Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Hier kommen ausschließlich Hinweise auf Korrekturen und Ergänzungen von bestehenden OGDB-Einträgen rein. Aussagekräftige Themen-Bezeichnungen und Links auf entsprechende Einträge in den Themen selber sind ausdrücklich erwünscht.

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Notarzt
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Post by Notarzt »

Das leicht zensierte japanische Fassung trotzdem als Indiziert in der OGDB gelten, obwohl sie nicht inhaltsgleich sind, schmeckt mir auch nicht. Ich füge mich da allerdings der Meinung der restlichen Admins, die da alle anderer Meinung sind.

Lustig ist auch "Contra" für XBox Live: Die unzensierte Fassung steht nach wie vor unter dem Namen "Gryzor" auf dem Index, die inhaltsgleiche XBox Live Version hat einen offiziellen USK 12 Stempel.

Ich selbst denke, dass die Einträge in der OGDB sehr wohl weitgehend richtig sind. Sie spiegeln lediglich das chaotische und nicht nachvollziehbare Durcheinander in Deutschlands Jugendschutz wieder.

Wenn sich der Gesetzgeber schon auf keine klare Linie einigt und quasi rein nach Willkür und persönlichem Geschmack handelt, wie will man dem in einem System wie der OGDB Rechnung tragen!?

Gun Showdown ist z.B. nur weitgehend inhaltsgleich. Da würde ich dem Rest zustimmen, dass kann man nicht einfach als indiziert betrachten. Vor allem, da die PSP Version weniger explizit und detailliert ist.

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LiquidSnakE
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Post by LiquidSnakE »

Die Ingame-Sequenzen und Filme (inklusive Massenerschießungen, der Köpfung, ...) wurden alle 1:1 portiert, auch die kleinen Gimmicks wie Headshots und das Sprengen von Gegnern ist möglich. Der übrige Splatter entfällt, dies hat aber, vermute ich, Performance-Gründe. Leichen lösen sich auch sofort auf, also gibt's keine Verstümmelungen und kein Skalpieren. Dennoch, es gibt Blut, Headshots, man kann Gegner sprengen (diese zerspringen in einer Blutwolke in pixelige Fetzen), die Missionen sind die gleichen... - so, wie ich die BPjM kenne, würde es für eine Folgeindizierung reichen.

Aber, man wird sehen, ich bin gespannt, ob ich überhaupt eine Antwort auf meine Mail erhalten - und wenn, inwieweit diese kompetent ist...
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Post by PaulBearer »

Notarzt wrote:Wenn sich der Gesetzgeber schon auf keine klare Linie einigt und quasi rein nach Willkür und persönlichem Geschmack handelt, wie will man dem in einem System wie der OGDB Rechnung tragen!?
Das ist sicher ein Hauptproblem. Zum Glück fallen ab nächstes Jahr auch ein paar Spiele unter die 25-Jahre-Regelung, dann wird in den nächsten Jahren so einiges rausfallen.
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danielpeitz
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Post by danielpeitz »

DooMinator wrote:Wegen dem anderen Namen. Ob auf PSP oder PS² - GTA LCS heißt gleich.
Gun und Gun Showdown ist dann IMHO schon nen Unterschied.

De facto ist auch Ultimate Doom weder indiziert :wink: noch sonst was, höchstens ist das als Importspiel zu betrachten, da keine USK-Bewertung aber eben ab 18 erst freigegeben.
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LiquidSnakE
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Post by LiquidSnakE »

Wir haben Klarheit:
Corinna Bochmann @ BPjM wrote:Sehr geehrte(r) Frau/Herr xxx,

die Bundesprüfstelle wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag oder Anregung der im Gesetz bezeichneten Behörden und Institutionen tätig. Aus diesem Grunde kann die BPjM Computerspiele nur in der Version(für die Konsole)in die Liste aufnehmen, in der sie von Seiten der Antragsteller eingereicht wurden.

Die Indizierungsfolgen gelten qua Gesetz (§ 15 Abs. 3 Jugendschutz-gesetz)allerdings auch für Medien die mit einem in die Liste aufgenommenen Medium ganz oder im wesentlichen inhaltsgleich sind, ohne dass es einer gesonderten Aufnahme in die Liste bedarf.

Die von Ihnen benannten PSP-Fassungen haben der BPjM nicht im Rahmen eines Indizierungsverfahrens vorgelegen. Sie gelten jedoch gem. § 15 Abs. 3 JuSchG als indiziert, sofern sie ganz oder im wesentlichen inhaltsgleich mit den jeweils indizierten Versionen sind.

Anders als bei der Indizierung von Medien, erstreckt sich die Beschlagnahme/Einziehung immer nur auf die Version hinsichtlich derer der Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss ergangen ist.

Im Falle des Spiels "Condemned" wurde die Fassung Xbox 360, EU Version mit Beschluss des AG München 855 Gs 10/08 vom 15.01.08 und die PC-Fassung mit Beschluss des AG München 855 Gs 52/08 vom 08.02.08 beschlagnahmt.

Selbstverständlich sind auch Privatpersonen befugt, eine Listenabfrage durchzuführen. Sie können über liste@bundespruefstelle.de anfragen, ob ein bestimmtes Medium indiziert ist. Allgemeine oder umfangreiche Fragen richten Sie bitte an info@bpjm.bund.de.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Bochmann
__________________________
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Rochusstraße 10, Haus D, 53123 Bonn
Telefon: 0228 96210327
Fax: 0228 379014
E-Mail: info@bpjm.bund.de
Internet: http://www.bundespruefstelle.de
Ergo:

- Gun: Showdown muss als indiziert gelten, ebenso wie alle GTA-Teile, ausgen. die USK 16-Fassung.

