existiert hier kein Übernahmeautomatismus der Kennzeichnung bei Inhaltsgleichheit. Prinzipiell dürfte der Einzel-/Weiterverkauf dieser Trägermedien bei Einhaltung der Verkaufsmodalitäten, die sich durch nicht gekennzeichnete Spiele ergeben, zwar kein Problem sein, aber bei der dt. Rechtsprechung weiss man nie - ein übereifriger Rechtsverdreher könnte womöglich alle einzelnen Trägermedien der betroffenen Kompilation o.ä. als indiziert erachten. Präzedenzfälle gibt es hier jedoch nicht. Persönlich plädiere ich jedoch dafür, diese Versionen in der OGDB nicht als indiziert zu markieren/vermerken (s.o.).
b) Sind die bislang nicht indizierten Medieninhalte entweder auf (für die Kompilation o.ä.) neu hergestellten und (z.B. von der USK) offiziell gekennzeichneten Trägermedien [was generell nicht der Fall sein dürfte, wenn ein weiteres Trägermedium der Kompilation o.ä. (im Wesentlichen) inhaltsgleich mit einer bereits indizierten Version ist] oder aber auf gekennzeichneten Trägermedien einer älteren Veröffentlichung, welche für diese Kompilation o.ä. wieder verwendet werden, ist die Situation eine andere. Der erstere Fall kann im Grunde genommen gar nicht vorkommen, bleibt also nur der letztere: Hier sind bei einem Einzel-/Weiterverkauf der jeweiligen zum einen die genauen Ursprünge, resp. die Herkunft des Trägermediums (vorhergehende Veröffentlichung oder Wiederverwertung) u.U. nicht rekonstruierbar, zum anderen haben diese Trägermedien eine offizielle Kennzeichnung, welche nicht durch die Indizierung der Kompilation o.ä. aufgrund eines anderen, darin enthaltenen Trägermediums revidiert wird. Aber auch solch ein Fall ist wohl allenfalls die Ausnahme...

Das generelle Problem abseits der erwähnten Fälle ist nun, dass sich dem Laien nicht ergibt, welche Elemente einer Kompilation o.ä. für die Indizierung verantwortlich waren und die Praxis der dt. Rechtsprechung bei einem Einzelverkauf potentiell unbeanstandeter Elemente weder Präzedenzfälle kennt, noch unbedingt sonderlich liberal reagieren muss.

Eine Lösung is hier also eher schwierig, könnte aber schon damit erreicht werden, dass man die Indizierungseinträge derart in der OGDB differenziert, wie ich es immer wieder vorschlage... :megalol:

Generell tendiere ich aber zu LiquidSnakEs Lösung.........
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by Nebiros »

Gewalttaten bei rechtsextremen Protesten in Bonn

Eine Demonstration von Rechtsextremisten gegen die Indizierung von Musiktiteln durch die Bundesprüfstelle am Samstag in Bonn ist von Gewalttaten begleitet worden.

Wie die Polizei mitteilte, wurden sowohl durch die Demonstranten aus der rechtsextremen Szene als auch von Teilnehmern einer Gegendemonstration unter dem Motto "Kein Fuß breit den Faschisten" diverse Straftaten begangen. Bei der Demonstration der Rechtsextremen seien indizierte Songs abgespielt worden, hieß es. Daher habe die Polizei den Zug gestoppt und etliche Tonträger und DVDs beschlagnahmt. In zwei Fällen würden Strafverfahren eingeleitet.

Eine Splittergruppe der Gegendemonstranten habe Polizisten mit Flaschen, Steinen und Farbbeuteln beworfen, hieß es. Die Polizei gab 24 vorläufige Festnahmen und 13 Strafanzeigen bekannt. An dem Einsatz waren rund tausend Polizisten beteiligt. Polizeipräsident Wolfgang Albers sprach abschließend von einem insgesamt "klugen Umgang mit dem braunen Aufmarsch". Die Zahl der Gegendemonstranten wurde mit 2500 angegeben. Die Bundesprüfstelle in Bonn ist dafür zuständig, jugendgefährdende Medien aus dem Verkehr zu ziehen.


Zum Glück sind wir Spieler so friedlich :D
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by Jason Xtrem »

Zum Glück sind wir Spieler so friedlich
Noch :tee:

MfG
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by SAL »

Bild am Montag:

Skandal!
Killerspielspieler mit rechtsextremem Hang marschierten durch Bonn.
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by LiquidSnakE »

-SAL- wrote:Bild am Montag:

Skandal!
Killerspielspieler mit rechtsextremem Hang marschierten durch Bonn.
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Re: Bundesprüfstelle [BpjM]

Post by ramrod »

Nebiros wrote:Eine Splittergruppe der Gegendemonstranten habe Polizisten mit Flaschen, Steinen und Farbbeuteln beworfen [...]
Polizeipräsident Wolfgang Albers sprach abschließend von einem insgesamt "klugen Umgang mit dem braunen Aufmarsch".
Oh ja, zum Glück reagieren unsere Linksextremisten immer so klug, ruhig und besonnen. Nicht auszudenken, wären sie aggressiv und gewalttätig. :roll:
Gewalttaten bei rechtsextremen Protesten in Bonn
Dass die Rechtsextremisten friedlich waren und die Linksextremisten gewalttätig, scheint diesen Medienfuzzis ziemlich gegen den Strich zu gehen, wenn sie versuchen, derart die Tatsachen zu verdrehen.
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