- Alle Fassungen von Condemned sind mindestens indiziert, sind aber vermutlich (hier hat sie sich leider nicht allzu präzise ausgedrückt) auch als beschlagnahmt anzusehen, weil das Prinzip der Inhaltsgleichheit gilt.
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Re: Condemned & Condemned 2

Post by Notarzt »

Hat jemand DIESE Fassung?

Ich habe mal einige Angaben und Schreibfehler des Nutzers korrigiert, auch im Hinblick auf die bereits erwähnten "unnötigen Angaben".
Er hat diese Fassung als komplett Englisch eingetragen, was sich auch mit den Angaben von Spielegrotte.de deckt.

Die von mir eingetragene Fassung wurde jetzt von Käufern auf Mehrsprachig umgestellt. Ich glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass SEGA zwei Fassungen in Europa pressen lässt, dass haben die noch nie gemacht. Ich denke mal, diese Fassung ist genauso mehrsprachig was die Texte / Untertitel angeht.

Könnte das bitte jemand prüfen und ggf. ändern bzw. hier posten, dann ändere ich es selbst.

Danke!

MfG
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Re: Condemned & Condemned 2

Post by Motoko »

ActionHaerti hatte seine Version als EU-Version eingetragen und auch die Infos mit den Sprachen stammt von ihm. 4sprachig ist ja auch die US-Version. Das hatten wir hier ja schon geklärt. Aufgrund der Tatsache, dass Quickstarts in Skandinavisch vorhanden sind, habe ich die Version in eine Skandinavische umgeändert.

Eine ähnliche Situation gab es damals bei Condemned 1 schon:
http://www.blood-is-red.de/forum/viewto ... andinavien" onclick="window.open(this.href);return false;

Hatte Beavis2306 bei seinem Eintrag den Barcode angegeben? Der ist nämlich derselbe wie bei der skandinavischen Version. Von daher ist eine Version zu viel und wie damals bei Condemned 1 müsste die EU-Version gelöscht werden.


edit:
Ich seh gerade, dass beim ersten Teil (vielleicht auch nur aufgrund des Covers mit PEGI-Logo?) wieder eine XBox 360 EU-Version eingetragen wurde. Leider ohne Barcode.
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Re: Condemned & Condemned 2

Post by Notarzt »

Alles konsequent raus löschen. Wenn die Leute schon zu faul sind, ihre Fassung mit den bereits eingetragenen zu vergleichen, den Scheiß raus hauen.
Würdest du das bitte übernehmen, du hast dich mit der Thematik intensiver auseinandergesetzt?

Fass die Daten falls notwendig zusammen und wirf die vom Datum her neuere Fassung raus.

MfG
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Re: Condemned & Condemned 2

Post by Motoko »

Habe fertig. Die EU-PC Version vom ersten Teil habe ich drin gelassen. Dort steht: "PC-DVD-ROM im Amaray-Case mit englischem Handbuch" also nichts über skandinavische Quickstarts.
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Re: Condemned & Condemned 2

Post by Vicarocha »

Wenn ich öfter dieses Subforum aufrufen würde, hätte ich wohl wesentlich früher in diese Diskussion interveniert... :tee:
Eine Fakten zur Klarstellung scheinen mir jetzt im Folgenden angebracht - dabei sei angemerkt, dass es vollkommen unerheblich ist, um welche Art von Trägermedium es sich handelt, ob Film oder Unterhaltungssoftware, folgende Aussagen beziehen sich also auf beide Medienformen. und ich fasse mich für meine Verhältnisse kurz, da ich all das irgendwann, irgendwo, irgendwie mal in den verschiedenen Foren hier erläutert habe. 8)

... zu Beschlagnahmungen:
Nur in einem rechtskräftigen Urteil präzise angeführte Versionen eines Trägermediums können beschlagnahmt werden, die zu beschlagnahmenden Versionen müssen dabei also explizit benannt werden. Bei beschlagnahmten Trägermedien existiert - anders als bei nur indizierten Medien - keine Regelung für eine automatische Annahme der Wirkung einer Beschlagnahmung für bestimmte ähnliche Trägermedien, etwa für inhaltsgleiche (resp. gar inhaltlich identische) Versionen (das "Prinzip der Inhaltsgleichheit" gilt also nicht). D.h.: Was nicht explizit durch ein rechtskräftiges Urteil bundesweit beschlagnahmt wurde, dass ist schlichtweg nicht beschlagnahmt! Alles andere ist weder in praktischer Konsequenz, noch in dazu führender Theorie als beschlagnahmt zu bewerten.

Darum sind bspw. auch nur diejenigen Versionen der ersten drei Teile von Mortal Kombat beschlagnahmt, welche in den damaligen Urteilen zu den Beschlagnahmungen explizit benannt wurden... Das es bei der Kenntnisnahme der Existenz späterer Veröffentlichungen durch übereifrige Strafverfolgungsbehörden jederzeit zu weiteren Gerichtsverfahren dahingehend kommen könnte und diese auch extrem fix in entsprechenden Urteilen münden könnten - unter Berufung auf die bereits erfolgten Beschlagnahmungen inhaltlich identischer Versionen - ist dabei ein ganz anderer Sachverhalt.

Aber die verschiedenen „Jakks Pacific - Plug It In & Play TV Games“ Versionen von Mortal Kombat, welche in der OGDB gelisteten sind, sind aufgrund der obigen Betrachtungen z.B. definitiv nicht beschlagnahmt, obwohl sie als solche in dort angeführt werden… (oder habe ich etwa ein Gerichtsurteil verpasst, wonach diese Versionen explizit beschlagnahmt wurden?) Genauso wenig wie z.B. diese Version:
http://www.onlinegamesdatenbank.de/inde ... ameid=5171

Es ist also nicht sachgerecht zu behaupten, ein bestimmter Titel sei beschlagnahmt, wenn dies nur auf diverse (und eben nicht alle) Versionen dieses Titels zutrifft.

... zu Indizierungen bei inhaltgleichen Versionen:
Ja, inhaltsgleiche (oder gar inhaltlich identische) Versionen sind per JuSchG als indiziert zu betrachten.
Aber dabei gibt es folgendes zu beachten: Ein derart "indiziertes" Trägermedium soll den gleichen Restriktionen ausgeliefert sein, wie ein Trägermedium, welches ordentlich explizit in den Index aufgenommen wurde, ohne dass es dieser Aufnahme bedarf. Diese Regelung ist in der Praxis aber unpraktikabel, da sie die Beurteilung der (wie auch immer gearteten) Inhaltsgleichheit auf Personen ausgliedert, die diese Feststellung quasi individuell treffen müssen, so können z.B. unterschiedliche Händler zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen - zudem wird eine inhaltliche Prüfung der Versionen durch diese Personen verlangt, welche sie gar nicht durchführen können, da sich die Feststellung der Inhaltsgleichheit darauf bezieht, dass die Elemente vorhanden sein müssen, welche zu einer Indizierung einer anderen Version des Titels geführt haben, was ohne Kenntnis der Indizierungsbegründung und des vollständigen Inhalts der indizierten Version und der damit abzugleichenden nun zu bewertenden Version unmöglich und vom Aufwand her (wie erwähnt) unzumutbar ist. Ausserdem ist festzustellen, dass die Regelung mit der Inhaltsgleichheit zwar prinzipiell darauf ausgelegt ist, auf unterschiedliche Versionen desselben Titels angewendet zu werden, sich aber theoretisch auch dafür eignet, dass z.B. Sequels o.ä. zu indizierten Medien im Eilverfahren indiziert werden können. Wenn aber nun z.B. ein Händler urteilen muss, ob ein u.U. deutlich vom Vorgänger inhaltlich divergierender Nachfolger die Indizierungsgründe des ersteren erfüllen könnte, wird es nur noch absurder. Oder man stelle sich den Fall vor, dass ein indizierter Spiel mit neuem Namen wiederveröffentlicht wird und es sich dem gemeinen Händler gar nicht erschliesst, dass es sich hierbei um eine andere Version eines bereits indizierten Trägermediums handelt, etc.

Jedenfalls gilt, dass es nicht tragbar ist, das Benutzer der OGDB mutmaßen, dass eine nicht inhaltlich mit einer indizierten Version inhaltlich identische andere Version inhaltsgleich sei und deshalb auch als indiziert zu gelten habe. Die inhaltsgleichheit beschreibt ganz klar den Umstand, dass die Elemente (nicht notwendig alle, aber genügend für eine Indizierung) in der Version enthalten sind, welche der anderen Version die Indizierung bescherten. Diese Festestellung ist ohne die genannten Faktoren nicht möglich, es bedarf hier der expliziten Klärung durch die BPjM im jeweiligen Einzelfall. Eine simple Veränderung kann schond azu führen, dass die Version bei einem Antrag nicht mehr indiziert würde - ob und warum ist aber de facto nicht nachvollziehbar, weil es im Endeffekt vom subjektiven Urteil der BPjM abhängt, welches nicht a priori schematisierbar ist. Nutzer, die dennoch pauschal von inhaltgleichheit und damit einer Indizierungswirkugen ausgehen, können dies nicht objektiv begründen und verüben im Grunde nur willkürlichen einen Falscheintrag - z.B. bei der zensierten jap. Version von Resident Evil 4 (dazu kommt aber noch weiter unten was, von wegen Sprachfassungen). Ich wüßte auch nciht, was es da großartig zu diskutieren gibt.

Im Endeffekt handelt es sich bei der Regelung zum Prinzip der Inhaltsgleichheit nur um ein Instrument, um 1.) explizite Indizierungen mit Listenaufnahme durch die BPjM im Ernstfall zu vereinfachen (zusammen mit einer gewissen Entlastung der BPjM) und 2.) den Handel davon abzuhalten, ungeprüfte Trägermedien zu verkaufen, bzw. sie direkt dazu zu zwingen, solche Medien vorsichtshalber wie indizierte Trägermedien zu behandeln - wobei sich ersteres eher anbietet, da der Verkauf ungeprüfter Versionen bei einer späteren Beschlagnahmung dieser unangenehme Folgen für den Händler haben könnte, solange er z.B. kein Gutachten vorlegen kann, wie es die SPIO/JK im Filmbereich liefert (der Handel ist prinzipiell sogar daz verpflichtet, eine entsprechende Vorsorge zu treffen). Ausserdem könnte es dem Händler natürlich auch angelastet werden, wenn er einen Titel verkauft, der später z.B. wegen identischen Inhaltes mit einem bereits indizierten Medium auch indiziert wird oder aber es zu einem Verfahren kommt, in dem festgestellt wird,d ass der verkaufte Titel aufgrund dieser Regelung als indiziert zu gelten hätte etc., dann hätte der Händler nämlich gegen das JuSchG verstoßen, da er ja zur gleichen Meinung wie die BPjM hätte kommen können und erkennen müssen, dass der Titel als indiziert zu gelten hat (ja, diese "Argumentation" ist dabei tatsächlich möglich).

Das beste "Gutachten" für einen Händler ist somit natürlich letztlich nur die USK, da diese die Prüfleistung vollbringt, die er sonst selbst vollbringen müßte, was ihm im Regelfall unmöglich ist (und dann ohne besondere Vorkehrungen nicht vor strafrechtlichen Konsequenzen schützt).

Im Endeffekt führt das aber insgesamt vor allem dazu, dass eine explizite Listenaufnahme durch die BPjM unumgänglich ist, um wirkliche Sicherhheit über den Status eines Trägermediums zu erlangen. Bei vollkommen identischem Inhalt ist es offensichtlich, dass die Version bei einem Verfahren der BPjM indiziert wird, bei allen anderen nur irgendwie womöglich inhaltsgleichen Versionen ist es jedoch nicht der Fall, der Status - den indizierungswirkungen ausgesetzt oder nicht - ist nur als spekulativ zu bezeichnen. Dieser Umstand ist natürlich auch der BPjM bewußt und es ist sogar richterlich anerkannt, dass die BPjM deshalb bei Kenntnisnahme solche Versionen auch explizit auf den Index setzt, wenn sie ihrer gewahr wid. Eben um ansonsten nicht vorhandene Klarheit zu bewirken. Dabei ist es (vor allem für eine dt. Behörde - scnr) nicht ungewöhnlich, dass hier langsam und unvollkommen gearbeitet wird, also zeitlich erschienene und sogar inhaltlich dientische Versionen nur mit großem Zeitabstand zueinander indiziert werden - woran z.T. auch die Antragsbebundenheit der BPjM Teilhabe hat.

Was hat das nun für Konsequenzen für die OGDB?

Nun, für Beschlagnahmte Titel ist die Lösung eindeutig und indiskutabel: Nur explizit beschlagnahmte Versionen sind als solche zu kennzeichnen. Für Condemned: Criminal Origins gilt also, dass nur die beiden genannten Versionen beschlagnahmt sind, nicht die Wiederveröffentlichungen, nicht die Versionen aus anderen Teilen der Erde.
Vielelicht ist es hilfreich, wenn man noch zusätzlich dazu die Verfahrenskennzeichnung des Gerichtes mit Datum des Urteils etc. mit anführen kann (oder muss), um Klarheit zu schaffen und den Eintrag nachvollziehbar zu gestalten (wäre auch was passendes für Indizierungen, also Verweise auf den budnesanzeiger oder BPjM-Aktuell).

Um bei Indizierungen Probleme zu vermeiden, ob eine inhaltsgleiche (und obwohl durch eine tendenziell signifikantere Eindeutigkeit gekennzeichnete inhaltlich identische) Version einer indizierten Version auch als indiziert zu kennzeichnen ist (und auf solche Diskussionen läuft es aufgrund des oben angeführten spekulativen Charakters immer hinaus), schlage ich folgendes vor, nämlich ein Abkommen von der simplen Teilung in "JA" oder "NEIN" oder „UNBEKANNT“ beim Indizierungsstatus, hin zu folgender Treiteilung: Spiele, die explizit in einem Verfahren der BPjM indiziert und auf eine Liste eingetragen wurden, werden mit "JA (Liste A)" oder "JA: Liste B" (je nach Enstprechung) markiert, inhaltlich identische Versionen (z.B. Wiederveröffentlichungen oder nicht explizit mitindizierte ausländische Fassungen etc.) sollten dahingehend eine andere Bezeichnung bekommen (über die es noch zu diskutieren gilt - z.B. "JA: gemäß § 15 Abs. 3 JuSchG"). Bei nur inhaltgleichen Versionen (und dafür muss nur eine absolut marginale inhaltliche Änderung vorgenommen werden), sollte der Status auf "UNBEKANNT" gesetzt werden (womöglich aber "UNBEKANNT: gemäß § 15 Abs. 3 JuSchG?" - Hauptsache es wird nicht postuliert, dass die Indizierungswirkung ein Faktum wäre).

Ich erspare mir jetzt mal die Anmerkung, dass wir aber auch bei dieser Regelung unsere Probleme bekommen, denn selbst zu indizierten Versionen inhaltlich quasi absolut identische Versionen (insbesondere die für die Indizierung relevanten Inhalte betreffend) sind nicht zwangsläufig wie das indizierte Pendant zu behandeln. Die BPjM kann nämlich in Fällen geringerer Bedeutung von einer Indizierung absehen, dazu zählt insbesondere z.B. der Umstand, wenn das Spiel in einer Sprache erscheint, die gemeinhin von dt. jugendlichen nicht weitverbreitet gesprochen wird. Wenn jetzt also ein Spiel z.B. in der dt. und frz. Fassung explizit indiziert wurde, gleichzeitig aber auch die Version geprüft wurde, welche in Mandarin erschien, könnte die Indizierung letzterer u.U. explizit durch die BPjM abgelehnt werden. Die engl. Sprachfassung wäre aber dennoch sehr wohl automatisch indiziert. Das wäre mal ein absurder Fall, denn laut JuSchG wäre die Version ja dennoch indiziert. Aber zu so einem Sonderfall wird es wohl nie kommen… naja…

Ich hoffe, ich habe mich zu so später (oder früher) Stunde noch halbwegs verständlich artikulieren können - wenigstens genau so wie sonst auch......... ;-)
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Condemned 2 / PC-Version?

Post by LiquidSnakE »

Heute hat DarkCoujin in der OGDB eingetragen, dass die PC-Version von Condemned 2 gecancelt wurde.

Es stimmt, Sega kündigte 2007 an, dass es keine Portierung des Titels für den PC geben werde, allerdings erinnere ich mich dunkel, dass dies 2008 wiederrufen und eine PC-Version mit exklusiven Features angekündigt wurde.

Bevor ich nun aber Falschinformationen in die OGDB schreibe, wollte ich wissen, ob jemand schlauer ist als ich. Das Internet (bzw. Google) kann man in dieser Hinsicht vergessen, da die einen 'ja' sagen, die anderen 'nein'... :roll:
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Re: Condemned 2 / PC-Version?

Post by cybdmn »

Frag ihn halt einfach mal nach einer Quelle. Deine "Nein Quelle" ist nämlich z.B. uralt. Alle Seiten, die man sonst so findet sagen nichts davon dass es gecancelt wurde. Das Letzte was davon zu lesen war, war in einem Interview, dass es später für den PC kommen soll, nur ein Termin wurde nicht genannt, nicht einmal ein ungefährer Termin.
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[ Star Wars: Masters of Teräs Käsi ]

Post by cenobite »

Hi!

http://www.onlinegamesdatenbank.de/inde ... meid=21024" onclick="window.open(this.href);return false;

Das wurde heute schonmal auf „Europa“ gestellt, ich hatte es danach wieder auf
„Deutschland“ gestellt, da es eine deutsche Registrierkarte / Rückantwortkarte
beigelegt hatte.
Anleitung und Covertexte sind zwar auch in anderen Sprachen, aber ich kann mir
nicht vorstellen, dass in UK, Frankreich, etc. auch eine ausschließlich deutsche
Antwortkarte beilag anstatt eine in der jeweiligen Landessprache.

Oder ist das normal? Die Karte ging auch an eine deutsche Adresse.


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Re: [ Star Wars: Masters of Teräs Käsi ]

Post by KT »

Das ist in der Tat ein interessanter Fall. Nimm es auf jeden in den Text mit rein.

Ich könnte mir vorstellen, dass die zentrale Vertriebsstelle in Deutschland saß, daher die Karte in Deutsch.

Ich meine, englischsprachiges Material sind wir ja irgendwie gewohnt, aber umgekehrt muss man erst einmal nachdenken. :D
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Re: [ Star Wars: Masters of Teräs Käsi ]

Post by Motoko »

Ah! Ich hatte nur auf die Covertexte geachtet und bin daher von einer EU-Version ausgegangen.

PS:
Die Texte im Spiel sind nur Englisch, nicht wahr? Es war vorher als multilingual eingetragen.
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Re: [ Star Wars: Masters of Teräs Käsi ]

Post by cenobite »

KT wrote:Das ist in der Tat ein interessanter Fall. Nimm es auf jeden in den Text mit rein.
Jo, das steht schon drin:
  • „・1x Antwortkarte („Response Coupon“) auf Deutsch.“
Motoko wrote:Die Texte im Spiel sind nur Englisch, nicht wahr? Es war vorher als multilingual eingetragen.
Stimmt, hab ich grad nochmal nachgesehen, ist nur Englisch.


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Re: Condemned 2 / PC-Version?

Post by DooMinator »

Ist doch in letzter Zeit [fast] immer das Gleiche. Angekündigt für PC und Konsolen, dann heißt es "Nur für Konsolen" und wenn man der Meinung ist, der Markt sei geschröpft genug schiebt man die PC-Fassung nach. Und gerade Sega ist da alles zuzutrauen. Ich würde meinen Arsch verwetten, dass das Game auch für den PC kommt.
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Re: [ Star Wars: Masters of Teräs Käsi ]

Post by DooMinator »

Ich würde mir das so erklären: das Ding ist eine Euroversion, bei der man einfach je nach Land eine andere Registrierungskarte beigelegt hat. Das ist sicher produktionstechnisch nicht der Aufwand...
Dass man in ganz Europa eine deutsche Registrierungskarte beilegt, halte ich für Blödsinn.

Die Frage ist nur, wie man das einortnet. Prinzipiell ist es sicher so, dass man eine Version dann als deutsche Fassung eintragen sollte, wenn diese nur so in Deutschland verkauft. Verkauft man die gleiche in anderen Ländern in exakt der selben Form, dann ist es eine Europa - was weiß ich - Fassung... Rechtfertigt allein ein solcher Registrierungszettel die Erstellung einer eigenen Fassung: meine Meinung nach ganz klar ja.
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Condemned 2 (Xbox 360) (USA / Kanada) / Widerspruch?

Post by LiquidSnakE »

http://www.onlinegamesdatenbank.de/inde ... meid=20222" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.onlinegamesdatenbank.de/inde ... meid=21171" onclick="window.open(this.href);return false;

Hier haben wir einen Widerspruch:

Beide Versionen enthalten den selben Datenträger, aber die eine besitzt, laut OGDB, multilingualen Bildschirmtext, die andere nur englischen. Meines Wissens nach besitzen die US-Versionen von Condemned 2 ausschließlich englischen Bildschirmtext, doch bevor ich etwas ändere, wollte ich mir das erst bestätigen lassen. Hat jemand die US-Xbox-Version und kann das überprüfen?
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Re: Condemned 2 (Xbox 360) (USA / Kanada) / Widerspruch?

Post by Jason Xtrem »

LiquidSnakE wrote:http://www.onlinegamesdatenbank.de/inde ... meid=20222
http://www.onlinegamesdatenbank.de/inde ... meid=21171" onclick="window.open(this.href);return false;

Hier haben wir einen Widerspruch:

Beide Versionen enthalten den selben Datenträger, aber die eine besitzt, laut OGDB, multilingualen Bildschirmtext, die andere nur englischen. Meines Wissens nach besitzen die US-Versionen von Condemned 2 ausschließlich englischen Bildschirmtext, doch bevor ich etwas ändere, wollte ich mir das erst bestätigen lassen. Hat jemand die US-Xbox-Version und kann das überprüfen?
Wie es scheint war das wohl mein Fehler :oops:
Das Spiel besitzt nur englische Bildschirmtexte in der US-Version.

MfG
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Re: Condemned 2 (Xbox 360) (USA / Kanada) / Widerspruch?

Post by Motoko »

Ich bin gerade auf Arbeit, daher kann ich es nicht sofort überprüfen. Ich habe die US-Version:
http://www.onlinegamesdatenbank.de/inde ... meid=20222" onclick="window.open(this.href);return false;

Jetzt müsste ich mich extrem täuschen, aber ich meine, dass die Version multilinguale Bildschirmtexte hat (der Satz im ogdb-Eintrag stamm ja von mir):
Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch über Systemeinstellung. Deutsch natürlich nicht, aber das ist ja überall so. Hatte mich gewundert, dass es bei der Kanada-Version anders sein soll.

Aber ich prüfe das heute Abend mit der US-Version noch einmal.
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Re: Condemned 2 (Xbox 360) (USA / Kanada) / Widerspruch?

Post by Jason Xtrem »

Kommando zurück ^^

Habe gerade mal die Sprache umgestellt und es geht.
Also ist die US-Version Multilingual bei den Bildschirmtexten.

MfG
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Re: Condemned 2 (Xbox 360) (USA / Kanada) / Widerspruch?

Post by LiquidSnakE »

Hm, das ist seltsam. Ein Bekannter von mir holte sich die US-Verison für die PS3 (von ihm bekam ich das Foto für die OGDB) und er meinte, seine Fassung hätte nur englischen Text. Kann mir aber nicht vorstellen, dass nur die Xbox-Fassung multilingual sein soll - oder aber, der Gute ging davon aus, sie wäre rein Englisch, weil seine PS3 auf Deutsch gestellt ist und Condemned 2 ja keine deutschen Texte besitzt...
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artificial intelligence machines

Post by esn »

in kanadischen i-net shops ist die selbe packung wie die französische version dargestellt, mit einem pegi zeichen statt dem dort üblichen esrb. soll ich für die ofdb das dann so eintragen?

http://www.amazon.ca/2742934677-A-I-M-A ... 2742934677
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Re: artificial intelligence machines

Post by esn »

@KT: Habe ich die richtige Übersetzung des Titels vom Kyrillischen ins Romanische gewählt?

http://www.onlinegamesdatenbank.de/inde ... meid=22491

http://www.mobygames.com/game/windows/a ... Id,109197/
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Re: artificial intelligence machines

Post by KT »

Nicht ganz. )
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Chrome Specforce

Post by esn »

@Kt:
kannst du mal bitte das hier überprüfen und gegebenfalls vervollständigen? mein russisch ist nicht so gut.

http://www.onlinegamesdatenbank.de/inde ... meid=22495

http://tav.su/2007/05/17/khrom_specnazc ... force.html
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Re: Chrome Specforce

Post by esn »

sagt mal, das hier müsste doch die italienische fassung zu specforce sein, oder? http://www.emcx.it/prodotti/prodotto.php?idCd=2544

bzw. ist das eine italienische Seite, oder?
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Re: Chrome Specforce

Post by KT »

Das ist Italienisch, richtig.
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by gesteckteziele »

Frage!!!
Ich könnte zu etlichen Nintendotiteln neuer Versionen eintragen, weil ich jeweils die Version für das deutschsprachige Ausland besitze... der Unterschied liegt eigentlich nur im Barcode und das am Cover das USK-Logo fehlt, der Datenträger und der Herstellercode sind ident.

Rein damit?
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by KT »

JA, JA, JA!

Sowohl ein neuer Barcode als auch ein minimal anderes Cover rechtfertigen für sich einzeln schon eine neue Version.
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by gesteckteziele »

KT wrote:JA, JA, JA!

Sowohl ein neuer Barcode als auch ein minimal anderes Cover rechtfertigen für sich einzeln schon eine neue Version.
Dacht ich mir, wollt's nur noch mal von dir hören. 8)
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by esn »

http://www.onlinegamesdatenbank.de/inde ... ameid=6586

wieso ist das als europäische version gekennzeichnet? müsste das nicht die deutsche sein wegen des usk-12 symbols auf der packung?
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by Calydon »

Hi,

ich habe mal das komplette Inlay des Spiels hochgeladen:

klick klick klick klick klick klick klick klick klick klick

Die mehreren, auf der Rückseite abgebildeten, Textblöcke in verschiedenen Sprachen sagen mehr als deutlich, dass es sich um eine europäische Fassung handelt und nicht um eine rein deutsche.

(Der muss jetzt sein ^^)

:yes:
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by Motoko »

Ein spezialgelagerter Sonderfall:

Mercenaries 2 - deutschsprachiges Ausland, Europa oder sogar Schweiz?

- Die Texte auf der Rückseite sind dreisprachig (die Landessprachen der Schweiz).
- Als Publisher ist EA Swiss angeben.
- Herstellercode: EASWxxxx
- http://www.ch" onclick="window.open(this.href);return false; und http://www.at" onclick="window.open(this.href);return false; Adressen sind zu finden.
- Wenn man die Barcodes in eine Suchmaschine eingibt, landet man fast ausschließlich auf schweizer Seiten.
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by KT »

Dann Schweiz, warum auch nicht.
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by esn »

Motoko wrote: Wenn man die Barcodes in eine Suchmaschine eingibt, landet man fast ausschließlich auf schweizer Seiten.
eine spezielle EAN-Suchmaschine?
welche benutzt du, bzw. kannst du mal ein paar zuverlässige nennen?
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by Motoko »

Nein, ich meinte eigentlich in diesem Fall google, will die aber nicht immer erwähnen (wegen Monopolstellung). Es gibt ja auch noch altavista...

EAN-Suchmaschinen kenne ich diese hier:
http://www.ean-suche.de/" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.ean-search.org/" onclick="window.open(this.href);return false;

Die sind einigermaßen zuverlässig. Oft stimmt das Ausgabeland allerdings nicht. Aber ich verlasse mich nicht nur auf die. Es ist immer eine Mischung aus Coverseiten, mobygames, google, altavista... Manchmal gehe ich auch mit Zettel und Stift bewaffnet durch das örtliche Warenhaus oder die Videothek und schreibe mir ein paar Barcodes auf.

Für UK-Versionen ist http://www.woolworths.co.uk" onclick="window.open(this.href);return false; manchmal hilfreich, weil man dort einen Scan der Rückseite sehen kann. Die Bilder sind zwar recht klein, aber den Barcode kann man erkennen.
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by LiquidSnakE »

Motoko wrote:[...] Manchmal gehe ich auch mit Zettel und Stift bewaffnet durch das örtliche Warenhaus oder die Videothek und schreibe mir ein paar Barcodes auf.
Sehr schön, ich bin also nicht der einzige Irre, der sowas macht... :roll:

Auf diese Weise komme ich an ISBN- und Barcode-Nummern für speziell österreichische Fassungen, die findet man im Web nur schwer...
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by Nerf »

LiquidSnakE wrote:
Motoko wrote:[...] Manchmal gehe ich auch mit Zettel und Stift bewaffnet durch das örtliche Warenhaus oder die Videothek und schreibe mir ein paar Barcodes auf.
Sehr schön, ich bin also nicht der einzige Irre, der sowas macht... :roll:
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by LiquidSnakE »

Kurze Anmerkung zu Mercenaries 2: World in Flames:

Wie ich sehe wie die deutsche PEGI-Version nun als Schweizer Fassung definiert. Dies ist nicht korrekt, in Österreich wird die selbe Version verkauft. Ich wollte aber nichts ändern, ohne vorher nachgefragt zu haben, ob es denn Belege für eine eigene Schweizer Fassung gibt. Existieren Unterschiede?

Zu einem expliziten Barcode-Vergleich kam ich gestern leider nicht, mir fiel nur beim Vorbeigehen auf, dass bei uns auch eine Mercs 2-Version mit deutschen (und nur deutschen!) Covertexten herumsteht, diese jedoch ein PEGI 16+- statt eines riesigen USK KJ-Logo trägt. Ich würde die Fassung jedenfalls weiterhin als "Deutschspr. Ausland" führen, da man sonst jedes 4. EA-Spiel mit PEGI-Logo und deutschem Cover als Schweizer Fassung führen kann, da einige davon von EA Swiss Sàrl publiziert werden, siehe C&C Generals oder Need for Speed: Underground. Überhaupt halte ich die Trennung von "Deutschspr. Ausland" in Schweiz und Österreich für sinnlos, da ich noch nie eine Spielefassung gesehen habe, die extra für einen unserer beiden Mini-Staaten (7 bzw. 8 Mio. Einwohner, von denen unter 50% zocken, sind kein Markt) produziert wurde. Wenn doch, wird sie definitiv in beiden Ländern veröffentlicht.
Nerf wrote:
LiquidSnakE wrote:
Motoko wrote:[...] Manchmal gehe ich auch mit Zettel und Stift bewaffnet durch das örtliche Warenhaus oder die Videothek und schreibe mir ein paar Barcodes auf.
Sehr schön, ich bin also nicht der einzige Irre, der sowas macht... :roll:
Ihr seid nicht allein. Ich hatte aber auch schonmal die Digicam im Gepäck :mrgreen:
Für derartiges wurde die Handy-Kamera erfunden. Die Bildqualität ist nicht berauschend, dafür geht's schnell und unauffällig - wenn du mit der Digicam durch 'nen Media Markt ziehst, wirst du einige Blicke auf dich ziehen... :mrgreen:
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by Motoko »

LiquidSnakE wrote:Wie ich sehe wie die deutsche PEGI-Version nun als Schweizer Fassung definiert. Dies ist nicht korrekt, in Österreich wird die selbe Version verkauft. ...mir fiel nur beim Vorbeigehen auf, dass bei uns auch eine Mercs 2-Version mit deutschen (und nur deutschen!) Covertexten herumsteht, diese jedoch ein PEGI 16+- statt eines riesigen USK KJ-Logo trägt.
Deine Meldung liest sich jetzt so, als ob bei euch eine PEGI Version mit ausschließlich deutschen Texten auf der Rückseite verkauft wird. Habe ich das so richtig verstanden? Wenn ja, dann unterscheidet sie sich von der jetzigen schweizer Version, weil die Texte auf der Rückseite dort in Französisch, Italienisch und Deutsch sind. Oder wird bei euch die PEGI-Version mit deutschen Texten und die PEGI-Version mit Multi3-Texten auf der Rückseite verkauft?

In Frankreich und Italien wird diese Version übrigens nicht verkauft, dort ist der Titelzusatz "World in Flames" jeweils übersetzt und die Texte auf der Rückseite sind einsprachig.
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by Motoko »

*Push*

@LiquidSnakE:
Oder meinst du mit "PEGI-Version mit nur deutschen Covertexten" nur die Vorderseite? Steht dort "Welt in Flammen" statt "World in Flames"?
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by LiquidSnakE »

Motoko wrote:*Push*

@LiquidSnakE:
Oder meinst du mit "PEGI-Version mit nur deutschen Covertexten" nur die Vorderseite? Steht dort "Welt in Flammen" statt "World in Flames"?
Ich muss heute eh noch einkaufen, da komme ich auch an einem Libro vorbei. Ich sehe mir die Fassungen (PC, Xbox 360, PS3, PS2) genau an und schreibe Barcode / ISBN auf. Eventuell mache ich auch schnell ein paar Fotos. Dann können wir vergleichen.
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by LiquidSnakE »

Hier nun, wie angekündigt, die Spezifika der einzelnen Mercs 2-Fassungen. Hatte mein Handy leider nicht dabei, daher gibt's keine Bilder.

1. PC
Name: Mercenaries 2: World in Flames
Publisher: Electronic Arts GmbH
ISBN: EASW7705820IS (Inlay)
Barcode: 030939059034

Der Covertext ist rein auf Deutsch. Auf dem Cover befindet sich ausschließlich das PEGI-Logo. Vermerk auf Inlay: Made in Austria.

2. PlayStation 2
Name: Mercenaries 2: World in Flames
Publisher: EA Swiss Sàrl
ISBN: EASW3405820IS (Inlay), SLES 55000 (Inlay, DVD)
Barcode: 5030939059041

Der Covertext ist rein auf Deutsch. Auf dem Cover befindet sich ausschließlich das PEGI-Logo.

3. PlayStation 3
Name: Mercenaries 2: World in Flames
Publisher: EA Swiss Sàrl
ISBN: EASW3805820IS (Inlay), BLES 00323 (Inlay, BR)
Barcode: 5030939059058>

Der Covertext ist dreisprachig: Deutsch, Französisch, Italienisch. Auf dem Cover befindet sich ausschließlich das PEGI-Logo.

4. Xbox 360
Name: Mercenaries 2: World in Flames
Publisher: EA Swiss Sàrl
ISBN: EASW7605820IS (Inlay)
Barcopde: 5030939059065>

Der Covertext ist dreisprachig: Deutsch, Französisch, Italienisch. Auf dem Cover befindet sich ausschließlich das PEGI-Logo.

Die Herkunft 'Schweiz' ist bei allen Versionen auf jeden Fall falsch, würde ich sagen...
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by Motoko »

Vielen Dank für's Nachschauen! :respekt:

Gut, dann sind das also alles Versionen für's deutschprachige Ausland (im Sinne von Österreich/Schweiz). Hätte es eine XBox 360 und PS3-Version mit PEGI-Freigabe und nur deutschen Covertexte gegeben, wäre es etwas anderes, aber die ganzen Codes stimmen ja überein. Manchmal kann man eine Version halt besser identifizieren, wenn man weiß, was es noch für andere Ausgaben gibt. Die schweizer EA Adresse ist übrigens auch auf der UK-Version drauf.

Ich würde übrigens vorschlagen, dass wir zumindest aus der jetzigen EU PS2-Version eine Ausgabe für das deutschsprachige Ausland machen. Dann haben wir eine lückenhaften Eintrag in der OGDB weniger und können abwarten, ob es überhaupt mal eine richtige EU-Version gibt.
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by esn »

http://www.onlinegamesdatenbank.de/inde ... meid=21942

sollte die europäische version von red steel nicht lieber in den einzelnen eu-ländern aufgespalten werden? denn für jedes land gibt es eigene barcodes. einen barcode für eine einheitliche eurofassung gibt es nicht.
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by Motoko »

Ja, ich habe aus der EU-Version jetzt eine französische gemacht.
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by esn »

http://www.onlinegamesdatenbank.de/inde ... ameid=5380

eine einheitliche euro-fassung gab es (zumindest 2002) nicht. sowohl in spanien als auch in frankreich wurden eigene fassungen mit ihrem jeweiligem freigabesystem veröffentlicht, auch einen eintrag für das deutschsprachige ausland haben wir bereits. ich bin dafür, dass wir diese version in eine französische umwandeln.
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Re: Fragen und Fehler bei Länder-/Versionsherkunft

Post by Calydon »

Die alte Europa-Fassung war ein totales Durcheinander und schien wohl mal ursprünglich eine deutsche Fassung gewesen zu sein. Hab daraus jetzt, wie besprochen, eine französische Version gemacht.

Wo wir schon dabei sind, weiss einer, inwieweit die australische Fassung von GTA Vice City von Zensuren bzw. Indizierung betroffen ist !?

Habe es mal offen gelassen:

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